digibus Logo
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Die graphischen Künste der Gegenwart

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Die graphischen Künste der Gegenwart

Monografie

Persistenter Identifier:
157017248X
Titel:
Die graphischen Künste der Gegenwart
Weitere Titel:
ein Führer durch das Buchgewerbe
Autor:
Goebel, Theodor
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1895
Umfang:
X, 241, 36 S., [179] Bl., [4] gef. Bl.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Signatur:
1Kb 737
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Kapitel

Titel:
Von der Schrift
Strukturtyp:
Kapitel

Bildbeschreibung

Titel:
Beilagen
Strukturtyp:
Bildbeschreibung

Illustration

Titel:
Bourgeois Schwabacher und Bourgeois halbfette Schwabacher, Genzsch & Heyse Hamburg, E. J. Genzsch G. m. b. H. München
Künstler/Illustrator:
Schriftgiesserei Genzsch & Heyse
E. J. Genzsch G. m. b. H.
Strukturtyp:
Illustration

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Habilitationsordnung der Technischen Hochschule Stuttgart (1965)
  • Einband
  • § 1 Bedeutung der Habilitation
  • § 2 Voraussetzungen der Habilitation
  • § 3 Habilitationsgesuch
  • § 4 Senatsberichter
  • § 5 Zulassung
  • § 6 Habilitationsleistungen
  • § 7 Habilitationsschrift
  • § 8 Wissenschaftlicher Vortrag und Kolloqium
  • § 9 Vollziehung der Habilitation
  • § 10 Antrittsvorlesung
  • § 11 Veröffentlichung der Habilitationsschrift
  • § 12 Wiederholung der Habilitation
  • § 13 Umhabilitation
  • § 14 Erweiterung der Lehrbefugnis
  • § 15 Gebühren
  • § 16 Rechtsstellung des Privatdozenten
  • § 17 Beendigung der Lehrbefugnis
  • § 18 Verzicht auf die Lehrbefugnis
  • § 19 Widerruf der Lehrbefugnis
  • § 20 Erlöschen der Lehrbefugnis
  • § 21 Entziehung der Lehrbefugnis
  • § 22 Widerruf und Entziehung
  • § 23 Verfahrensbestimmungen
  • § 24 Anzeigen
  • § 25 Übergangsbestimmungen
  • Anhang zur Habilitationsordnung der Technischen Hochschule Stuttgart vom 14.4.1965
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

8715 
Rechtsstellung des Privatdozenten 
(1) Mit der Erteilung der Lehrbefugnis wird der Privatdozent Mit- 
glied des Lehrkörpers der Technischen Hochschule Stuttgart, 
Fr ist berechtigt und verpflichtet, im Rahmen seiner Lehrbe- 
fugnis eine Lehrtätigkeit auszuüben. 
(2) Auf Antrag kann der Privatdozent von der Fakultät auf eine 
Dauer bis zu 2 Jahren beurlaubt werden; in besonders begrün- 
deten Fällen ist eine weitere Beurlaubung zulässig, 
517 
Beendigung der Lehrbefugnis 
Die Lehrbefugnis endigt durch Verzicht, Widerruf, Erlöschen oder 
Entziehung, 
5 18 
Verzicht auf die Lehrbefugnis 
(1) Der Privatdozent kann auf die Lehrbefugnis verzichten, Der 
Verzicht wird mit seiner Erklärung an den Rektor wirksam. 
(2) Dem Verzicht steht gleich, wenn ein Privatdozent sich durch 
eine Fakultät einer anderen Hochschule hat umhabilitieren 
lassen. 
(3) Beantragt ein Provatdozent, dessen Lehrbefugnis durch Verzicht 
erloschen ist, deren Wiedererteilung, so gilt S 13 entspre- 
chend. 
Ss 19 
Widerruf der Lehrbefugnis 
(1) Die Lehrbefugnis muss widerrufen werden, wenn sich der Privat- 
dozent zur Erlangung der Lehrbefugnis unlauterer Mittel bedient 
hat. 
(2) Die Lehrbefugnis kann widerrufen werden, wenn sich nachträg- 
lich herausstellt « 
-®
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

RIS

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Schloss Rosenstein, Außenansicht
25 / 2.828
Grabkapelle auf dem Württemberg, Außenansicht
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel Gramm hat ein Kilogramm?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.