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Studienjahr 1934/35. Mitteilungen über die Aufnahmebestimmungen und Einrichtungen der Technischen Hochschule Stuttgart (1935)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Studienjahr 1934/35. Mitteilungen über die Aufnahmebestimmungen und Einrichtungen der Technischen Hochschule Stuttgart (1935)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1559649927591
Titel:
Verfassungen, Grundordnungen des Polytechnikums, der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1559649927591_A1935_2
Titel:
Studienjahr 1934/35. Mitteilungen über die Aufnahmebestimmungen und Einrichtungen der Technischen Hochschule Stuttgart
Jahrgang/Band:
1935
Erscheinungsjahr:
1935
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
Die Studentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Verfassungen, Grundordnungen des Polytechnikums, der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Studienjahr 1934/35. Mitteilungen über die Aufnahmebestimmungen und Einrichtungen der Technischen Hochschule Stuttgart (1935)
  • Titelseite
  • Aufnahmebestimmungen
  • Bestimmungen über die Erhebung von Gebühren und Unterrichtsgeldern an der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Prüfungen und Zeugnisse
  • Doktor-Promotion
  • Akademische Preise
  • Die Studentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Stuttgarter Studentenwerk e. V.
  • Hauptbücherei
  • Ausführungsbestimmungen für die praktische Tätigkeit der ordentlichen Studierenden der Architektur
  • Ausführungsbestimmungen über die Praktikanten-Ausbildung für das Studium des Bauingenieurwesens
  • Ausführungsbestimmungen für die praktische Werkstatttätigkeit der ordentl. Studierenden des Maschineningenieurwesens und der Elektrotechnik
  • Studienpläne
  • Farbinformation

Volltext

Die Bündische Kammer dient zur Beratung und Unterstützung 
des Führers und seines Mitarbeiterkreises. Sie hat die Pflicht, die 
in ihr vertretenen Bünde und Gruppen zur Arbeit im Sinne der Auf- 
gaben der Studentenschaft zu erziehen. Sie wählt auf Vorschlag 
des Führers aus ihrer Mitte jeweils auf ein Jahr ihren Sprecher. 
Dieser muß ehemaliger Amtsträger der Studentenschaft sein. Ein- 
malige Wiederwahl ist zulässig. 
Erhebung von Beiträgen. 
Die zur Erfüllung der Aufgaben der Studentenschaft erforder- 
lichen Mittel werden, soweit nicht besondere Einnahmen zur Ver- 
fügung stehen, aus Beiträgen der Mitglieder gedeckt. 
Stuttgarter Studentenwerk e. V. 
Hochschulhaus: Schellingstr. 9 / Geschäftsstelle Seestr. 6 
Telephon 25638 / Girokonto 12253 (Städt, Girokasse Stuttgart) 
Postscheckkonto Stuttgart 26356 
Das Stuttgarter Studentenwerk e. V. wurde im Jahre 1921 
unter dem Namen „Stuttgarter Studentenhilfe e. V.“ gegründet. 
In ihm arbeiten Studenten, Dozenten und Freunde der Technischen 
Hochschule zusammen, um für das wirtschaftliche Wohl der Ge- 
samtheit der Studentenschaft zu sorgen. 
Das Fürsorgeamt des Vereins gewährt bedürftigen Kommili- 
tonen, die gute wissenschaftliche Leistungen nachweisen kónnen 
und sich menschlich bewährt haben, Darlehen, Stipendien, Frei- 
tische, Erholungsaufenthalte (besonders bei Lungenerkrankungen) 
und sonstige Unterstützung, um die Fortführung des Studiums zu 
ermöglichen. Studierende im ersten und zweiten Semester werden 
grundsätzlich nicht unterstützt. 
In der Krankenkasse des Studentenwerks ist jeder Studierende 
der Technischen Hochschule pflichtmäßig gegen Krankheit wäh- 
rend des Semesters versichert. Der Verein überwacht in seiner 
sportärztlichen Untersuchungs- und Beratungsstelle durch die vom 
Kultministerium vorgeschriebene Untersuchung eines jeden Stu- 
dierenden das Gesundheitswesen an der Hochschule. Der Sport- 
arzt des Vereins steht allen Studierenden zu sportärztlicher Bera- 
tung kostenlos zur Verfügung. 
Das Hochschulhaus gibt die Möglichkeit für akademische Ver- 
anstaltungen aller Art, die geeignet sind, die verschiedenen Kreise 
24
	        

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