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Die Farbige Stadt (Jhg. 10, 1935-36)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

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Bibliografische Daten

Objekt: Die Farbige Stadt (Jhg. 10, 1935-36)

Monografie

Persistenter Identifier:
157017248X
Titel:
Die graphischen Künste der Gegenwart
Weitere Titel:
ein Führer durch das Buchgewerbe
Autor:
Goebel, Theodor
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1895
Umfang:
X, 241, 36 S., [179] Bl., [4] gef. Bl.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Signatur:
1Kb 737
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Kapitel

Titel:
Von Lithographie und Steindruck
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Die Chromolithographie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Farbige Stadt
  • Die Farbige Stadt (Jhg. 10, 1935-36)
  • Einband
  • Heft Nr. 11, 20. April 1935
  • Gestaltung der Reklame im Stadtbild
  • Heft Nr. 2, 20. Mai 1935
  • Heft Nr. 3, 20. Juni 1935
  • Heft Nr. 4, 20. Juli 1935
  • Heft Nr. 5, 20. August 1935
  • Heft Nr. 6, 20. September 1935
  • Heft Nr. 7, 20. Oktober 1935
  • Heft Nr. 8, 20. November 1935
  • Heft Nr. 9/10, 20. Januar 1936
  • Heft Nr. 11, 20. Februar 1936
  • Heft Nr. 12, 20. März 1936
  • Inhaltsverzeichnis des Jahrganges 1935-36
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

