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Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure (1932)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure (1932)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1569907460851
Titel:
Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1569907460851_P1932
Titel:
Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure
Jahrgang/Band:
1932
Erscheinungsjahr:
1932
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
Schlußbestimmung
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure (1932)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Allgemeine Bestimmungen
  • Besondere Bestimmungen über die Vorprüfung
  • Besondere Bestimmungen über die Hauptprüfung
  • Besondere Bestimmungen über die Zeugnisse
  • Schlußbestimmung
  • Appendix
  • 1. und 4. Nachtrag zur Ordnung der Diplomprüfung für Elektroingenieure vom 1. März 1932
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

S C HL U S S B E S T I M M U N G 
V. Schlußbestimmung 
S 23 
Inkrafttreten 
() Diese Prüfungsordnung tritt am 1. April 1932 in Kraft. 
O Bewerber, die vor dem 1. August 1931 an einer deutschen 
Technischen Hochschule eingeschrieben waren, kónnen sich letzt- 
mals im Herbst 1934 nach der alten Prüfungsordnung *) prüfen lassen. 
© Eine Vorprüfung nach der alten Prüfungsordnung wird, wenn 
ihr Gesamtzeugnis vor dem 1. Januar 1935 ausgestellt ist, auch 
späterhin noch anerkannt, 
(0 Vor dem Inkrafttreten der vorstehenden Prüfungsordnung 
abgelegte Teilprüfungen werden, soweit sie im Rahmen der Prü- 
fungspläne Anhang I und II liegen, auch für die Prüfung nach 
neuer Ordnung anerkannt. 
") Prüfungsordnung vom 8, Januar 1920 mit den durch Minist. Erlaß vom 
16. Februar 1932 Nr. 1720 genehmigten Änderungen. 
Ke
	        

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