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Statut für die Diplomprüfung der Abteilung für Architektur an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1894)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Statut für die Diplomprüfung der Abteilung für Architektur an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1894)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1569907460851
Titel:
Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1569907460851_P1894
Titel:
Statut für die Diplomprüfung der Abteilung für Architektur an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart
Jahrgang/Band:
1894
Erscheinungsjahr:
1894
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
Vorprüfung
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Statut für die Diplomprüfung der Abteilung für Architektur an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1894)
  • Titelseite
  • Vorprüfung
  • Hauptprüfung
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

oD ma 
5) selbstgefertigte Studienzeichnungen, worunter Blätter aus folgen- 
den Fächern: 
a) Darstellende Geometrie einschliesslich Schattenkonstruktionen 
und Perspektive, 
b) Graphische Statik, 
c) Freihandzeichnen, insbesondere Ornamentenzeichnen, 
d) Bauformenlehre, 
e) Baukonstruktionslehre. 
Die eigenhändige Ausführung dieser Zeichnungen muss von der be- 
treffenden Lehranstalt oder auf sonstigem Wege  beurkundet sein. In 
Ausnahmefällen kann an Stelle der Beurkundung die Versicherung der 
eigenhändigen Anfertigung an Eidesstatt treten. 
$ 4. 
Über die Zulassung zur Vorprüfung entscheidet die Direktion der 
Technischen Hochschule auf Antrag der Architekturabteilung. 
S5. 
Die Prüfung ist die gleiche wie die mathematisch-naturwissenschaft- 
liche Vorprüfung im Hochbaufach (siehe Königliche Verordnung vom 18. April 
1892, betreffend die Staatsprüfungen im Baufache; Verfügung des Ministeriums 
des Kirchen- und Schulwesens vom 10. Mai 1892, betreffend. die an der 
Technischen Hochschule in Stuttgart abzuhaltende mathematisch - natur- 
wissenschaftliche Vorprüfung für Kandidaten des Hochbau-, Bauingenieur- 
und Maschineningenieurfachs), sie wird mit dieser gleichzeitig im Oktober 
abgehalten. 
Die Prüfungskommission wird aus den betreffenden Lehrern 
der Technischen Hochschule gebildet. Den Vorsitz in derselben führt 
der Abteilungsvorstand. 
S 6. 
Prüfungsgegenstände sind: 
1) Mathematik: 
a) Trigonometrie, 
b) Analytische Geometrie der Ebene und des Raumes, 
ec) Niedere Analysis, 
1) Differential- und Integralrechnung in dem Umfange, in welchem 
die Abiturienten der württembergischem Realgymmasien und 
zehnklassigen Realanstalten geprüft werden, 
2) Darstellende Geometrie, 
3) Schattenkonstruktionen und Perspektive, 
4) Technische Mechanik (Statik, Dynamik, Hydraulik), 
5) Physik, 
6) Chemie, 
7) Mineralogie und Geognosie, 
Bibliothek 
d. Techn, Hochschule 
Stuttgart
	        

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