Zeichen der Verkrämerung des ganzen Lebens und 
des Einschlummerns des heimatlichen Gewissens. 
Zur Abwehr bildeten wir im Frühjahr 1932 
die „Arbeitsgemeinschaft gegen die Auswüchse 
der Außenreklame‘“. Erreicht haben wir nur 
einen Teil des Erstrebten. Ob aber unser Mühen 
vergeblich war, möge unsere vervielfältigte Er- 
folgsliste dartun. Es war eine Freude, zu sehen, 
wie eine Reihe von Landräten und städtischen 
Baupolizeibehörden sich einsetzten. Mancher Kreis 
wurde nahezu frei von verunstaltender Außen- 
reklame, In der Bezirkspflegeschaft Heilbronn wurdeu 
binnen zwei Jahren 1500, im Kreise Niederbarnim 
sogar über 4000 Schilder heruntergeholt. Die Post 
verzichtet auf die Continentalreklame auf ihren 
Kraftposthalteschildern. Der Generalinspektor für 
das deutsche Straßenwesen erwiderte uns, daß man 
nicht daran denke, ‚die Reichsautobahnen der 
Reklame profitgieriger Kreise zu überlassen. In 
Rügen’schen. Seebädern erreichten ‚wir, daß die 
Kurgäste nicht weiter mit der Lautsprecherreklame 
von Dampfern für Agfa beglückt werden. 
Im Frühjahr 1934 veranstaltete der Reichsbund 
Volkstum und Heimat zusammen mit „Kraft durch 
Freude“ seine Kampfwoche gegen die Ausschrei- 
tungen der Außenreklame. In Wort und Bild 
hagelten die Angriffe, wurden die Gewissen ge- 
schärft, Weitaus das bedeutendste Ereignis aber 
war das Herauskommen der 9. Bekanntmachung 
des Werberates am. 1. Juni 1934. Als Vertreter des 
Heimtaschutzes wurden Dr, Lindner und ich zur 
Beratung des Entwurfs gezogen. Wir haben nur 
einen Teil unserer Forderung durchsetzen können. 
In mancher Beziehung (Ortseingang, Giebelreklame, 
Anschlagsäulen und dergl.) erfüllt die 9. Bekannt- 
machung wichtige und bekannte Heimatschutz- 
forderungen nicht, Ueberdies ist das Herausfinden 
der Vorschriften über die Schilder (Daueranschlag) 
nicht einfach. Wir haben daher ein einseitiges 
Merkblatt herausgebracht, das alle Bestimmungen 
enthält und das die Zustimmung des Werbe- 
rats fand. Nicht geregelt bleibt. einstweilen die 
rahrende. Reklame (Straßenbahnen usw.) sowie vor 
allem die an der Stätte der eigenen Leistung (Er- 
zeugungs- und Verkaufsstellen). Gegen die ebenso 
sinnlose wie verunstaltende Häufung von Marken- 
schildern an Läden gibt es also vorerst, abgesehen 
von Orten mit Ortssatzungen, noch keine gesetz- 
liche Handhabe. 
Wegen Ueberwindung der Außenreklame an 
verkehrter Stelle waren wir zuversichtlich, Wir 
überschrieben selbst einen Aufsatz „Die wilde 
Außenreklame in den letzten Zügen“. Zufolge der 
9. Bekanntmachung, d. h. ihrer guten Seiten, 
wandern jetzt zahllose Schilder auf den Schrott- 
haufen. Das vom Reichsministerium des Innern 
schon 1933 zugesagte Sondergesetz ließ weitere 
Handhaben und gute Arbeit erhoffen. Inzwischen 
aber sind einige Erscheinungen zutage getreten, die 
sehr trübe stimmen und die zum Teil an den 
dunkelsten Punkt für den Heimatschutz im Reklame- 
wesen erinnern. Es war dies der 1918 seitens der 
Eisenbahn abgeschlossene Vertrag, wonach der Ver- 
lagsfirma Hopping das Alleinrecht zur Reklame auf 
bahnseitigem Besitz übertragen wurde und wonach 
lie Reklame sich u. a. auch auf Bahnwärter- 
ıäuschen und sogar auf die Güterwagen erstrecken 
lurften, Die neuen Fälle sind folgende: 
Das Reichspostministerium will die Briefkästen 
nit Reklame versehen! Es begründet dies mit der 
\bsicht, einer gewissen Anzahl von Volksgenossen 
Brot zu verschaffen! 
Der Deutsche Schi-Verband läßt sich von einer 
Yautkremfabrik (Pigmentan) die Schilder und die 
Pfeile für die Winterbezeichnung schenken, natür- 
ich mit Reklame, also mitten in der Natur. Das 
Propagandaministerium weist unsere Beschwerde 
ab, das Reichsministerium des Innern gibt ihr Recht. 
Der Werberat will durch seine 9. Bekannt- 
nachung die Markenartikelreklame auf Säulen und 
”Jächen bis ins kleinste Dorf von 100 Einwohnern 
ringen, zur Erfassung der 22 Millionen Menschen 
auf dem Lande. 
Der Generalinspektor für das Straßenwesen hat, 
entgegen seiner Haltung bei den Reichsautobahnen, 
lie Beschilderung aller Straßen dem DDAC. über- 
tragen, wonach also fortan die Verkehrsschilder 
ıjne doppelte Reklame (eine für den DDAC. selbst 
ınd eine für diejenige Marke, welche die Schilder 
)ezahlt) erhalten: Hiergegen hatten sich bisher die 
neisten Länder und die preußischen Provinzen, 
‚934 noch der Deutsche Gemeindetag, mit Nach- 
iruck gewehrt. 
Der Reichsverband der Zeitschriften-Verleger 
1at in seinem Rundschreiben vom 20. Dezember 
934 an die Zeitschriften-Verleger einen vermut- 
ich vom Werberat veranlaßten Hinweis des Präsi- 
lenten der Reichspressekammer gerichtet, wonach 
ne allgemeine Kritik über die Verunstaltung durch 
\ußenreklame in der bisherigen Weise nicht mehr 
zulässig wäre, „Wirtschaftliche Erfordernisse müssen 
len Vorgang vor an sich begrüßenswerten Ver- 
;chönerungsbestrebungen haben‘. Auch „in Fällen 
crasser Verunstaltung eines Orts- oder Landschafts- 
»ildes‘“ sei an Stelle der öffentlichen Besprechung 
iem Werberat Mitteilung zu machen! 
Das ist also nicht mehr und nicht weniger als 
lie Mundtotmachung der Presse auf einem der 
wichtigsten Gebiete des Heimatschutzes. Wir haben 
ıuiergegen die Hilfe des Reichsministeriums des 
Innern angerufen, 
Der springende Punkt ist bei der ganzen An- 
yelegenheit, ob solche Reklame wirtschaftsbelebend 
wirkt oder nicht, 
In mehreren vervielfältigten Darlegungen haben 
wir festgestellt: 
a) daß nur eine ganz beschränkte Zahl von Firmen 
und erst recht von Fachgruppen diese Reklame 
macht, 
Die Fragestellung: „Leidet die deutsche 
Wirtschaft durch die Forderungen des Heimat- 
schutzes‘“ ist also verkehrt. Die Frage muß 
lauten: „Können ein paar Dutzend Firmen für 
sich das Vorrecht in Anspruch nehmen, auf 
Kosten des Gesamtwohls weiterhin Reklame an 
verkehrter Stelle anzubringen?“ 
Diese Reklame beeinflußt nicht die Gesamt- 
arzeugung. Es ist nur das Wettrennen ‚einzelner 
Firmen um einen möglichst hohen Anteil daran. 
Zr +
	        

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