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Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure (1932)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure (1932)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1569907460851
Titel:
Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1569907460851_P1932
Titel:
Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure
Jahrgang/Band:
1932
Erscheinungsjahr:
1932
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
Besondere Bestimmungen über die Zeugnisse
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure (1932)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Allgemeine Bestimmungen
  • Besondere Bestimmungen über die Vorprüfung
  • Besondere Bestimmungen über die Hauptprüfung
  • Besondere Bestimmungen über die Zeugnisse
  • Schlußbestimmung
  • Appendix
  • 1. und 4. Nachtrag zur Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure vom 1. März 1932
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

BESO NDERE BESTIMMUNGEN 
IV. Besondere Bestimmungen 
über die Zeugnisse 
S 20 
Teilprüfungszeugnisse 
0 Über jede Teilprüfung wird ein vom Prüfer und vom Mit- 
prüfer unterzeichnetes Zeugnis ausgestellt, das die Prüfungsnoten 
enthált. 
@ Die Prüfungsnoten sind: 
0 unbrauchbar, 
' Schlecht, 
' ungenügend, 
à nicht ganz genügend, 
i genügend, 
5 befriedigend, 
5 gut, 
7 sehr gut, 
3 ausgezeichnet. 
d Jede Teilprüfung ist bestanden, wenn die Note 40 erreicht 
wird. 
® Ein Notenausgleich zwischen verschiedenen Teilprüfungen 
ist nicht möglich, 
N 9 Bei Wiederholung einer Teilprüfung gilt die zuletzt erworbene 
ote. 
L 
S 21 
Zeugnisse über die Vorprüfung und über die Hauptprüfung 
0 Über die bestandene Vorprüfung und über die bestandene 
Hauptprüfung werden Zeugnisse ausgestellt. Sie enthalten die 
Einzelnoten und das Gesamturteil und werden vom Rektor und 
vom Abteilungsvorstand unterzeichnet,
	        

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