Verfassung der Technischen Hochschule Stuttgart (1960)

Bibliographic data

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Collection Object

Persistent identifier:
1559649927591
Title:
Verfassungen, Grundordnungen des Polytechnikums, der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Structure type:
Periodical
Collection:
Central Sources for the History of the University
License:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Collection Object

Persistent identifier:
1559649927591_A1960
Title:
Verfassung der Technischen Hochschule Stuttgart
Year of publication:
1960
Physical location:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Shelfmark:
2A 2571
Structure type:
Volume
License:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Collection Object

Title:
Übergangsbestimmungen
Structure type:
Chapter

Table of contents

Table of contents

  • Verfassungen, Grundordnungen des Polytechnikums, der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Verfassung der Technischen Hochschule Stuttgart (1960)
  • Einband
  • Aufgabe, Stellung und Gliederung der Technischen Hochschule
  • Lehrkörper der Technischen Hochschule
  • Leitung und Verwaltung der Technischen Hochschule
  • Besucher der Technischen Hochschule
  • Prüfungen, Zeugnisse und Preisaufgaben
  • Programm und Jahresbericht
  • Übergangsbestimmungen
  • Farbinformation
  • Einband

Full text

  
„Me 
IV. Besucher der Technischen Hochschule 
  
$ 59 
Die Besucher der Technischen Hochschule gliedern sich in Studierende 
und Gasthôrer. 
Über die Zulassung von Studierenden und GasthOrern, über die von ihnen zu 
entrichtenden Gebühren und über die Benützung der Unterrichts-und son- 
stigen Einrichtungen werden besondere Vorschriften erlassen. 
V. Prüfungen, Zeugnisse und Preisaufgaben 
  
$ 40 
Über die an der Technischen Hochschule &bzulegenden Diplomprüfungen, 
Promotionen und Habilitationen werden besondere Ordnungen aufgestellt. 
Durch die erfolgreiche Ablegung einer Diplomprüfung an der Technischen 
Hochschule wird der Grad eines Diplomingenieurs erworben. 
Die Technische Hochschule erteilt auf Grund besonderer Bestimmungen 
die Würde eines Doktor-Ingenieurs oder eines Doktors der Naturwissen- 
schaften. 
Die Technische Hochschule erteilt oder entzieht auf Grund besonderer 
Bestimmungen die venia legendi; auf Grund der venia& legendi spricht 
das Ministerium die Ernennung zum Dozenten aus. 
411j&ührlich werden Preisaufgaben gestellt. Für die Bewertung gelten be» 
sondere Bestimmungen. Die Preisverteilung findet bei der öffentlichen 
Feier der Übergabe des Rektoramts statt. 
VI. Programm und Jahresbericht 
$ 41 
Für jedes Studienjahr wird ein Programm aufgestellt, aus dem das Wesent- 
liche über die Einrichtungen der Technischen Hochschule, über die Auf- 
nahmebedingungen für die Studierenden und Gasthôrer, über die Studien- 
pläne usw. zu ersehen ist. 
Bei der Bffentlichen Feier der Ubergabe des Rektoramts erstattet der 
scheidende Rektor einen Bericht über die wichtigen Vorkommnisse seines 
Antsjahres. 
VII. Ubergangsbestimmungen 
$ 42 
Diese Verfassung tritt am in Kraft. 
Die nächste Rektorwahl findet jeweils gegen Ende des Wintersemesters 
statt. 
 
        

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