digibus Logo
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Habilitationsordnung der Technischen Hochschule Stuttgart (1965)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Habilitationsordnung der Technischen Hochschule Stuttgart (1965)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1569907460851
Titel:
Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1569907460851_1965
Titel:
Habilitationsordnung der Technischen Hochschule Stuttgart
Jahrgang/Band:
1965
Erscheinungsjahr:
1965
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
§ 12 Wiederholung der Habilitation
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Habilitationsordnung der Technischen Hochschule Stuttgart (1965)
  • Einband
  • § 1 Bedeutung der Habilitation
  • § 2 Voraussetzungen der Habilitation
  • § 3 Habilitationsgesuch
  • § 4 Senatsberichter
  • § 5 Zulassung
  • § 6 Habilitationsleistungen
  • § 7 Habilitationsschrift
  • § 8 Wissenschaftlicher Vortrag und Kolloqium
  • § 9 Vollziehung der Habilitation
  • § 10 Antrittsvorlesung
  • § 11 Veröffentlichung der Habilitationsschrift
  • § 12 Wiederholung der Habilitation
  • § 13 Umhabilitation
  • § 14 Erweiterung der Lehrbefugnis
  • § 15 Gebühren
  • § 16 Rechtsstellung des Privatdozenten
  • § 17 Beendigung der Lehrbefugnis
  • § 18 Verzicht auf die Lehrbefugnis
  • § 19 Widerruf der Lehrbefugnis
  • § 20 Erlöschen der Lehrbefugnis
  • § 21 Entziehung der Lehrbefugnis
  • § 22 Widerruf und Entziehung
  • § 23 Verfahrensbestimmungen
  • § 24 Anzeigen
  • § 25 Übergangsbestimmungen
  • Anhang zur Habilitationsordnung der Technischen Hochschule Stuttgart vom 14.4.1965
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

56 
Antrittsvorlesung 
Der Privatdozent hat spätestens in dem seiner Habilitation folgenden Se- 
mester eine öffentliche Antrittvorlesung zu halten, zu der der Kektor 
die Mitglieder des Lehrkörvers einlädt. Hierbei soll die Habilitations- 
urkunde durch den Rektor oder dessen Stellvertreter in feierlicher Form 
überreicht werden. 
$ 11 
Veröffentlichung der Habilitationsschrift 
(1) Der Privatdozent hat die Habilitationsschrift innerhalb eines Jah- 
res nach Verleihung der Lehrbefugnis zu veröffentlichen. 
Ausnahmsweise kann eine Kürzung von der Fakultät genehmigt werden. 
(2) In Ausnahmefällen kann der Dekan die Frist verlängern. 
(3) Über die Art des Druckes und die Anzahl der abzuliefernden Exempla- 
re yelten die vom Großen Senat erlassenen Bestimmungen zum Druck 
der Habilitationsschrift und die Anzahl der "abzuliefernden 
Exemplare". 
$ 12 
Wiederholung der Habilitation 
(1) Das Habilitationsverfahren kann nur in Ausnahmefällen, auch dann 
nur einmal, und zwar frühestens ein Jahr nach der Zurücknahme 
eines Habilitationsgesuchs oder einem erfolglos beendeten Habili- 
£t$ationsverfahren wiederholt werden. Die, Zulassung zur hWieder- 
holung bedarf eines mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden ge- 
faßten Beschlusses der Fakultät, wobei die Fakultät beschluß- 
fähig ist, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend 
sind. 
(2) Die Fakultät kann eine im früheren Habilitationsverfahren ange- 
nommene Habilitationsschrift im Wiederholungsverfahren erneut 
zulassen. 
(3) Im übrigen richtet sich das Verfahren nach den $$ 5 ff.
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

RIS

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Bauanatomie : handwerklich-technische Grundlagen des Wohnbaues als Einführung in die Baukunst
1 / 2.819
Beschreibung der Einweihung des neuen Gebäudes der K. Polytechnischen Schule in Stuttgart
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel ist 1 plus 2?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.