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Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung

Monografie

Persistenter Identifier:
1568624571367
Titel:
Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung
Autor:
Adam, Albert Eugen
Verleger/Verlag:
Kohlhammer
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1919
Umfang:
233 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1J 55
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Kapitel

Titel:
5. Umsturz und Neubau. 1848-1849
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung
  • Einband
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Vorwort
  • 1. Flitterwochen. 1819-1821
  • 2. Ruhige Fahrt. 1821-1830
  • 3. Stürmische See. 1830-1838
  • 4. Im alten Fahrwasser. 1839-1848
  • 5. Umsturz und Neubau. 1848-1849
  • 6. Drei Landesversammlungen und sechs Verfassungsentwürfe. 1849-1850
  • 7. Reaktion. 1851-1864
  • 8. Neues Leben. 1864-1870
  • 9. Ins Deutsche Reich. 1871-1894
  • 10. Unter volksparteilicher Führung. 1895-1912
  • 11. Im Weltkrieg. 1913-1918
  • 12. Staatsumwälzung. 1918-1919
  • Inhaltsverzeichnis
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

Römer sich gegen diesen Verdacht verteidigen zu müſſen. Uls er aber 
noch weiter ging und über die angebliche Ausſchreitungen des Militärs 
bei jenem Raubkrawall Beſchwerde führte, konnten auch seine Freunde 
ihm nicht mehr folgen. Wenige Wochen später ſah Usnig Wilhelm 
sich genötigt, Römer zur Regierung zu berufen. 
5. Umfturz und Yeubau. 
184851 849. 
Am 22. Januar 1848 wurde der ordentliche Candtag zur Be- 
ratung des Staatshaushaltes eröffnet, vielerorts vorbereitet durch Wähler- 
verſammlungen, die. den Abgeordneten die Volkswünſche ausſprachen. 
Dank einer reichlichen Ernte war die größte Uot beſeitigt; anch der 
Staatshaushalt war im Gleichgewicht trotz den unvorhergeſehenen 
Ausgaben zur Linderung jener Not.. Die Chronrede verſprach weitere 
Ublöſungsgeſetze, ferner das oft erbetene Wahlgeſetz, zeitgemäße Re- 
formen im Juſtizwesen; ja sie konnte mitteilen, daß Württemberg beim 
Bundestag Antrag geſtellt habe auf ein allgemeines deutſches Geſetz 
über Preßfreiheit, da nach des Königs Überzeugung der gegenwärtige 
  
  
  
ZJuſtand den gerechten Erwartungen der Regierungen und den Bedürf- 
niſſen der Nation nicht mehr entſpreche. Eine Stuttgarter Wähler- 
verſammlung vom 17. Januar hatte stürmiſch auch Preßfreiheit ge- 
fordert. Die Regierungen witterten Morgenluft. Kanzler Wächter 
versicherte im Ständiſchen Ausschuß, daß es dem Usnig Ernſt damit 
ſei und daß er schon entscheidende Schritte getan habe. König Wit- 
helm war nämlich, neuerdings immer mißtrauiſcher geworden gegen 
Metternich und Öſterreich. Vollends entrüſtet war er darüber, daß 
dieſes im vorigen Hungerjahr die Getreideausfuhr verhindert hatte. 
Nun war er entſchloſſen, an der Seite Preußens sich von der öfter- 
reichisſchen Bevormundung loszumachen.!)) Bayern war vorausge- 
gangen und hatte am 17. Dezember 1847 die Zenſur beſchränkt auf 
Zeitungsartikel über auswärtige Angelegenheiten. So bat denn auch 
die Antwortadreſſe der württemb. 2. Kammer, die Preſſe ſchon jetzt 
freier zu behandeln bei Beſprechung der inneren Angelegenheiten. 
Aber noch bis zum 27. Februar wurde der Beobachter unbarmherzig 
zuſammengestrichen. Der Candtag wurde ſchon am 12. Februar ver- 
tagt, um die Regierungsvorlagen durch die Kommissionen vorberaten 
zu laſſen. Nur zwei Wochen, und am 24. Februar brach in Paris 
die Revolution aus; Frankreich wurde Republik. Die Rückwirkung 
auf Deutſchland war ungeheuer. Das bürokratische, das Metternichisſche 
System, der Polizeistaat fielen. 
!) Eug. Schneider; Württemb. Geſchichte 1896 S. 510. 
Ad am, Württ. Verfaſſung. 11 
 
	        

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