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Habilitationsordnung und Ordnung über die Erteilung der Lehrbefugnis (1973)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Habilitationsordnung und Ordnung über die Erteilung der Lehrbefugnis (1973)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1569907460851
Titel:
Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1569907460851_1973_3
Titel:
Habilitationsordnung und Ordnung über die Erteilung der Lehrbefugnis
Jahrgang/Band:
1973
Erscheinungsjahr:
1973
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Appendix

Titel:
Anhang zur Habilitationsordnung der Universität Stuttgart (TH)
Strukturtyp:
Appendix

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Habilitationsordnung und Ordnung über die Erteilung der Lehrbefugnis (1973)
  • Einband
  • § 1 Bedeutung der Habilitation
  • § 2 Voraussetzungen der Habilitation
  • § 3 Habilitationsgesuch
  • § 4 Zulassung
  • § 5 Habilitationsleistungen
  • § 6 Habilitationsschrift
  • § 7 Wissenschaftlicher Vortrag und Kolloquium
  • § 8 Vollziehung der Habilitation
  • § 9 Veröffentlichung der Habilitationsschrift
  • § 10 Wiederholung der Habilitation
  • § 11 Umhabilitiation
  • § 12 Gebühren
  • § 13 Widerruf der Habilitation
  • § 14 Widerruf
  • § 15 Verfahrensbestimmungen
  • § 16 Schlußbestimmung
  • Anhang zur Habilitationsordnung der Universität Stuttgart (TH)
  • Ordnung über die Erteilung der Lehrbefugnis (nach den Beschlüssen des Senats vom 14.2.1973, 24.10.1973 und 8.5.1974
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

Anhang 
zur Habilitationsordnung der Universität Stuttgart (TH) 
(nach dem Senatsbeschluß vom 26.1.1972) 
A) Besondere Bestimmungen zum Druck der Habilitationsschrift und die An«- 
zahl der abzuliefernden Exemplare, 
Habilitationsschriften sind im Buchdruck zu veröffentlichen. Die Zahl 
der an die Hochschulbibliothek abzuliefernden Exemplare beträgt: 
_ bei Veröffentlichung als Hochschulschrift, die nicht im Buchhandel 
erscheint: 10 Expl. (mit Lebenslauf) 
: bei Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen Zeitschrift: 
10 Expl. (mit besonderem Umschlag und Titelaufdruck) 
bei Buchveröffentlichung oder bei Veröffentlichung in einer Reihe 
durch einen gewerblichen Verleger: 6 Expl. 
Bei Veröffentlichung nach 2. oder 3, ist in 6 Exemplare jeweils ein 
Blatt «= maschinenschriftlich im Format der Veröffentlichung — mit 
dem Lebenslauf des Habilitanden am Schluß der Abhandlung einzulegen. 
Die Anzahl der zusätzlich an die Fakultät abzuliefernden Druckexem- 
plare der Habilitationsschrift wird von der Fakultät festgelegt. 
B) Verfahrensvorschrift 
Nach der Habilitation gibt das Rektoramt das vorgelegte Manuskript 
der Habilitationsschrift an die Fakultät zurück. Die Hochschulbiblio- 
thek sendet nach Eingang der Pflichtexemplare ein Stück davon an die 
Fakultät und teilt gleichzeitig Veröffentlichungsart sowie Anzahl der 
eingegangenen Pflichtexemplare mit. 
Die Fakultät prüft die Richtigkeit des Pflichtexemplars anhand des 
bei ihr liegenden Manuskripts und teilt unter Rückgabe des Exemplars 
der Bibliothek mit, ob die Pflichtexemplare für den Schriftenaustausch 
der Bibliothek freigegeben werden. Ferner bestätigt die Fakultät dem 
Rektoramt, daß der Dozent seine Habilitationsschrift gem. $ 9 der 0.8. 
Ordnung veröffentlicht hat.
	        

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