digibus Logo
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Studienjahr 1934/35. Mitteilungen über die Aufnahmebestimmungen und Einrichtungen der Technischen Hochschule Stuttgart (1935)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Studienjahr 1934/35. Mitteilungen über die Aufnahmebestimmungen und Einrichtungen der Technischen Hochschule Stuttgart (1935)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1559649927591
Titel:
Verfassungen, Grundordnungen des Polytechnikums, der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1559649927591_A1935_2
Titel:
Studienjahr 1934/35. Mitteilungen über die Aufnahmebestimmungen und Einrichtungen der Technischen Hochschule Stuttgart
Jahrgang/Band:
1935
Erscheinungsjahr:
1935
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
Doktor-Promotion
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Verfassungen, Grundordnungen des Polytechnikums, der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Studienjahr 1934/35. Mitteilungen über die Aufnahmebestimmungen und Einrichtungen der Technischen Hochschule Stuttgart (1935)
  • Titelseite
  • Aufnahmebestimmungen
  • Bestimmungen über die Erhebung von Gebühren und Unterrichtsgeldern an der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Prüfungen und Zeugnisse
  • Doktor-Promotion
  • Akademische Preise
  • Die Studentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Stuttgarter Studentenwerk e. V.
  • Hauptbücherei
  • Ausführungsbestimmungen für die praktische Tätigkeit der ordentlichen Studierenden der Architektur
  • Ausführungsbestimmungen über die Praktikanten-Ausbildung für das Studium des Bauingenieurwesens
  • Ausführungsbestimmungen für die praktische Werkstatttätigkeit der ordentl. Studierenden des Maschineningenieurwesens und der Elektrotechnik
  • Studienpläne
  • Farbinformation

Volltext

Zur praktischen Tätigkeit und zur Staatsprüfung in den be- 
zeichneten drei Fachrichtungen werden Diplomingenieure zugelas- 
sen, die die Diplomprüfung als Architekt, Bauingenieur, Maschinen- 
ingenieur oder als Elektroingenieur an der Technischen Hochschule 
in Stuttgart abgelegt haben und die deutsche Reichsangehörigkeit 
besitzen. 
Zeugnisse über die besuchten Vorlesungen, über die Führung 
an der Hochschule usw. werden den Studierenden nach den ein- 
schlägigen Bestimmungen auf Ansuchen ausgestellt, insbesondere 
bei dem Abgang von der Hochschule. 
Doktor-Promotion. 
Der Technischen Hochschule ist das Recht verliehen, auf 
Grund einer besonderen Prüfung die Würde eines Doktor- 
Ingenieurs und eines Doktors der technischen 
Wissenschaften zu verleihen. 
Die Bedingungen für die Erlangung dieser Würden enthält die 
Promotionsordnung, welche vom Hausverwalter zu beziehen ist. 
Akademische Preise. 
Sämtliche Abteilungen stellen jährlich Preisaufgaben. Ausser 
den Preisen werden öffentliche Belobungen erteilt, worüber das 
Nähere in den Bestimmungen über die akademischen Preise enthal- 
ten ist. 
Die Studentenschaft 
der Technischen Hochschule Stuttgart. 
SeestraBe 6 — Tel.: 22710. 
Verhältnis der Studentenschaft zu Staat und Hochschule. 
Auf Grund der Verordnung des Württembergischen Kultmini- 
steriums vom 1. Mai 1933 (Reg. Bl. S. 124) ist die Studentenschaft 
der Technischen Hochschule Stuttgart der staatlich anerkannte 
Selbstverwaltungskörper der Studenten dieser Hochschule. 
Die Studentenschaft ist verfassungsmässiges Glied der Hoch- 
schule. Sie untersteht den Aufsichtsrechten des Staates gegenüber 
der Hochschule. Rektor und Senat überwachen das satzungs- 
gemässe Verhalten der Studentenschaft und ihrer Organe. 
20
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

RIS

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Konkurrenz-Entwürfe für ein Rathaus in Stuttgart
5 / 2.815
Die Beiden
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der erste Buchstabe des Wortes "Baum"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.