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ARCH+ : Studienhefte für Planungspraxis und Planungstheorie (1974, Jg. 6, H. 21-24)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

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Bibliografische Daten

Objekt: ARCH+ : Studienhefte für Planungspraxis und Planungstheorie (1974, Jg. 6, H. 21-24)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1571051867188
Titel:
ARCH+: Zeitschrift für Architektur und Urbanismus
Erscheinungsort:
Aachen
Erscheinungsverlauf:
1.1968-
Signatur:
Archiv IGMA
Universität Stuttgart, Institut für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/

Band

Persistenter Identifier:
1571051867188_1974
Titel:
ARCH+ : Studienhefte für Planungspraxis und Planungstheorie
Jahrgang/Band:
1974, Jg. 6, H. 21-24
Erscheinungsjahr:
1974
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universität Stuttgart, Institut für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen
Lizenz:
http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 23: Altstadtsanierung, Milieubegriff
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Die gegenwärtige Raumordnungspolitik: Reformpolitik mit Hindernissen?
Autor:
Evers, Albert
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • ARCH+: Zeitschrift für Architektur und Urbanismus
  • ARCH+ : Studienhefte für Planungspraxis und Planungstheorie (1974, Jg. 6, H. 21-24)
  • Heft 21: Stadtteilarbeit
  • Heft 22: Zur Berufspraxis der Architekten
  • Heft 23: Altstadtsanierung, Milieubegriff
  • Darmstadt - "Der Ort und das Gehege, in dem die Menschen wohnen"
  • Der Altstadtsanierung erster Teil als Cityerweiterungsplanung . Der Fall Heidelberg
  • Zur vermeintlichen und tatsächlichen Bedeutung von Milieu
  • Die gegenwärtige Raumordnungspolitik: Reformpolitik mit Hindernissen?
  • Politik und Planungstheorie - Bemerkungen zu einer Kontroverse
  • "Infastruktur" und Kapitalverwertung
  • Heft 24: Kleine Planungsbüros, Diskussion zu Hannes Meyer

