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Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung

Monografie

Persistenter Identifier:
1568624571367
Titel:
Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung
Autor:
Adam, Albert Eugen
Verleger/Verlag:
Kohlhammer
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1919
Umfang:
233 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1J 55
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Kapitel

Titel:
1. Flitterwochen. 1819-1821
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung
  • Einband
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Vorwort
  • 1. Flitterwochen. 1819-1821
  • 2. Ruhige Fahrt. 1821-1830
  • 3. Stürmische See. 1830-1838
  • 4. Im alten Fahrwasser. 1839-1848
  • 5. Umsturz und Neubau. 1848-1849
  • 6. Drei Landesversammlungen und sechs Verfassungsentwürfe. 1849-1850
  • 7. Reaktion. 1851-1864
  • 8. Neues Leben. 1864-1870
  • 9. Ins Deutsche Reich. 1871-1894
  • 10. Unter volksparteilicher Führung. 1895-1912
  • 11. Im Weltkrieg. 1913-1918
  • 12. Staatsumwälzung. 1918-1919
  • Inhaltsverzeichnis
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

  
  
  
vr LI vf 
barkeitsrechte zur Folge haben werde. Wäre es aber wirklich auch | 
nur klug, wäre nicht gerade das Selbſtmord gewesen, wenn die kammer | 
gegen den klaren Wortlaut entschieden hätte? Nimmermehr hätte die 
Regierung die Auslegung „nach dem Geiſt“ anerkannt. Bereits hatte | 
der Geheime Rat dem Uönig gegenüber die Wotwendigkeit ausge- | 
sprochen, „dem klaren Buchſtaben des Gesetzes" zu folgen, sich vor | 
jeder Schwäche zu hüten und zu energiſchem Vorgehen gegen die 
Stände sich zu entfchließen, wenn dieſe der Forderung der Verfaſſunng 
zuwider handelten.!) Die Hammer wurde darüber auch nicht im Zweifel 
gelaſſen. Maucler eröffnete ihr, daß der Usnig, treu ſeinem Wort 
und treu seiner Verfaſſung, zu ihrem Schutz jedes Mittel ergreifen 
werde, das die Urkunde seiner Entſchlossenheit gewähre. Sollte 
die Kammer, deren Zuſtimrmmung zum Ausſchluß eines Mitglieds van der 
Verf.Urkunde gar nicht gefordert war, es darauf ankommen laſſen, | 
daß die Regierung von sich aus, geſtütt allein auf den Wortlaut der 
Verfaſſung, Liſt gewaltſam aus dem Sitzungsſaal entfernte, wie die 
franzsſiſche den Deputierten Manuel? Sollte die Kammer das bis- 
herige, zu erſprießlicher Tätigkeit ſo notwendige vertrauensvolle Zu- 
ſammenwirken mit der Regierung, ja mit dem König selbst, vergiften ?) 
und damit sich ſelbſt zur Unfruchtbarkeit verdammen, gar der Auf- 
lsſung ausſetzen, wie der badische, oder mindestens einer ernſtlichen 
Rüge, wie der erſte bayriſche Landtag ? Und das alles wegen einiger | 
Wochen, höchstens Monate bis zur endgültigen Entscheidung des 
Richters über den zunächſt ja nur vorläufigen Ausſchluß? Nein ge- 
wiß, auch nicht klug wäre ein solches Verhalten gewesen. 
Wenn alſo Vorwürfe zu erheben sind, so wären sie nicht der 
Kammer zu machen, die dem Verlangen nach Liſts Ausſchließung 
eniſprochen, ſondern der Regierung, die das Verlangen gestellt hat. 
Umſonst hatte ſich bei ihr Bolles, der als Abgeordneter für Ciſts 
Austritt stimmte, vorher eifrig dafür verwandt, daß der Buchſtabe 
der Verfaſſung gegen Ciſt nicht angerufen werde.?) Warum hat die 
Regierung gleichwohl die Ausſchließung verlangt? Ciſt, deſſen blei- 
bende, unsterbliche Verdienſte einer späteren Zeit angehören, hatte 
schon vorher die frühere Geneigtheit König Wilhelms eingebüßt. Dieser 
hatte ihn 1817 zum Univerſitätsprofeſſor ernannt gegen den Einspruch 
des Senats und trotzdem Kiſt kein abgeschloſſenes Univerſitätsstudium 
aufzuweiſen hatte und für das neue Amt „nur unvollkommen aus- 
gebildet war“.Ê*) Statt umso emsiger seine ganze Arbeitskraft dem 
neu errichteten Cehrſtuhl zu widmen, schrieb Ciſt eifrig in den „Volks- 
21 
§) Bgeser s EG. cönig mit seinen Ministern einig war, zeigen die bitteren 
Anreden, mit denen er beim nächsten Hoffeſt einige Abgeordnete kränkte, die gegen 
Liſts Ausschluß gestimmt hatten. Göſer a. a. O. 125. 
3) Schwäb. Merkur (Kronik) 1847, 430. 
+) Eman. Leser in der Allg. D. Biographie 18, 761. 
 
	        

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