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Statut für die Diplomprüfungen der Abteilung für Maschineningenieurwesen an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1893)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Statut für die Diplomprüfungen der Abteilung für Maschineningenieurwesen an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1893)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1569907460851
Titel:
Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1569907460851_P1893_2
Titel:
Statut für die Diplomprüfungen der Abteilung für Maschineningenieurwesen an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart
Jahrgang/Band:
1893
Erscheinungsjahr:
1893
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
Mathematisch-naturwissenschaftliche Vorprüfung
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Statut für die Diplomprüfungen der Abteilung für Maschineningenieurwesen an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1893)
  • Titelseite
  • Mathematisch-naturwissenschaftliche Vorprüfung
  • Hauptprüfung
  • Prüfungs-Verfahren
  • Praktische Werkstattthätigkeit
  • Arbeitsverzeichnis des Kandidaten des Maschineningenieurfachs
  • Farbinformation

Volltext

d) Maschinenzeichnen, insbesondere Darstellungen von Maschinen- 
teilen und einer Maschine nach eigener Aufnahme unter Bei- 
fügung der Aufnahmehandzeichnungen. 
Die eigenhändige Ausführung dieser Zeichnungen muss von 
der betreffenden Lehranstalt, oder auf sonstigem Wege mit An- 
gabe der Zeit der Fertigung beurkundet sein. 
S 7. 
Prüfungsgegenstände sind : 
1) Mathematik: 
a) Trigonometrie, 
b) Analytische Geometrie der Ebene und des Raumes, 
c) Niedere Analysis, 
A) Differential- und Integralrechnung in dem Umfange, in welchem 
die Abiturienten der württembergischen Realgymnasien und 
zehnklassigen Realanstalten geprüft werden, 
^| Anwendung der höheren Analysis auf die Lehre von den Raum- 
linien und den Flächen einschliesslich der Inhaltsberechnungen, 
Grundzüge der Lehre von den bestimmten Integralen, gewöhn- 
liche und partielle Differentialgleichungen, 
2) Darstellende Geometrie, 
3) Schattenkonstruktionen und Perspektive, 
4) Technische Mechanik (Statik, Dynamik, Hydraulik), 
5) Physik, 
6) Chemie, 
7) Mechanische Wärmethorie einschliesslich Mechanik der Gase. 
Hinsichtlich des Masses der Anforderungen bei der Prüfung ist der 
Umfang bestimmend, in welchem die einzelnen Prüfungsgegenstände an der 
Technischen Hochschule gemäss dem Studienplan der Abteilung für Maschinen- 
ingenieurwesen behandelt werden. 
Abiturienten der württembergischen Realgymnasien und zehnklassigen 
Realanstalten, welche bei Erstehung der Reifeprüfung in den Fächern Ziff, 
1a bis d und Ziff. 2 mindestens die Durchschnittsnote „befriedigend“ er- 
langt haben, werden von der Prüfung in den betreffenden Gegenständen 
entbunden. 
Inwieweit diese Bestimmung auf Abiturienten der in $ 3 Ziff. 2a 
und c bezeichneten Anstalten entsprechende Anwendung findet, entscheidet 
das K. Ministerium des Kirchen- und Schulwesens. 
8 8. 
Die Prüfung ist in sämtlichen Fächern schriftlich beziehungsweise 
graphisch und, soweit nötig, mündlich. 
8 9. 
Für die mathematisch-naturwissenschaftliche Diplom-Vorprüfung ist 
eine Gebühr von 80 Æ und ausserdem für das Zeugnis eine Sportel von
	        

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