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Neue Allgemeine Bau-Ordnung für das Königreich Württemberg

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Neue Allgemeine Bau-Ordnung für das Königreich Württemberg

Monografie

Persistenter Identifier:
1559813065267
Titel:
Neue Allgemeine Bau-Ordnung für das Königreich Württemberg
Untertitel:
nebst den neuesten Vollziehungsvorschriften und den weiteren auf die Bau- und Feuerpolizei beziehenden Gesetzen, Verordnungen u.s.w.
Autor:
Schüz, Ludwig
Verleger/Verlag:
Rieger
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1882
Umfang:
VIII, 280 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1J 222
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Einband

Strukturtyp:
Einband

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Neue Allgemeine Bau-Ordnung für das Königreich Württemberg
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Neue allgemeine Bau-Ordnung vom 6. Oktober 1872
  • Verfügung des Ministeriums des Innern, betr. die Vollziehung der Neuen allgemeinen Bau-Ordnung, vom 23. November 1882
  • Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Herstellung von Feuerungseinrichtungen, vom 23. November 1882
  • Königliche Verordnung, betreffend die Zuständigkeit der Regierungsbehörden in Baupolizeisachen, vom 16. Dezember 1872
  • Auszug aus der deutschen Gewerbe-Ordnung, vom 21. Juni 1869 (§ 16 bis 28, 49 bis 52, 54, 145, 147, 151, 155)
  • Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend allgemeine polizeiliche Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkesseln, vom 29. Mai 1871
  • Auszug aus der Verfügung des Ministeriums des Innern a., betr. die Anwendung der deutschen Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 in Württemberg, vom 14. Dezember 1871 (§ 1, 8, 16, 19)
  • Auszug aus der Württembergischen Gewerbe-Ordnung, vom 12. Februar 1862 (Art. 7)
  • Verfügung des Ministeriums des Innern b., betreffend die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen, vom 14. Dezember 1871
  • Verfügung des Ministeriums des Innern c., betreffend die Anlegung und Veränderung von Wasserwerken ohne Stauanlage, vom 14. Dezember 1871
  • Königliche Verordnung, betreffend das Verfahren in Gewerbesachen, vom 19. Juni 1873
  • Königliche Verordnung, betreffend die Feuerpolizei, vom 21. Dezember 1876
  • Auszug aus dem Gesetz vom 1. Juni 1853, betreffend den Besitz und Gebrauch von Waffen u. s. w. (Art. 8, 10)
  • Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern und des Kriegswesens, betreffend den Verkehr mit explosiven Stoffen, vom 7. September 1879
  • Verfügung des Ministeriums des Innern in Betreff der Reibfeuerzeuge, vom 15. Juni 1877
  • Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Kaminfeger-Ordnung vom 3. Oktober 1876
  • Kaiserliche Verordnung über das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum, vom 24. Februar 1882
  • Auszug aus dem Strafgesetzbuch für das deutsche Reich (§ 330, 367 Ziff. 4, 5, 6, 8, 12, 13, 14, 15, § 368 Ziff. 3 bis 8, § 369 Ziff. 3)
  • Auszug aus dem Gesetz, betreffend Aenderungen des Polizeistrafrechts bei Einführung des Strafgesetzbuchs für das deutsche Reich (Polizeistrafgesetz), vom 27. Dezember 1871 (Art. 32, 49 Ziff. 6)
  • Auszug aus dem Gesetz, betreffend Aenderungen des Landespolizeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871 und das Verfahren bei Erlassung polizeilicher Strafverfügungen, vom 12. August 1879 (Art. 9, 10, 11, 14 bis 17)
  • Alphabetisches Sachregister
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

" 
In demſelben Verlag iſt erſchienen: d § 
.. 
Die Verwaltung der Gemeinden | 
im Königreich. Württemberg. 
Dargestellt an der Hand des Verwaltungs-Edikts vom 1. März 
1822 und der neueren Geſeße und Verordnungen von 
C. Weinheimer, Reg.-Rath. 
Mit einem ausführlichen alphabetiſchen Sachregiſter. 
304 Seiten. Preis broſchirt 3 / 80 „), solid geb. 4 t 40 y. 
"Dgs.Verwaltungseditt' vom 1. März 1822, die Hauptgrundlage für 
die öffentliche Verwaltung der Gemeinden, wurdc seit seinem Beſtehen in 
mehreren Werken bearbeitet, um es dem allgemeinen Gebrauche. zugänglich 
zu machen. Das leyte dieſer Werke iſt ſchon im Jahre 1850 ausgegeben 
worden.. In der zzeit von da an sind der Zuſätße und Aenderungen ſo 
viele und wichtige erschienen, daß eine neue Bearbeitung für den praktiſchen 
und ſchnellen Gebrauch ein unläugbares Bedürfniß befriedigt. Das 
vorliegende Werk, welches an der Hand des Ediktos verfaßt iſt und ſämmt 
liche Vorſchriften nach dem neueſten Stande dartftellt, ſei oaher als ein 
zwectmäßiges Hülfsmittel zum praktiſchen Gebrauch beſtens empfohlen. 
  
Die forſtlichen Verhiliniſſe Württembergs. 
der IX. Versammlung Ms ss zu Wildbad gewidmet. 
Herausgegeben 
von den Mitgliedern der 1. Württ. Forſtdirektion. 
Mit einer Ueberſichtskarte. 
VIII und 400 Seiten groß Oktav. Preis broſchirt 6 M 60 „). 
Diese Schrift giebt auf 400 Seiten groß Oktav in fünf Haupttheilen 
eine ſehr vollſtändige Darſtelung der auf das württembergiſche Forſt- 
wesen influirenden natürlichen Verhältniſſe, der Geſsehgebung, der Or- 
ganisation des Dienſtes, der Verwaltung der Staatswaldungen mit ihren 
Ergebnissen und der Beaufſichtigung der Gemeinde- und Körperſchafts- 
waldungen. 
 
	        

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