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Galvanismus und Elektrodynamik (4)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Galvanismus und Elektrodynamik (4)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
1561363316267
Titel:
Werke
Autor:
Weber, Wilhelm
Personen:
Weber, Wilhelm
Verleger/Verlag:
Springer
Erscheinungsort:
Berlin
Erscheinungsjahr:
1892
Sprache:
deutsch
Signatur:
1N 272
Strukturtyp:
Mehrbändiges Werk
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1561363316267_4
Titel:
Galvanismus und Elektrodynamik
Untertitel:
Theil 2
Autor:
Weber, Wilhelm
Herausgeber:
Weber, Heinrich
Jahrgang/Band:
4
Verleger/Verlag:
Springer
Erscheinungsort:
Berlin
Erscheinungsjahr:
1894
Umfang:
XIV, 638 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1N 272-4
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Monografien

Kapitel

Titel:
Handschriftlicher Nachlass
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Bemerkungen zu der Abhandlung: "Untersuchung über den galvanischen Lichtbogen" von Prof. E. Edlund
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Werke
  • Galvanismus und Elektrodynamik (4)
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort zum vierten Bande
  • Inhaltsverzeichnis
  • I.: Bericht über einige im physikalischen Institute in Göttingen gemachte Versuche (1858)
  • II.: Ueber die beabsichtigte Einführung eines galvanischen Widerstands-Etalons oder Standards (1861)
  • III.: Zur Galvanometrie (1862)
  • IV.: Ueber die Abhandlung "Elektrodynamische Maassbestimmungen, insbesondere über elektrische Schwingungen" (1863)
  • V.: Elektrodynamische Maassbestimmungen, insbesondere über elektrische Schwingungen (1864)
  • VI.: Bemerkung zu dem Aufsatz des Herrn Prof. Kirchhoff (von J. C. Poggendorf, 1857)
  • VII.: Ueber einen einfachen Ausspruch des allgemeinen Grundgesetzes der elektrischen Wirkung (1869)
  • VIII.: Elektrodynamische Maassbestimmungen, insbesondere über das Princip der Erhaltung der Energie (1871)
  • IX.: Ueber das Aequivalent lebendiger Kräfte (1874)
  • X.: Ueber die Bewegung der Elekticität in Körpern von molekularer Konstitution (1875)
  • XI.: Bemerkung zu Edlund's Erwiderung auf zwei gegen die unitarische Theorie der Elektricität gemachte Einwürfe (1876)
  • XII.: Elektrodynamische Maassbestimmungen insbesondere über die Energie der Wechselwirkung (1878)
  • XIII.: Ueber die Energie der Wechselwirkung (Auszug, 1878)
  • XIV.: Ueber Einrichtungen zum Gebrauch absoluter Maasse in der Elektrodynamik mit praktischer Anwendung (von W. Weber und F. Zöllner, 1878)
  • Handschriftlicher Nachlass
  • Elektrodynamische Maassbestimmungen insbesondere über den Zusammenhang des elektrischen Grundgesetztes mit dem Gravitationsgesetzte
  • Zur Galvanometrie (Auszug)
  • Ueber Maassbestimmungen
  • Bemerkungen zu der Abhandlung: "Untersuchung über den galvanischen Lichtbogen" von Prof. E. Edlund
  • Ueber die Einrichtung des Bifilargalvanometers
  • Elektroskopische und elektrodynamische Wirkungen der freien Elektricität geschlossener Ketten
  • Ueber Elektrothermismus ( Ueber Elektricität und Wärme)
  • Aphorismen
  • Anhang: Bemerkungen über Herrn Lamont's Beurtheilung magnetischer Instrumente (1842)
  • Tafel I
  • Tafel II
  • Tafel III
  • Tafel IV
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

  
| 
| 
AM 582 Bemerkungen zu der Abhandlung etc. Nachlass. 
| ES 
elektrischen Gleichgewichte (wenn die ungeschlossene galvanische Kette | 
von einem vollkommenen Isolator umgeben ist), der Werth von X ganz 
aufgehoben wird. 
Wie bei einer Selbstentladungsflasche die Ladungen der Knöpfe 
zwar im Augenblicke einer Selbstentladung verschwinden können, aber 
bei fortdauernder Verbindung der Flasche mit der Elektrisirmaschine 
immer neu entstehen, so auch bei der galvanischen Kette, wenn zwischen 4 
den ausser Kontakt gebrachten Enden Funken überschlagen und den 
Lichtbogen bilden. Auch wenn eine kontinuirliche Entziehung von 
Elektricität von beiden Enden auf irgend eine andere Weise als durch 
einen die Kette schliessenden Leiter stattfände, würden diese Ladungen | 
und ihr Einfluss auf den Werth der ganzen elektromotorischen Kraft £ 4 
nicht verschwinden. 
Würde ‘den beiden Enden kontinuirlich (auf irgend eine andere 
Weise als durch eine die Kette schliessenden Leiter) eine solche Menge 
Elektricität entzogen, die sich zu der bei hergestelltem Kontakte durch 
den Querschnitt der Kette gehenden Menge verhielte wie n:1, so würde 
auf der Oberfläche der ungeschlossenen Kette eine solche Vertheilung 
der Elektricität sich bilden, dass in allen Elementen der Kette das 
Verhältniss der elektromotorischen Kraft zum Widerstand wie nK:L 
wäre, so dass die ganze elektromotorische Kraft in der ganzen Länge 
der Kette L gleich nZ nur ein Bruchtheil der elektromotorischen Kraft 
der Säule wäre, während der Rest der letzteren, nämlich (1—n) E, 
durch Einfluss der elektrischen Vertheilung auf der Oberfläche des un- 
geschlossenen Leiters ganz aufgehoben wäre. Die elektrische Ladung 
der Oberfläche der galvanischen Kette nach aufgehobenem Kontakt übt 
also die elektromotorische Kraft — (1 —n) E aus, dieselbe, welche oben 
mit — D bezeichnet worden ist. 
Von dem Process im Lichtbogen, durch welchen den beiden ausser 
Kontakt gebrachten Enden der galvanischen Kette fortwährend Elektri- 
cität entzogen wird, ist nur so viel bekannt, dass er durch keinen die 
Kette schliessenden Leiter vermittelt wird. Man denke sich nun diesen 
Process darin bestehend, dass ein kleiner Konduktor zwischen den 
ausser Kontakt gebrachten Enden pendulire. Vorausgesetzt, dass auf 
diesen Konduktor keine andere Kraft wirke, als die aus der Wechsel- | 
wirkung seiner elektrischen Ladung und den Ladungen der beiden | 
Enden resultirende, und dass beim Anstoss an die unbeweglich fest- 
gehaltenen Enden dieser Konduktor nach elastischen Gesetzen so zurück- 
geworfen werde, dass er von seiner lebendigen Kraft nichts verliert, 
so würde seine Geschwindigkeit in’s Unendliche wachsen, und die Stelle 
eines die Kette schliessenden Leiters immer vollkommener von ihm 
vertreten werden. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        

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