Volltext

4A€ 
faktischer Zuspitzung regionaler Ungleichheiten der 
Lebensbedingungen durch die „Ökonomie des Mark- 
tes“ 
Bindung des politischen Planungshandelns des Staates 
an die mit der privaten Verfügungsgewalt über Produk: 
tionsmittel gesetzten gesellschaftlichen Herrschafts- 
strukturen 
Ausformung dieser Planung als einer der Masse der Be- 
völkerung entfremdet gegenüberstehenden Staatspla- 
nung 
für sich nicht in der der Lage sind, die Zukunftsperspekti- 
ven, an denen sie abstrakt nach wie vor festhalten, zu rea- 
lisieren. Die zentrale Forderung der reformorientierten 
Planer geht folglich in den letzten Jahren dahin, die bis- 
her nur betroffene Bevölkerung im Planungsprozeß par- 
tizipieren zu lassen. In der Politikwissenschaft wird diese. 
Einsicht und Forderung vielfach formuliert. Es „verbleibt 
als zentrales Potential der Kapazitätsausweitung des poli- 
tischen Systems nur noch die Steigerung seiner Eigenvari- 
etät durch die Aktivierung und Mobilisierung der Produk- 
tivkraft politischer Partizipation“, formuliert Naschold,36) 
und Offe findet es „nur konsequent, wenn die Planungs- 
instanzen ihre Orientierungen von planungsbezogenen po- 
litischen Basisorganisationen beziehen“. 37) 
Mobilisierung der Bevölkerung für reformbezogene Pla- 
nungsabsichten — in der Regionalplanung wären hier et- 
wa die Konzepte des DBG zu berücksichtigen — erscheint 
also als naheliegender Ausweg, um die zu „Sachzwängen“‘ 
verdinglichten Erscheinungsformen der Unterordnung der 
Raumordnungsplanung und Infrastrukturplanung unter 
die ökonomischen Anforderungen des Systems und seine 
politischen Übersetzungen in einer Wachstumspolitik be- 
wegbar zu machen. Ausschließen möchten wir an dieser 
Stelle die Diskussion über die Verwertbarkeit und Perver- 
sion von Partizipation in verbesserten Verkaufsstrategien 
einer staatlichen Planung. Nicht Zynismus, sondern Re- 
formwille und -absicht stehen hier zur Debatte. Nehmen 
wir diese Absichten ernst und stellen wir uns unter unse- 
rem Thema die Frage, ob, wann und mit welchen Folgen 
die Mobilisierung der Betroffenen aus der qualitativen 
Determinierung staatlicher Infrastruktur- und Raumord- 
nungspolitik heraushilft. 
Das eigentliche Dilemma der staatlichen Anwälte der Re- 
form scheint uns nämlich nicht einfach in der Tatsache zu 
liegen, daß ihnen bisher die Klientel fehlten, über die der 
„konservative“ Gegner des Reformanliegens im Amt ne- 
benan wahrscheinlich verfügt. Dieses Dilemma deutet sich 
eher darin an, daß die gemeinhin gebrauchte Redewen- 
dung „Einbeziehung der Bevölkerung in Planungsprozes- 
se‘ und nicht etwa „Einbeziehung der Planungsprozesse 
in die Bevölkerung“ lautet, die Planer also Bevölkerung als 
Klientel ihrer Reformpläne betrachten. 
36) F. Naschold, Zur Politik und Ökonomie von Planungssyste- 
men, in: Fehl/Fester/Kuhnert (Hrsg.), Planung und Infor- 
mation — Materialien zur Planungsforschung, Gütersloh 
ARCH+ 6.Jg. (1974) H.23 
Nun gibt es zwei unterscheidbare ‚Fälle der Beziehung zwi- 
schen „mobilisierter Bevölkerung‘ und „reformorientier- 
ten Planern“. Im ersten findet Wechselwirkung nur indi- 
rekt statt. Die Vermutung der Bundesregierung, daß hohe 
Arbeitslosenquoten und ein weit unter dem durchschnitt- 
lichen Standard derselben Schichten in anderen Regionen 
liegendes Lebensniveau im Zonenrandgebiet zu unerwünsch: 
ten politischen Konflikten führen kann, die Erkenntnis des 
Rates der Stadt Frankfurt, daß die konsequente Verfol- 
gung der bisherigen Politik eines Frankfurts der Banken 
und Dienstleistungskonzerne auf wachsenden militanten 
Widerstand stößt, wird den Sachzwang ökonomischer und 
sozialer Depravation aufweichen lassen und dem an der 
Hebung von Lebensqualität orientierten Planer etwas 
Spielraum gewähren. In diesem ersten Fall hätte sich aber 
an der bloßen Vollzugsrolle des Planers nichts geändert: 
der Vektor Planung wäre in ein anderes Kräftefeld einzu- 
pendeln. Von Interesse für den Planer, der Reform nicht 
nachvollziehen, sondern betreiben möchte, sind also die 
Fälle, in denen ein direkter Kommunikationszusammen- 
hang zwischen Planung und Mobilisierung der Bevölke- 
rung aufgebaut wird. Wir kennen alle einen Gutteil der 
Investitionsprogramme, Landesentwicklungs-Nordrhein- 
Westfalen- und Großer-Hessen-Pläne: über welche Fähig- 
keiten müßte nun der imaginäre fortschrittsbereite Bürger, 
der diese Pläne zu unterstützen oder kritisch zu kommen- 
tieren hätte, verfügen? 
— Er müßte den politischen Gehalt von Plänen entdek- 
ken, die als staatliche Pläne, Ergebnisse vielfältiger in- 
terner Kompromisse gerade den Verzicht auf das of- 
fene Ansprechen der wirklichen politischen Fragen be- 
dingen. 
Er müßte in der Lage sein, seine Bedürfnisse einer stop- 
and-go Politik zu unterwerfen, die mit legitimativen 
Versprechen Erwartungshaltungen steigert, welche dann 
unter den Zwängen antizyklischer oder antiinflationä- 
rer Politik auf erhöhtem Niveau zu verschieben sind. 
Reformforderung setzte auch immer schon die gleich- 
zeitige Bereitschaft zum Verzicht voraus: aus der Sicht 
regionaler Planung wäre es unvernünftig, gerade da 
viele und bessere Wohnungen zu bauen, wo voraussicht- 
lich keine Entwicklung zu einem zentralen Ort höherer 
Stufe oder kein Entwicklungsschwerpunkt absehbar und 
planbar wäre; 
Er müßte in der Lage sein, die eigenen Ideen und Inter- 
essen eingeordnet und beschnitten nach dem mittel- 
und langfristigen Planungsabsichten als das zu verarbei- 
tende Material des staatlichen Planungsprozesses anzu- 
sehen: denn nur hier sind die Fähigkeiten und Kapazi- 
täten verordnet, abzuschätzen, was durchsetzbar ist 
und was vertagt werden muß. 
37) 
1972, S. 108. 
C. Offe, Sachzwang und Entscheidungsspielraum, in: Stadt- 
Bauwelt 38/39. 1969.
	        

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