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Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung

Monografie

Persistenter Identifier:
1568624571367
Titel:
Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung
Autor:
Adam, Albert Eugen
Verleger/Verlag:
Kohlhammer
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1919
Umfang:
233 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1J 55
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Kapitel

Titel:
8. Neues Leben. 1864-1870
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung
  • Einband
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Vorwort
  • 1. Flitterwochen. 1819-1821
  • 2. Ruhige Fahrt. 1821-1830
  • 3. Stürmische See. 1830-1838
  • 4. Im alten Fahrwasser. 1839-1848
  • 5. Umsturz und Neubau. 1848-1849
  • 6. Drei Landesversammlungen und sechs Verfassungsentwürfe. 1849-1850
  • 7. Reaktion. 1851-1864
  • 8. Neues Leben. 1864-1870
  • 9. Ins Deutsche Reich. 1871-1894
  • 10. Unter volksparteilicher Führung. 1895-1912
  • 11. Im Weltkrieg. 1913-1918
  • 12. Staatsumwälzung. 1918-1919
  • Inhaltsverzeichnis
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

B. Beues Leben. 
1864-1870. 
Sofori nach der Rhronbeſteiguang am 25. Juni 1864 übergab 
Usnig Karl naeh der Vorschrift der Verſaſſung § 10 dem Ständischen 
Ausschuß die feierliche Urkunde, worin er die unverbrüchliche Feſt- 
‘Haltung der Candesverfasung bei seinem königlichen Worte zuſicherte. 
Im Amte war ncch die im Januar 1862 neu gewählie Uammer. 
Die Neuwahlen hatten einen kleinen Zuwachs an Staatsbeamten er- 
geben, dagegen war die bisher ausſchlaggebende Mitte der Gemeinde- 
beamten von 34 auf 22 zurückgegangen. Das Stimmverhältnis im 
.ganzen hatte sich wenig geändert, aber an Geist hatte die 2. Kammer 
jedenfalls gewonnen. Schleswig-Helſtein hatte den Verhandlungen 
des Landtags in der deutschen Frage neuen Schwung gegeben, und 
    
  
   
mit dem Ehronwechſel wurden ouch die Hoffnungen auf Fortſchritle 
! Innern nach vielen Rückſchritten und endlichem Stiliſtand neu 
velebt. 
Die Thranrede des neuen Usnigs am 12. Juli 1864 beſchränkte 
fich in der. ganz ungeklärten deutschen Frage auf die Hoſſnung einer 
Lösung durch die Großmächte, bie dem Sinn und dem Recht der Aatian 
entſpreche. Im Inneren kündigte sie wohl einige längſt erbetene 
Gesetzesvorlagen an, aber von Fortl:ildung der Verfaſſung ſchwieg 
sie. Die Antwort der 1. Uammer umſchrieh lediglich die Thronrede. 
Die der 2. Uammer verlangte Fortſchritte; sie erklärte, daß das Wohl 
der Voller und die Sicherung der Regierungen nicht weniger auf einer 
rechtzeitigen Befriedigung der in natürlicher Entwicklung des Staats- 
lebens begründeten Unſprüche beruhen, als auf gerechter Handhabung 
der beſtehenden Gefetze. Als Forderungen wurden dabei aufgestellt 
die Umgestaltung der Bundesverfassung durch Schaffung einer über 
den Einzelregierungen ſtehenden Zentralgewalt und einer Seſamtver- 
tretung der ation zur Sicherung der durch VBundesbeſchlüſſe vielfach ver- 
letzten Volksrechte und zur Wahrung der ionale ; dann die 
Beseitigung der Verordnungen über Preſſe r die auf 
unzuſtändiger Bundesbeſchlüſſe und ohnr ſtändiſche Z stirimm. 
gangen seien, Vereinfachung des. söffentlitßen Vierſtes, die Fs zZ 
der vielfach zurückgebliebenen Geſetzzebung, insbeſondere das öffent- 
liche mündliche Gerichtsverfahren. Die Zustände im Strafverfahren 
wurden dabei vom Abg. Mittnacht, dem ſpäteren UWtiniſter, als geradezu 
unhaltbar bezeichne. Weitere Wünſche der Udreſſe waren: eine 
sichernde Feſtſtellung der Rechte der Einzelnen und die Weiterentwick- 
lung der Selbstverwaltung der Gemeinden. Vor allem aber wurde 
gebeten um die allgemein gewünſchte und auch längſt dem Land zu- 
  
          
         
        
Y; 
  
  
  
 
	        

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