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Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung

Monografie

Persistenter Identifier:
1568624571367
Titel:
Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung
Autor:
Adam, Albert Eugen
Verleger/Verlag:
Kohlhammer
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1919
Umfang:
233 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1J 55
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Kapitel

Titel:
3. Stürmische See. 1830-1838
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung
  • Einband
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Vorwort
  • 1. Flitterwochen. 1819-1821
  • 2. Ruhige Fahrt. 1821-1830
  • 3. Stürmische See. 1830-1838
  • 4. Im alten Fahrwasser. 1839-1848
  • 5. Umsturz und Neubau. 1848-1849
  • 6. Drei Landesversammlungen und sechs Verfassungsentwürfe. 1849-1850
  • 7. Reaktion. 1851-1864
  • 8. Neues Leben. 1864-1870
  • 9. Ins Deutsche Reich. 1871-1894
  • 10. Unter volksparteilicher Führung. 1895-1912
  • 11. Im Weltkrieg. 1913-1918
  • 12. Staatsumwälzung. 1918-1919
  • Inhaltsverzeichnis
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

  
  
= 30. ~~ 
harten Strafen waren gemildert, die drückenden Polizeianstalten beseitigt f 
oder doch erheblich gemindert. Das Heer war verkleinert, die Heeres- ] 
pflicht herabgesetzt, die Behandlung der Ausgehobenen menſschenwürdig 
geworden. Gewerbe und Handel fingen an aufzuleben. Die Staats- 
bürger und vor allem die Landwirte waren durch Aufhebung einer 
Masse lästiger Abgaben im Gesamtbetrag von 1,7 Millionen Gulden | 
erleichtert worden, denen nur 460 000 fl. an neuen direkten Stenen 
V A j “ § . i 
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jährliche Erleichterung des Volkes an Abgaben aller Art wurde auf 
4,4 Millionen Gulden berechnet. Dabei war der Staatshaushalt in J 
muſterhafte Ordnung gebracht, und der anfängliche Ahmangel hatte J 
sich in den letzten drei Jahren in einen erklecklichen Überschuß ver- 
wandelt. Damit zuſammen hing die Beſſerung des Staatskredites, | 
die schon i. JI. 1824 erlaubt hatte, den Zinsfuß der Staatsſchuld von | 
5 "/o auf 4'/2 °/’ herabzusetzen. Da auch in der Folge die Staats- 
ſchuldverſchreibungen mit Aufgeld gehandelt und Gelder zu 4 ‘% reich. 
lich angeboten wurden, so gelang dem Ständiſchen Ausſchuß i. I. 1829 
mit Leichtigkeit die weitere Herabsetzung des Zinsfußes auf 4 % für | 
die gesamte Staatsschuld. Ein wesentliches Verdienſt an dem Erreichten | 
gebührt übrigens auch Weishaar, an dem die 2. Kammer von 1820 
bis 1830 einen trefflichen Präsidenten beſaß. 
3. Gtürmiſche Bre. 
1830~1838. 
In der Thronrede bei der Entlaſſung des Landtags am 7. April 
1830 hatten fich der König mit Worten des Vertrauens, der Zufrieden- 
heit und der Liebe von den Ständen getrennt und geſchloſſen: „Je 
ruhiger, je beſonnener unsere Gesetzgebung fortſchreitet, deſto gewisser 
wird unser Grundgesetz in ihr seiner Stütze, seine Ausbildung und 
Vollendung finden.“ Aus dieſem ruhigen, freilich etwas matten Zu. 
stand wurde Württemberg kaum ein Vierteljahr später herausgeriſſen_ 
durch die französische Julirevolution und die anſchließenden. Aufstände 
in Belgien, Polen, Italien. Zu gewaltsamen Entladungen, wie in 
Braunſchweig, Uurhessen und Sachsen, kam es zwar nicht; das Meiste, 
was anderwärts verlangt wurde, war in Württemberg bereits vor- | 
handen. Doch die Verfassungsurkunden find eben, wie Welcker einmal 
ſagte, wohl ein schönes Dach; aber es galt, auch die schützenden Wände J 
aufzuführen und das Haus wohnlich einzurichten, d. h. die Grundsäze 
der Verfaſſung zu entwickeln. Und da war auch in Württemberg noch 
viel zu wünſchen übrig geblieben. 
 
	        

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