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Diplomprüfungsordnung für Maschineningenieure (1920)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Diplomprüfungsordnung für Maschineningenieure (1920)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1569907460851
Titel:
Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1569907460851_P1920
Titel:
Diplomprüfungsordnung für Maschineningenieure
Jahrgang/Band:
1920
Erscheinungsjahr:
1920
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
Besondere Bestimmungen für die Vorprüfung
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Diplomprüfungsordnung für Maschineningenieure (1920)
  • Einband
  • Allgemeine Bestimmungen
  • Teilprüfungen
  • Besondere Bestimmungen für die Vorprüfung
  • Besondere Bestimmungen für die Hauptprüfung
  • Gesamturteil und Diplom
  • Übergangsbestimmungen
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

erst später, so wird dem Bewerber kein.Zeugnis ausgestellt oder das 
bereits ausgestellte Zeugnis oder Diplom wieder entzogen. 
IIL Besondere Bestimmungen für die Vorprüfung. 
3 7. 
Bei der Meldung zu den Teilprüfungen der Vorprüfung sollen 
den. zuständigen Berichterstattern Studienarbeiten aus folgenden Fächern 
übergeben werden : 
a) Höhere Mathematik: Ergebnisse aus den Übungen in höherer 
"Mathematik. 
b) Technische Mechanik: Die in den Übungen ausgeführten Berech- 
nungen und graphischen Darstellungen. 
c) Physik: Versuchsberichte aus dem physikalischen Laboratorium. 
d) Maschinenelemente: Konstruktionszeichnungen mit rechnerischer 
Begründung der Hauptabmessungen. 
e) Elektrotechnik: Durcharbeitung einer kleineren elektrischen Anlage 
oder Versuchsberichte aus dem Elektrotechnischen Laboratorium. 
Bei der Meldung zum Abschluß der Vorprüfung müssen Studien- 
arbeiten aus folgenden Fächern beim Rektorat eingereicht werden: 
a) Einführung in den Maschinenbau: Werkstattzeichnungen von 
Maschinenteilen und einer Maschine nach eigener Aufnahme 
unter Beifügung der Aufnahmehandzeichnungen und der Ge- 
wiehtsberechnungen einiger wesentlicher Teile. Auferdem sind 
die unter d) genannten Zeichnungen von Maschinenelementen 
nochmals vorzulegen. 
b) Darstellende Geometrie: Übungsergebnisse von der Hochschule, 
soweit nicht solche in ausreichendem Umfang aus der Vorschule 
vorgelegt werden kónnen. 
Statt dureh Vorlage von Studienarbeiten kann der verlangte 
Nachweis in darstellender. Geometrie auch durch Ablegung einer Teil- 
prüfung erbracht werden. 
Die eigenhändige Ausführung der Studienarbeiten muf von dem 
Lehrer, unter dessen Leitung sie angefertigt worden sind, oder vou 
sonst berufener Seite mit Angabe der Zeit der Fertigung beurkundet 
sein. — 
Über Ausnahmen entscheidet der Priifungsausschub. 
3 5. 
L4 
Prüfungsfächer der Vorprüfung sind: 
|. Hóhere Mathematik (Differential- und Integralrechnung mit An- 
wendung auf analytische Geometrie).
	        

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