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Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung

Monografie

Persistenter Identifier:
1568624571367
Titel:
Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung
Autor:
Adam, Albert Eugen
Verleger/Verlag:
Kohlhammer
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1919
Umfang:
233 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1J 55
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Vorwort

Strukturtyp:
Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung
  • Einband
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Vorwort
  • 1. Flitterwochen. 1819-1821
  • 2. Ruhige Fahrt. 1821-1830
  • 3. Stürmische See. 1830-1838
  • 4. Im alten Fahrwasser. 1839-1848
  • 5. Umsturz und Neubau. 1848-1849
  • 6. Drei Landesversammlungen und sechs Verfassungsentwürfe. 1849-1850
  • 7. Reaktion. 1851-1864
  • 8. Neues Leben. 1864-1870
  • 9. Ins Deutsche Reich. 1871-1894
  • 10. Unter volksparteilicher Führung. 1895-1912
  • 11. Im Weltkrieg. 1913-1918
  • 12. Staatsumwälzung. 1918-1919
  • Inhaltsverzeichnis
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

  
Vorwort. 
Der Ständiſche Ausſchuß des württembergiſchen Landtags hat 
im Auguſt 1918 beſchloſſen, zu der für September 1919 in Aussicht 
stehenden Hundertjahrfeier der würltembergischen Verfaſſung deren 
Geschichte schreiben zu lassen, und er hat den unterzeichneten Ständiſchen 
Archivar damit beauftragt. Nach den Ereigniſſen des 9. November 
1918 iſt das Präsidium der verfaſſunggebenden Landesverſammlung 
an die Stelle des ersten Auftraggebers getreten. Für den Inhalt der 
Schrift iſt indes ausschließlich der Verfasser verantwortlich. 
Die Verfgsſungskämpfe von 18151819 zu ſchildern lag nicht 
im Auftrag. Uber sie besitzen wir ältere und neuere Darstellungen 
von Geßler in der Festschrift von 1869, Wintterlin in den Württ. Jahr- 
büchern für Statistik uſw. 1912, 47 ff., Albr. Liſt: Der Kampf ums gute 
alte Recht 1913, E. v. Schneider in den Württ. Vierteljahrsheften für 
Landesgeschichte 1916, 532 ff., G. Grupp ebendaselbſt 1918, 177 ff. 
Auch eine Geſchichte der Landstände war nicht beabsichtigt. Auf sie 
iſt nur soweit eingegangen, als die Darſtellung unseres Verfassungs- 
lebens es erfordert hat. 
Als Quellen kamen vor allem die gedruckten und ungedruckten 
Ständiſschen Verhandlungen in Betracht. Dazu treten die zeitgenössische 
Tagespresse, Flugschriften, Erinnerungen, Darstellungen einzelner Zeit- 
räume und Ereigniſſe. Auch Akten des Geheimen Rates und Gesandt- 
ſchaftsberichte konnte ich verwerten. An handschriftlichen Aufzeichnungen 
waren mir nur die Erinnerungen des Abgeordneten, Staatsrates Frie- 
drich Ludwig Gmelin erreichbar, die mir deſſen Schwiegerenkelin Helene, 
Witwe des Oberfinanzrates Dr. Friedrich v. Gmelin in Stuttgart, in 
dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt hat. 
Dr. AIb. Eugen Udam. 
 
	        

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