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Ordnung für die elektrotechnische Diplomprüfung an der Abteilung für Maschineningenieurwesen einschließlich der Elektrotechnik der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1907)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Ordnung für die elektrotechnische Diplomprüfung an der Abteilung für Maschineningenieurwesen einschließlich der Elektrotechnik der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1907)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1569907460851
Titel:
Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1569907460851_P1907
Titel:
Ordnung für die elektrotechnische Diplomprüfung an der Abteilung für Maschineningenieurwesen einschließlich der Elektrotechnik der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart
Jahrgang/Band:
1907
Erscheinungsjahr:
1907
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
Besondere Bestimmungen für die Vorprüfung
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Ordnung für die elektrotechnische Diplomprüfung an der Abteilung für Maschineningenieurwesen einschließlich der Elektrotechnik der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1907)
  • Einband
  • Allgemeine Bestimmungen
  • Besondere Bestimmungen für die Vorprüfung
  • Besondere Bestimmungen für die Hauptprüfung
  • Übergangsbestimmungen
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

— 8 — 
selbständig und eigenhändig angefertigt sind. In dieser Erklärung 
sind die etwa benutzten Quellen und Vorbilder (Literatur, Zeichnungen, 
Ausführungen usw.) anzugeben. 
Werden die Vorlagen von der Prüfungskommission mit Zustim- 
mung des Rektors als genügend befunden, so wird der Bewerber zur 
Prüfung zugelassen und hiervon benachrichtigt, andernfalls wird er 
unter Angabe der Gründe zurückgewiesen. 
8 11. 
Die Prüfung findet zu Anfang des Winterhalbjahrs statt. Sie 
erstreckt sich auf folgende Gegenstände: 
1. Höhere Mathematik; 
2, Darstellende Geometrie; 
3. Physik, insbesondere physikalische Messungen; 
4. Chemie ; 
9. Grundlagen der Elektrotechnik; 
6. Technische Mechanik; 
7. Maschinenelemente. 
Die Prüfung ist in den Fächern Ziff. 1, 2, 6 und 7 schriftlich 
oder zeichnerisch und, soweit nötig, mündlich, in den übrigen Fächern 
nur mündlich. 
Für das Maß der Anforderungen bei der Prüfung ist der Umfang 
bestimmend, in dem die einzelnen Prüfungsfächer an der Technischen 
Hochschule gemäß den Studienplänen vorgetragen werden. 
IIl. Besondere Bestimmungen 
für die Hauptprüfung. 
S 12. 
Die Meldung zur Hauptprüfung hat vor dem 1. Februar bei 
dem Rektorat schriftlich zu erfolgen. 
Der Meldung, in der die genaue Adresse des Kandidaten an- 
zugeben ist, sind beizufügen: 
l. Ein Abriß des Lebens- und Bildungsgangs. 
2. Die Schriftstücke, welche den Nachweis über die Erfüllung der 
in $3, Ziff. 1, 2, 3 b) und 4 genannten Bedingungen erbringen. 
Die Zeugnisse der Hochschulen, auf welchen der Bewerber 
studiert hat, müssen über die Dauer der Studienzeit und über 
die besuchten Vorlesungen und Übungen Auskunft geben.
	        

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