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Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung

Monografie

Persistenter Identifier:
1568624571367
Titel:
Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung
Autor:
Adam, Albert Eugen
Verleger/Verlag:
Kohlhammer
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1919
Umfang:
233 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1J 55
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Kapitel

Titel:
6. Drei Landesversammlungen und sechs Verfassungsentwürfe. 1849-1850
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung
  • Einband
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Vorwort
  • 1. Flitterwochen. 1819-1821
  • 2. Ruhige Fahrt. 1821-1830
  • 3. Stürmische See. 1830-1838
  • 4. Im alten Fahrwasser. 1839-1848
  • 5. Umsturz und Neubau. 1848-1849
  • 6. Drei Landesversammlungen und sechs Verfassungsentwürfe. 1849-1850
  • 7. Reaktion. 1851-1864
  • 8. Neues Leben. 1864-1870
  • 9. Ins Deutsche Reich. 1871-1894
  • 10. Unter volksparteilicher Führung. 1895-1912
  • 11. Im Weltkrieg. 1913-1918
  • 12. Staatsumwälzung. 1918-1919
  • Inhaltsverzeichnis
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

Äh --- 
6. Prei Landrsverlammlungen und ſerchs 
Verfallungsentwürfe. 
1849 - 1850. 
Die Wahlen zur Landesverſammlung nach dem Gesetz rom 
]. Juli 1849 hatten schon am 1. August 1849 stattgefunden. Sie er- 
gaben mehr als 40 „Wühler“ d. h. Mitglieder der Volkspartei und 
Anhänger der Volkssuveränität, und kaum 20 „Heuler“ d. h. Konsti- 
tutionelle und Anhänger des Märzministeriums. Die Gründe dieses 
'Wahlausfalles wurden in verſchiedenem gesucht; wesentlich mitgewirkt 
jedenfalls hatte das Eingreifen der bisher nicht wahlberechtigten unteren 
Schichten, die sich zuſammengeſchloſſen hatten in Arbeitervereinen mit 
einem Zentralausſchuß an der Spitze und nun vor allem ihre wirt- 
ſchaftliche Cage zu verbessern suchten, dies aber durch die Opposition 
eher zu erreichen. hofften, als durch die Regierung. Das Märzmini- 
sterium bot darauf dem Uönig seine Entlaſſung an getreu dem von 
ihm vertretenen Grundfatz der parlamentariſchen Regierung. König 
Wilhelm wollte jedoch die Verfaſſungsreform durch einen Minister- 
wechsel nicht gestört wissen. 
Darauf legten Duvernoy und die übrigen Miniſter (ohne den 
gerade abwesenden Römer) dem Usnig am 12. Oktober 1849 einen 
umfassenden Entwurf einer neuen Landesverfaſſung vor.’) Es ſchien 
ihnen dies möglich, obwohl ,eine Verfaſſung des Deutschen Bundes 
3. Z. nicht besteht“, da das Verhältnis zur Zentralgewalt durch die 
Bundes- und nicht durch die Landesverfaſſung bestimmt werde; für 
die Grundrechte der Württemberger seien die in Württemberg aner- 
kannten Grundrechte des deutschen Volkes maßgebend. Der |. Ab- 
schnitt des Entwurfs : vom Königreich, König, Thronfolger und Reichs- 
verweser, wiederholte im wesentlichen die zwei ersten Kapitel der alten 
Verfassung; als Regierungsform bezeichnete er ausdrücklich die konsſti- 
tutionell-monarchische. - Der 2. Abſchnitt handelte von den allgemeinen 
Rechten und Pflichten der Staatsbürger gemäß den Grundrechten des 
Deutſchen Volkes ; doch wurden einige Bestimmungen weggelassen als 
entbehrlich oder zu kleinlich (Verbot von Titeln und Orden) oder zu 
speziell (Verbot der Stellvertretung beim Militär). - Der 3. Abſchnitt 
wollte die Gemeinden und Oberäniter ſelbſtändiger stellen, an die 
Stelle der Kreisregierungen aber sollten zur Hebung der Tatkraft und 
der Verantwortlichkeit Einzelbeamte, Ureishauptleute, treten mit einem 
von der Kreisversammlung (s. u.) gewählten Kreisrat an der Seite. — 
Im 4.. Abſchnitt sollte vollkommene Bekenntnisfreiheit gewährt, die 
Religionsgeſellſchaften von einem besonderen Schutz- und Aufſsichtsrecht 
des Staates befreit werden, doch ſollten vertragsmäßige Verhältnisse 
:; 1) Geh. Rats Akten C. 26, UI. - Über diesen Entwurf ist bisher in der 
Öffentlichkeit nichts bekannt geworden. 
  
  
  
  
  
  
 
	        

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