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Niederschrift der Grundordnungsversammlung, 3. Sitzung (1968/3)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Niederschrift der Grundordnungsversammlung, 3. Sitzung (1968/3)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1559649927591
Titel:
Verfassungen, Grundordnungen des Polytechnikums, der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1559649927591_A1968_03
Titel:
Niederschrift der Grundordnungsversammlung, 3. Sitzung
Jahrgang/Band:
1968/3
Erscheinungsjahr:
1968
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Verfassungen, Grundordnungen des Polytechnikums, der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Niederschrift der Grundordnungsversammlung, 3. Sitzung (1968/3)

Volltext

DOM 
Sr 
_ 
unter Mitwirkung ihrer wissens. “  -“tlich tätigen Univer- 
sitätslehrer (S 16 Abs. 1, Abs. 2 Ziffer 1 - h4) zustande 
kommen müssen, sind von diesen unmittelbar dem Verwaltungs- 
rat zuzuleiten. Jeder in einer Universitätseinrichtung selbst- 
ständig tätige Wissenschaftler oder leitende technische An- 
gestellte kann verlangen, daß der Antrag der Universitätsein- 
richtung in der Ständigen Einheit besprochen wird. Kommt bei 
einer strittigen Frage keine Einigung zustande, dann muß die 
Angelegenheit dem Verwaltungsrat vorgelegt werden. 
Jeder selbständig tätige Wissenschaftler kann sich beim Ver- 
waltungsrat über Haushaltsmittel informieren." 
Antrag Güth: 
"Die Planung der Forschung und die Haushalte in den Universi- 
tätseinrichtungen werden von einem Gremium, in dem die wissen- 
schaftlich tätigen Mitglieder des Lehrkörpers (S 16 Abs. 1, 
Abs. 2 Ziffer 1 - 4) und die leitenden technischen Angestellten 
vertreten sind, beraten und beschlossen.) 
Den Mitgliedern der Ständigen Einheit für Forschung und Lehre 
sind die Haushalte der in der Seful zusammengefaßten Universi- 
tätseinrichtungen offenzulegen. 
Bei Meinungsverschiedenheiten über Haushaltsanträge ist vor 
dem Weiterreichen durch die Seful an den Verwaltungsrat die 
Einigung zwischen der Seful und der Universitätseinrichtung an- 
zustreben. 
Einsprüche, die bestehen bleiben, werden an den Verwaltungsrat 
weitergegeben." 
Antrag Addicks/Springer: 
"Die Haushaltsanträge der Universitätseinrichtungen werden vom 
zugehörigen Lehrkörper ($ 16 Abs. 1 und Abs. 2 Ziffer 2 - 4) 
und den leitenden technischen Angestellten aufgestellt und dem 
Verwaltungsrat zugeleitet. 
Die Haushaltsanträge werden im Fachbereich offengelegt. 
Vor Einreichung der Haushaltsanträge muß auf Antrag eines Mit- 
glieds des Fachbereichs im Fachbereich eine gemeinsame Be- 
sprechung der Haushaltsanträge stattfinden, die die Möglichkeit 
zur gegenseitigen Information und Koordination unter den Uni- 
versitätseinrichtungen bietet." 
Im 1. Wahlgang erhält der Antrag Güth 8. der Antrag Addicks 13, 
der Antrag Nitschke 12 Stimmen.
	        

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