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Habilitationsordnung der Technischen Hochschule Stuttgart (1965)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Habilitationsordnung der Technischen Hochschule Stuttgart (1965)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1569907460851
Titel:
Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1569907460851_1965
Titel:
Habilitationsordnung der Technischen Hochschule Stuttgart
Jahrgang/Band:
1965
Erscheinungsjahr:
1965
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Appendix

Titel:
Anhang zur Habilitationsordnung der Technischen Hochschule Stuttgart vom 14.4.1965
Strukturtyp:
Appendix

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Habilitationsordnung der Technischen Hochschule Stuttgart (1965)
  • Einband
  • § 1 Bedeutung der Habilitation
  • § 2 Voraussetzungen der Habilitation
  • § 3 Habilitationsgesuch
  • § 4 Senatsberichter
  • § 5 Zulassung
  • § 6 Habilitationsleistungen
  • § 7 Habilitationsschrift
  • § 8 Wissenschaftlicher Vortrag und Kolloqium
  • § 9 Vollziehung der Habilitation
  • § 10 Antrittsvorlesung
  • § 11 Veröffentlichung der Habilitationsschrift
  • § 12 Wiederholung der Habilitation
  • § 13 Umhabilitation
  • § 14 Erweiterung der Lehrbefugnis
  • § 15 Gebühren
  • § 16 Rechtsstellung des Privatdozenten
  • § 17 Beendigung der Lehrbefugnis
  • § 18 Verzicht auf die Lehrbefugnis
  • § 19 Widerruf der Lehrbefugnis
  • § 20 Erlöschen der Lehrbefugnis
  • § 21 Entziehung der Lehrbefugnis
  • § 22 Widerruf und Entziehung
  • § 23 Verfahrensbestimmungen
  • § 24 Anzeigen
  • § 25 Übergangsbestimmungen
  • Anhang zur Habilitationsordnung der Technischen Hochschule Stuttgart vom 14.4.1965
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

Anh ans 
zur Habilitationsordnung der. Wechnischen uochschule Stuttgart. 
Vom 14. 4. 1965 
A) Besondere Bestimnungen zum Druck der Habilitationsschrift 
und die Anzahl der abzuliefernden Exemplare. 
Habilitationsschriften sind im Buchdruck zu veröffentlichen. 
Die Zahl der an die Hochschulbibliothek abzuliefernden Exem= 
plare beträgt 
1. „bei Veröffentlichung als Hochschulschrift, die nicht‘ im 
Buchhandel erscheint : 150 Expl. (mit Lebenslauf) 
2. bei Veröffentlichung in ‚einer wissenschaftlichen Zeit= 
schrift: . 60 Expl. (mit besonderem Umschlag u.Titelaufdruck) 
3. bei Buchveröffentlichung oder bei Veröffentlichung in / 
einer Reihe durch einen gewerblichen Verleger: 6 Expl. 
Bei Veröffentlichung nach 2. oder 3. ist in 6 Exemplare jes 
weils ein Blatt — maschinenschriftlich im Format der Ver= 
öffentlichung - mit dem Lebenslauf des Habilitanden am Schluß 
der Abhandlung einzulegen. 
Die Anzahl der zusätzlich an die Fakultät abzuliefernden Druck= 
exemplare der Habilitationsschrift wird von der Fakultät 
festgelegt. 
Verfahrensvorschrift 
Nach Erteilung der Lehrberechtigung gibt das Rektoramt das 
vorgelegte Manuskript der Habilitationsschrift.an die Fakul= 
tät zurück. Die Hochschulbibliothek sendet nach Eingang der 
Pflichtexemplare ein Stück. davon an die Fakultät und teilt 
gleichzeitig Veröffentlichungsart sowie Anzahl der einge* 
gangenen Pflichtexemplare mit. 
Die Fakultät prüft die Richtigkeit des Pflichtexemplars ana: 
hand des bei ihr liegenden Manuskripts und teilt. unter Rück= 
gabe des Exemplars der Bibliothek mit, ob die Pflichtexemplare 
für den Schriftentausch der Bibliothek freigegeben werden. 
Ferner bestätigt die Fakultät dem Rektoramt, daß der Dozent 
seine Habilitationsschrift gem. $ 11 der o.a.0rdnung. vers 
öffentlicht hat. 
Send nf Och 1900)
	        

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