digibus Logo
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Ordnung für die elektrotechnische Diplomprüfung an der Abteilung für Maschineningenieurwesen einschließlich der Elektrotechnik der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1907)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Ordnung für die elektrotechnische Diplomprüfung an der Abteilung für Maschineningenieurwesen einschließlich der Elektrotechnik der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1907)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1569907460851
Titel:
Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1569907460851_P1907
Titel:
Ordnung für die elektrotechnische Diplomprüfung an der Abteilung für Maschineningenieurwesen einschließlich der Elektrotechnik der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart
Jahrgang/Band:
1907
Erscheinungsjahr:
1907
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
Allgemeine Bestimmungen
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Ordnung für die elektrotechnische Diplomprüfung an der Abteilung für Maschineningenieurwesen einschließlich der Elektrotechnik der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1907)
  • Einband
  • Allgemeine Bestimmungen
  • Besondere Bestimmungen für die Vorprüfung
  • Besondere Bestimmungen für die Hauptprüfung
  • Übergangsbestimmungen
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

— 6 
Als Nachweis der abgelegten vollständigen Diplomprüfung dient 
das Diplom. Es enthält die Beurkundung über die: Ernennung des 
Bewerbers zum Diplomingenieur und die Gesamturteile über die Vor- 
prüfung und Hauptprüfung. 
Die Gesamturteile lauten: 
a) Bestanden 
b) Gut bestanden 
c) Mit Auszeichnung bestanden. 
Es entspricht: 
dem Gesamturteil a) eine mittlere Note 3,5—5, 
» DEP » » 5,1—6,6, 
» , e) , ^ „ 6,7 und mehr. 
Die Zeugnisse und das Diplom werden von dem Rektor und dem 
Vorsitzenden der Prüfungskommission eigenhändig unterzeichnet. 
- 
Q 
& 8. 
. Hat der Kandidat die Prüfung nicht bestanden, so wird ihm von 
dem Vorsitzenden mitgeteilt, daß sie ungenügend ausgefallen ist, 
Die Prüfung darf nur einmal wiederholt werden, auch wenn der 
Kandidat von der Prüfung ausgeschlossen oder seines Zeugnisses für 
verlustig erklärt worden ist. Bei der Wiederholung der Hauptprüfung 
wird eine bei der ersten Prüfung als genügend befundene Diplomarbeit 
(8 18) anerkannt. 
Wenn der Kandidat ohne trifüge, von der Prüfungskommission 
als ausreichend anerkannte Gründe am Prüfungstermin ausbleibt oder 
ohne solche Gründe die Prüfung vor ihrem Abschluß verläßt, so gilt 
diese als nicht bestanden. 
Ist ein Kandidat dreimal, sei es auch mit triftiger Entschuldigung, 
bei der Prüfung ausgeblieben oder zurückgetreten, so kann ihm die 
Zulassung zu einer ferneren Prüfung versagt werden. 
S0 
Gebrauch und Mitführen von Büchern und anderen Hilfsmitteln, 
die nicht ausdrücklich zugelassen werden, ist verboten. 
Wer sich einer Verletzung dieses Verbots oder einer Täuschung 
der Prüfungskommission bei Einreichung der Prüfungsunterlagen 
schuldig macht, wird, wenn die Verfehlung im Laufe der Prüfung ent- 
deckt wird, durch Ausspruch der Prüfungskommission von der Prüfung 
ausgeschlossen; erfolgt die Entdeckung erst später, so wird ihm kein 
Prüfungszeugnis ausgestellt oder das bereits ausgestellte Zeugnis 
entzogen.
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

RIS

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung
2 / 2.819
Festgabe zur Feier des XXVjähr. Bestehens des Architekten-Vereins der Technischen Hochschule zu Stuttgart
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welche Farbe hat der blaue Himmel?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.