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Verfassung der Technischen Hochschule Stuttgart (1959)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Verfassung der Technischen Hochschule Stuttgart (1959)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1559649927591
Titel:
Verfassungen, Grundordnungen des Polytechnikums, der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1559649927591_A1959
Titel:
Verfassung der Technischen Hochschule Stuttgart
Jahrgang/Band:
1959
Erscheinungsjahr:
1959
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Verfassungen, Grundordnungen des Polytechnikums, der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Verfassung der Technischen Hochschule Stuttgart (1959)
  • Aufgabe, Stellung und Gliederung der Technischen Hochschule
  • Lehrkörper der Technischen Hochschule
  • Leitung und Verwaltung der Technischen Hochschule
  • Besucher der Technischen Hochschule
  • Prüfungen, Zeugnisse und Preisaufgaben
  • Programm und Jahresbericht
  • Übergangsbestimmungen
  • Farbinformation

Volltext

Ver Ta sa ung 
der Technischen Hochschule Stuttgart 
le. Aufgabe, Stellung und Gliederung der Technischen Hochschule 
$1 
Die Technische Hochschule hat die Aufgabe, die Studierenden zu urteils- 
fähigen Menschen zu erziehen, sie wissenschaftlich und künstlerisch aus- 
zubilden sowie Wissenschaft und Künste durch Forschung und schöpferische 
Tätigkeit zu fördern; 
$2 
Die Technische Hochschule ist dem Kultusministerium Baden-Württemberg 
unmittelbar unterstellt und verwaltet sich selbst. 
$ 3. 
Die Technische Hochschule gliedert sich in drei Fakultäten, 
nämlich ; ; 
| I. Fakultät für Natur- und Geisteswissenschaften 
IT. Fakultät für Bauwesen 
III. Fakultät für Maschinenwesen. 
$ 4 
Die Fakultäten gliedern sich folgendermaßen in Abteilungen: 
Fakultät I in 
1. Abteilung für Mathematik und Physik 
2. Abteilung für Chenie, Geologie und Biologie 
5. Abteilung für Geisteswissenschaften und 
Hr Bildungsfächer 
Fakultät II in 
l. Abteilung für Architektur 
2. Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen 
Pakultàt III in 
1. Abteilung für Maschinenbau 
2. Abteilung für Elektrotechnik 
5. Abteilung für Luftfahrttechnik 
$.5 
Das Kultusministerium Baden-Württemberg kann auf Vorschlag des Großen 
Senats Zahl, Umfang und Zusammensetzung der Fakultäten und Abteilungen 
ändern, : 
II. Lehrkorper der Technischen Hochschule 
§ 6 
  
Den Lehrkörper bilden: 
ordentliche Professoren 
außerordentliche Professoren 
Honorarprofessoren 
außerplanmäßige Professoren 
Dozenten 
Lehrbeauftragte 
Assistenten. 
 
	        

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