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Diplomprüfungs-Ordnung für Bauingenieure (1921)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Diplomprüfungs-Ordnung für Bauingenieure (1921)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1569907460851
Titel:
Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1569907460851_P1921
Titel:
Diplomprüfungs-Ordnung für Bauingenieure
Jahrgang/Band:
1921
Erscheinungsjahr:
1921
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
Besondere Bestimmungen für die Hauptprüfung
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Diplomprüfungs-Ordnung für Bauingenieure (1921)
  • Einband
  • Allgemeine Bestimmungen
  • Besondere Bestimmungen für die Vorprüfung
  • Besondere Bestimmungen für die Hauptprüfung
  • Übergangsbestimmungen
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

-9 — 
1. Ein Abrif des Lebens- und Bildungsgangs. 
2, Die Schriftstücke zum Nachweis der Erfüllung der in $ 3 Ziff. 1, 
2, 3 und 4b genannten Bedingungen. Die Zeugnisse der Hoch- 
schulen, auf denen der Bewerber studiert hat, müssen über die 
Dauer der Studienzeit und über die besuchten Vorlesungen und 
Übungen Auskunft geben. 
3. Eine Bescheinigung der Kasse der Hochschule über die Ein- 
zahlung der Prüfungsgebühr. 
4. Zum Teil II der Prüfung: Studienarbeiten, worunter sich min- 
destens die nachstehenden Darstellungen befinden müssen: 
a) Vermessungskunde: Ein größerer Lageplan, das Längen- 
profil einer Straßen- oder Eisenbahnstrecke nebst den zuge- 
hörigen Querprofilen, Geländeaufnahmen mit Höhenlinien; 
sämtliche Darstellungen nach Aufnahmen unter Mitwirkung 
des Bewerbers. 
Statik der Baukonstruktionen: Die zur Einübung der 
behandelten Gegenstände erforderlichen Blätter, dies sind in 
Statik A mindestens 7 Aufgaben, in Statik B je eine größere 
Aufgabe über statisch bestimmte und statisch unbestimmte Fach- 
werke oder mehrere kleinere Aufgaben aus diesen Gebieten. 
c) Eiserne Brücken: Entwurf und Berechnung zu einer 
Blechtriigerbriicke und zu einer Balkenfachwerkbrücke. 
d) Eisenhochbau undIndustriebau: Entwurf einer ein- 
fachen Dachkonstruktion samt Berechnung und genereller Ent- 
wurf eines Gebäudes mit tragendem Eisengerippe samt Er- 
läuterungsbericht. 
e) Gewölbte Brücken: Entwurf eines Durchlasses und einer 
gewölbten Brücke mit zugehöriger statischer Berechnung und 
Gerüstzeichnung. 
f) Eisenbeton: Ein Entwurf samt statischer Berechnung. 
g) Eisenbahn- und Straßenbau: Drei Entwürfe aus dem 
Eisenbahnbau und dem Straßenbau mit den etwa erforder- 
lichen Berechnungen. 
h) Wasserbau: Zwei größere Entwürfe oder entsprechend 
mehr kleinere Aufgaben mit den zugehörigen Begründungen. 
) Hoehbaukonstruktion: Zwei Zeichnungen in Stein (Stein- 
hauer-, Maurer- oder Betonarbeiten) und eine Zeichnung von 
Holzkonstruktiónen mit statischer Berechnung. 
k) Eisenbahnhochbau: Entwurf zu einem Betriebsgebüude. 
I) Aufzeichnungen über die Arbeiten in der Materialprüfungs- 
anstalt einer Technischen Hochschule. 
Jy
	        

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