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Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure (1932)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure (1932)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1569907460851
Titel:
Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1569907460851_P1932
Titel:
Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure
Jahrgang/Band:
1932
Erscheinungsjahr:
1932
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
Allgemeine Bestimmungen
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure (1932)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Allgemeine Bestimmungen
  • Besondere Bestimmungen über die Vorprüfung
  • Besondere Bestimmungen über die Hauptprüfung
  • Besondere Bestimmungen über die Zeugnisse
  • Schlußbestimmung
  • Appendix
  • 1. und 4. Nachtrag zur Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure vom 1. März 1932
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 
so muß diese Änderung vor Beginn des Meldetermins durch An- 
schlag am Schwarzen Brett bekanntgegeben werden. 
G Art und Ort der Einreichung der Entwürfe und Studien- 
arbeiten, die zur Prüfung verlangt sind (Anhang I und II) bestimmt 
der Prüfer. 
S 12 
Hilismittel und Ausschluß von der Prüfung 
©) Zu den Prüfungen dürfen nur solche Hilfsmittel mitgebracht 
werden, deren Gebrauch ausdrücklich zugelassen ist. 
@ Wer dem zuwiderhandelt oder sich einer Täuschung schuldig 
macht, wird überhaupt oder auf mindestens ein Jahr von allen 
Prüfungen ausgeschlossen. 
9 Wird die Verfehlung erst spáter entdeckt, so wird dem Be- 
werber kein Zeugnis ausgestellt oder das bereits ausgestellte 
Zeugnis oder Diplom wieder entzogen, 
S 13 
Gebühren 
0 Die Prüfungsgebühr ist mit der Meldung zu den einzelnen 
Teilprüfungen zu entrichten. 9 
@ Sie ist mit der Meldung verfallen. 
© War der Bewerber durch triftige, sofort geltend gemachte 
Gründe verhindert an der Prüfung teilzunehmen oder sie zu 
Ende zu führen, so kann ihm der Prüfungsausschuß auf Ansuchen 
einen Teil der Gebühr erlassen. 
9 Für das Zeugnis über die Vorprüfung und die Hauptprüfung 
ist die gesetzliche Gebühr zu entrichten. ? 
D Die Prüfungsgebühr beträgt: 
a) für eine halbtägige schriftliche oder mündliche Prüfung 5 RM.; 
b) für eine ganztügige schriftliche oder mündliche Prüfung 10 RM.; 
c) für die Prüfung in Hóherer Mathematik RM. 12. 50; 
d) für die Diplomarbeit 30 RM. 
Bei der Wiederholung der Meldung zur gleichen Teilprüfung ist das Einein- 
halbfache dieser Sätze zu bezahlen. 
2) Die gesetzliche Gebühr beträgt: 
für das Zeugnis über die Vorprüfung 10 RM, 
für das Zeugnis über die Hauptprüfung 20 RM.
	        

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