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Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung

Monografie

Persistenter Identifier:
1568624571367
Titel:
Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung
Autor:
Adam, Albert Eugen
Verleger/Verlag:
Kohlhammer
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1919
Umfang:
233 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1J 55
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Kapitel

Titel:
12. Staatsumwälzung. 1918-1919
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung
  • Einband
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Vorwort
  • 1. Flitterwochen. 1819-1821
  • 2. Ruhige Fahrt. 1821-1830
  • 3. Stürmische See. 1830-1838
  • 4. Im alten Fahrwasser. 1839-1848
  • 5. Umsturz und Neubau. 1848-1849
  • 6. Drei Landesversammlungen und sechs Verfassungsentwürfe. 1849-1850
  • 7. Reaktion. 1851-1864
  • 8. Neues Leben. 1864-1870
  • 9. Ins Deutsche Reich. 1871-1894
  • 10. Unter volksparteilicher Führung. 1895-1912
  • 11. Im Weltkrieg. 1913-1918
  • 12. Staatsumwälzung. 1918-1919
  • Inhaltsverzeichnis
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
228 -> 
waren beantragt worden von der Sozialdemokratie, die sämtliche Mit- 
glieder der 2. Kammer durch Verhältniswahl gewählt, die Wahlen 
auf r c verlegt wissen wollte; aber alle anderen Parteien 
stimmten dagegen. Umgekehrt war der von diesen und der Regierung 
wieder erwogene Plan einer Arbeitervertretung in der 1. Kammer von 
der Sozialdemokratie mit Hohn abgewiesen worden. Eine Eingabe 
aus Induſtriellenkreiſen, die die 1. Kammer mehr aus Vertretern von 
Berufsintereſſen zuſammengesetzt wünſchte, fand in der 2. Kammer 
und deren Ausſchuß keinen Beifall, blieb indeß unerledigt. Ein Ge- 
setzesvorſchlag aller Parteien endlich vom 7. November 1918, der nach 
dem jüngsten Vorgang im Reich das Erlsſchen der Abgeordnetenvoll- 
macht durch Annahme eines Reichs- oder Staatsamtes beseitigen wollte, 
iſt gar nicht mehr zum Vortrag gekommen. 
2. Btaatsumwälzung. 
1918-1919. 
Am 6. November 1918 wurde der Landtag auf den 12. gl. Mts. 
zur siebten Kriegstagung berufen. Er ist nicht mehr zusammenge- 
treten. Nachdem durch Reichsgesetze vom 28. Oktober 1918 grund- 
legende Rechte vom Kaiser auf den Reichstag übergegangen, "insbe- 
sondere die Abhängigkeit des Reichskanzlers vom Vertrauen des Reichs- 
tages festgesetzt war, mußten auch die Einzel ſtaaten zum parlamen- 
tariſchen System übergel yen. Die Vertreter der Gruppen des Land- 
tages, außer Konservativen und Bauernbund, verhandelten über ein 
neues Verfassungs- und L Jerwaltungsprogramm 1 und unterbreiteten der 
Regierung ihre Vorschläge. Darauf trat das Ministerium Weizsäcker 
zurück. In die am 8. November gebildete neue Regierung wurden 
4 Mitglieder der 2. Kammer berufen. Da das Zentrum das ihm an- 
gebotene Präsidium abgelehnt hatte, übernahm Lieſching von der Volks. 
partei das Präsidium, Juſtiz und Auswärtiges, Kiene vom Zentrum das 
jetzt vom Auswärtigen abgetrennte Verkehrswesen, der Nationalliberale 
Hieber das Kirchen- und Schulwesen, der Sozialdemokrat Lindemann 
das (ohne Gesetz) geschaffene Ministerium für Demobiliſation. Von 
den alten Ministern blieben nur die der Finanzen und des Innern, 
Piſtorius und Ushler. Eine Ansprache des Uönigs und des neuen 
Ministeriums von Samstag 9. November verkündete, daß die Ein- 
berufung einer konstitutierenden Landesverſammlung angeordnet sei, ge- 
wählt in allgemeiner, gleicher, direkter, geheimer Wahl aller über 24 Jahre 
alten Staatsangehsrigen beiderlei Geschlechts. Als ihre Aufgabe wurde 
genannt, Württemberg eine neue, den Bedürfnissen der neuen Zeit ge- 
nügende Verfassung auf demokratischer Grundlage zu geben; die Mehr- 
  
 
	        

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