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Verfassung der Technischen Hochschule Stuttgart (1959)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Verfassung der Technischen Hochschule Stuttgart (1959)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1559649927591
Titel:
Verfassungen, Grundordnungen des Polytechnikums, der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1559649927591_A1959
Titel:
Verfassung der Technischen Hochschule Stuttgart
Jahrgang/Band:
1959
Erscheinungsjahr:
1959
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
Prüfungen, Zeugnisse und Preisaufgaben
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Verfassungen, Grundordnungen des Polytechnikums, der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Verfassung der Technischen Hochschule Stuttgart (1959)
  • Aufgabe, Stellung und Gliederung der Technischen Hochschule
  • Lehrkörper der Technischen Hochschule
  • Leitung und Verwaltung der Technischen Hochschule
  • Besucher der Technischen Hochschule
  • Prüfungen, Zeugnisse und Preisaufgaben
  • Programm und Jahresbericht
  • Übergangsbestimmungen
  • Farbinformation

Volltext

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V. Prüfungen, Zeugnisse und Preisauzgaben 
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ber die an der Technischen Hochschule abzulegenden Diplompriifungen, 
Promotionen und Habilitationen werden besondere Ordnungen aufgestellt. 
Durch die erfolgreiche Ablogung einer Diplomprüfung on der Technischen 
Eochschule wird der Grad eines Diplomingenieurs erworben. 
Die Technische Hochschule erteilt auf Grund besonderer Bestimmungen 
die Würde eines Doktor-Ingenieurs oder eines Doktomder Noturwissen- 
schaften. 
Die Technische Hochschule erteilt oder entzieht auf Grund besonderer 
Bestimmungen die venia legndi; auf Grund der venia legendi spricht 
das Ministerium die Ernennung zum Dozenten aus. 
Alljàhrlich werden Preissufgaben gestellt. Für die Bewertung gelten be- 
sondere Bestimmungen. Die Preisverteilung findet bei der öffentlichen 
Feier der Übergabe. des Rektoromts statt. 
VI. Programm und Jahresbericht 
sa 
Für jedes Studienjahr wird ein Programm aufgestellt, aus dem das Wesent- 
liche über die Einrichtungen der Technischen Hochschule, über die Auf- 
nahmebedingungen für die Studierenden und Gasthôrer, über die Studien- 
plàne. usw. zu ersehen ist. 
Bei der öffentlichen Feier der Übergabe des Hektoramts erstattet der 
Scheidende Rektor einen Bericht über die wichtigen Vorkommnisse seines 
Amtsjahres. 
VII. Übergangsbestimmungen 
Diese Verfassung tritt om in Kraft. 
Die nächste Rektorwahl findet. jeweils gegen Ende des Wintersemesters 
statt. 
 
	        

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