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Habilitationsordnung und Ordnung über die Erteilung der Lehrbefugnis (1973)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Habilitationsordnung und Ordnung über die Erteilung der Lehrbefugnis (1973)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1569907460851
Titel:
Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1569907460851_1973_3
Titel:
Habilitationsordnung und Ordnung über die Erteilung der Lehrbefugnis
Jahrgang/Band:
1973
Erscheinungsjahr:
1973
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Appendix

Titel:
Ordnung über die Erteilung der Lehrbefugnis (nach den Beschlüssen des Senats vom 14.2.1973, 24.10.1973 und 8.5.1974
Strukturtyp:
Appendix

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Habilitationsordnung und Ordnung über die Erteilung der Lehrbefugnis (1973)
  • Einband
  • § 1 Bedeutung der Habilitation
  • § 2 Voraussetzungen der Habilitation
  • § 3 Habilitationsgesuch
  • § 4 Zulassung
  • § 5 Habilitationsleistungen
  • § 6 Habilitationsschrift
  • § 7 Wissenschaftlicher Vortrag und Kolloquium
  • § 8 Vollziehung der Habilitation
  • § 9 Veröffentlichung der Habilitationsschrift
  • § 10 Wiederholung der Habilitation
  • § 11 Umhabilitiation
  • § 12 Gebühren
  • § 13 Widerruf der Habilitation
  • § 14 Widerruf
  • § 15 Verfahrensbestimmungen
  • § 16 Schlußbestimmung
  • Anhang zur Habilitationsordnung der Universität Stuttgart (TH)
  • Ordnung über die Erteilung der Lehrbefugnis (nach den Beschlüssen des Senats vom 14.2.1973, 24.10.1973 und 8.5.1974
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

UNIVERSITÄT STUTTGART 
Ordnung 
über die Erteilung der Lehrbefugnis 
(nach den Beschlüssen des Senats 
vom 14.2.1973, 24.10.1973 und 8.5.1974 
© 7 
Erteilung der Lehrbefugnis 
(1) Personen, die sich an der Universität Stuttgart habilitiert oder 
umhabilitiert haben, kann der zuständige Fachbereich auf ihren 
Antrag die mit dem Recht zur Führung der Bezeichnung Privatdozent 
verbundene Lehrbefugnis durch die zuständige Fakultät verleihene 
Der Fachbereich legt das Lehrgebiet fest. 
(2) Personen, die sich umhabilitiert haben, kann die Lehrbefugnis nur er- 
teilt werden, wenn sie auf die bisherige Lehrbefugnis verzichten. Sie 
sind verpflichtet, eine Antrittsvorlesung zu halten. 
(3) Die Urkunde wird vom zuständigen Dekan und dem Rektor unterzeichnet 
und vom Rektor ausgehändigte 
Rechtsstellung des Privatdozenten 
(1) Mit der Verleihung der Lehrbefugnis wird der Privatdozent als Uni- 
versitätslehrer Mitglied des Lehrkörpers im engeren Sinn. Er ist 
berechtigt und verpflichtet, im Rahmen seiner Lehrbefugnis eine Lehr- 
tätigkeit von mindestens 2 Semesterwochenstunden auszuüben. Über Aus- 
nahmen entscheidet die Fakultät. 
3 A 
a5
	        

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