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Jahres-Bericht der Königl. Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Studienjahr 1867/68 (1867)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Volltext: Jahres-Bericht der Königl. Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Studienjahr 1867/68 (1867)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1569907460851
Titel:
Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1569907460851_1969
Titel:
Ordnung der Diplomprüfung für Bauingenieure
Jahrgang/Band:
1969
Erscheinungsjahr:
1969
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Einband

Strukturtyp:
Einband

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Jahresberichte der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Jahres-Bericht der Königl. Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Studienjahr 1867/68 (1867)
  • Titelseite
  • Zur Theorie der Tonnengewölbe
  • Jahres-Bericht
  • Oeffentliche Handlungen
  • Allgemeine Unterrichts- und Organisationsfragen
  • Lehrmittel
  • Excursionen
  • Personalbestand der Lehre
  • Statistik der Schüler und Studirenden
  • Die Zuerkennung von Preisen
  • Prüfungen
  • Farbinformation

Volltext

.l 
27 
Drittens verstósst es gegen die Anforderungen der Sicherheit des Betriebs, dass der Verfasser die 
von der Zweigbahn kommenden Züge auf dem zweiten Hauptgeleise halten lásst, auf welchem die von, rechts 
nach links fahrenden Züge der Hauptbahn ankommen. Es erscheint auch unzulüssig, dass Verfasser die 
Wagen der Personenzüge der Zweigbahn auf das dritte Geleis für die Zeit verwéist, wührend welcher sie 
nicht benutzt werden. Dies Geleis wird man bei Kreuzungen und Ueberholungen für Güterzüge frei zu 
halten haben. 
Viertens ist der Platz und die Anlage der Rampe für den Produktenverkehr unzweckmässig, nicht 
minder auch die Anordnung der Produktengeleise, welche sämmtlich nur von einem Ende her zugänglich 
sind: Es ist indess anerkennend hervorzuheben, dass die Arbeit mit vielem Fleiss gemacht ist und mancherlei 
gute Seiten hat. Auch sind in der schriftlichen Motivirung mit Klarheit die Voraussetzungen bezeichnet, 
von welchen def Verfasser bei Bearbeitung des Planes ausgegangen ist. 
' Die zweite Arbeit mit dem Motto: „Es führt kein Künigsweg zur Mathematik“ zeugt ohne Zweifel 
von einer richtigeren Auffassung der zu lösenden Aufgabe. Die zu erfüllenden Bedingungen und die zu 
überwindenden Schwierigkeiten sind meistens richtig erkannt, und im Ganzen darf die Lösung als eine 
gelungene bezeichnet werden. 
Es finden sich an dieser Arbeit freilich auch verschiedene Mängel, welche indess meistens von ge- 
ringerem Gewichte sind und sämmtlich beseitigt werden könnten, ohne die Gesammtanlage des Bahnhofs 
zu ändern, 
(54 4 
Es ist in dieser Beziehung hervorzuheben, dass. zwischen den drei Hauptgeleisen des Bahnhofs einige 
weitere Weichenverbindungen anzubringen gewesen wären; dass die Geleisverbindungen an der linken Seite 
des Bahnhofs zu wünschen übrig lassen; dass die projektirte Erweiterung des Hauptgebäudes und die Perron- 
Anlagen bei demselben nicht vollständig gelungen sind; dass die Expeditionsräume des Güterschuppens un- 
zweckmässiger Weise von einander getrennt wurden w. dergl. mehr. 
Es dürfen jedoch, wie bereits angedeutet, diese Fehler als sehr wesentlich nicht bezeichnet werden und 
liegt im Uebrigen ein sorgfältig bearbeitetes, gründlich motivirtes und gut ausgestattetes Werk vor. 
In Anbetracht der angeführten Mängel konnte der ersten Arbeit, den scharfen Anforderungen des Preisstatuts 
gegenüber, ein Preis nicht ertheilt werden, wogegen die zweite des Preises als würdig erkannt wurde. Als Verfasser 
derselben ergab sich 
Carl Vollmer von Rottenburg, Studirender der Ingenieurfachschule. 
$1164. 
RE 
Die Preisaufgabe 
war folgende: 
Für eine gewerbliche Anlage soll eine Wasserkraft von 150 Pferden (brutto) verwerthet werden. 
Das gewonnene Gefälle beträgt 3 Meter. Das hiezu erforderliche Wasserquantum ist jedoch nicht konstant, 
sondern sinkt in trockenen Jahren bis auf '/, herunter. Zum Betriebe der Anlage sind Turbinen in Aus- 
sicht genommen, deren Grósse und Anzahl dem Ermessen des Preisbewerbers anheimgestellt bleiben. Die 
relative Lage des gewerblichen Gebäudes zum Kanale und oberen Wasserspiegel ist aus nebenstehender 
Skizze zu ersehen. Der durch die Entfernung von 8 Meter gebildete Raum zwischen dem Kanale und dem 
Gebiude muss dem Verkehr mit Fuhrwerk stets offen gehalten bleiben. Der Querschnitt des Gewerbe-
	        

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