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ARCH+ : Studienhefte für architekturbezogene Umweltforschung und -planung (1968, Jg. 1, H. 1-4)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

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Bibliografische Daten

fullscreen: ARCH+ : Studienhefte für architekturbezogene Umweltforschung und -planung (1968, Jg. 1, H. 1-4)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1571051867188
Titel:
ARCH+: Zeitschrift für Architektur und Urbanismus
Erscheinungsort:
Aachen
Erscheinungsverlauf:
1.1968-
Signatur:
Archiv IGMA
Universität Stuttgart, Institut für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/

Band

Persistenter Identifier:
1571051867188_1968
Titel:
ARCH+ : Studienhefte für architekturbezogene Umweltforschung und -planung
Jahrgang/Band:
1968, Jg. 1, H. 1-4
Erscheinungsjahr:
1968
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universität Stuttgart, Institut für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen
Lizenz:
http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 3: Urbanismus und Semiotik
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Portrait 4: ORL-Institut Zürich
Autor:
Rotach, M.
Maurer, J.
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • ARCH+: Zeitschrift für Architektur und Urbanismus
  • ARCH+ : Studienhefte für architekturbezogene Umweltforschung und -planung (1968, Jg. 1, H. 1-4)
  • Heft 1: Struktur- und Optimierungsmodelle
  • Heft 2: Kybernetik, Systemtheorie
  • Heft 3: Urbanismus und Semiotik
  • Stellungnahmen Forschung - Architektur (Fortsetzung)
  • Portrait 4: ORL-Institut Zürich
  • Urbanismus und Semiotik
  • Eine Einführung in das Modell Design
  • Zum Gesellschaftsbild bei Stadtplanern
  • Städteplanerausbildung. [1. Teil]
  • Städteplanerausbildung USA
  • Verhältnisse zwischen Theorie und Praxis in der Bauplanung
  • Berichte
  • Diskussion
  • Heft 4: Bedarfsplanung, Optimierungsmodelle, Entscheidungsverfahren

Volltext

PORTRAIT 
ORL-INSTITUT 
Institut für Orts-, Regional- und Landesplanung. 
Zürich 
Am 25. März 1961 wurde das '"Organisations-Regle- 
ment des Institutes für Orts-, Regional- und Landes- 
planung an der Eidgenössischen Technischen Hoch- 
schule" in Kraft gesetzt und damit gleichzeitig das 
ORL-Institut gegründet. Das Institut ist weder einer 
Abteilung der ETH noch einem bestimmten Lehrstuhl 
unterstellt, sondern (Art. 32) '"Untersteht der Ober- 
leitung des Schweizerischen Schulrates''. Damit sind 
die Grenzen seiner Aufgaben und seine Kompetenzen 
über den üblichen Rahmen eines Hochschulinstitutes 
hinaus gesteckt. In diesem Sinne schreibt denn Art. 
22 auch vor, daß "das Institut für die Koordination 
der einzelnen Fachgebiete, deren Pflege den zustän- 
digen ETH-Instituten verbleibt, sorgt". 
Selbstverständlich darf das Institut seine Tätigkeiten 
nicht auf rein ETH-interne Bereiche beschränken, 
sondern es soll einen engen Kontakt nach außen pfle- 
gen. "Das Institut arbeitet - nach Art. 12 des Regle- 
mentes - im Rahmen seiner Zielsetzung mit den Be- 
hörden des Bundes, der Kantone und Gemeinden, die 
sich mit Planungsfragen befassen, sowie mit anderen 
Organisationen für Orts-, Regional- und Landespla- 
nung zusammen, namentlich mit der Schweizerischen 
Vereinigung für Landesplanung". 
Anlaß zur Planung 
Es mag sich lohnen, kurz die Gründe zu schildern, 
die zu dieser, mindestens für ETH-Verhältnisse, 
nicht gerade alltäglichen Institutsgründung führten. 
Denn im Gegensatz zu Fällen, wo persönliche Über- 
legungen, zufällig vorhandene Mittel, Konkurrenzden- 
ken oder ähnliches nach Instituten rufen, stand eine 
ansehnliche Menge von Persönlichkeiten mit sehr vie- 
len Ideen an der Wiege des ORL-Institutes. 
ARCH + 1(1968)H3 
Aufgaben der ORL-Planung 
Die wesentlichen Aufgabe. der ORL-Planung liegen 
ohne Zweifel in der Analyse der räumlichen Ordnung 
einerseits und im Vorschlag von Maßnahmen anderer- 
seits, welche zu dieser Ordnung führen. Der Arbeits- 
ablauf ist oft stereotyp, offenbar wiederholen sich die 
Aufgaben, denen der ORL-Planer gegenübersteht. 
Die Folge kann beispielsweise so skizziert werden: 
Zuerst muß ein Bedarf ausgewiesen werden; denn 
Planen ohne Bedarf wäre nichts weiter als intellek- 
tuelle Spielerei. Zur Befriedigung des Bedarfes sind 
Maßnahmen, z.B. Ersiellung von Bauten, Angebot 
von Leistungen, Er!aß von Vorschriften, zu prüfen. 
Im dritten Schritt ist abzuklären, ob die Maßnahmen 
im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung möglich 
sind, oder ob neue Rechtsgrundlagen geschaffen wer- 
den müssen (Juristen versuchen gelegentlich, uns 
Technikern die umgekehrte Reihenfolge schmackhaft 
zu machen). Die vierte Aufgabe liegt in der Schaffung 
von Programmen, im Vorschlag von Etappen. 
Während sich dann die eigentliche Realisierung außer- 
halb der Zuständigkeit der Planer abspielt, soll sich 
dieser um die geistige Nachkalkulation kümmern: als 
Unterlage für weitere Planungen muß er abklären, ob 
die vorgesehene Wirkung der Maßnahmen wirklich 
‚eintritt. Ohne diese Kontrolle hängt der Planer in 
der Luft, spielt er mit Götterblicken, ohne sich um 
die Zeloten zu kümmern. 
Die geschilderte Folge von Aufgaben läßt sich bekannt- 
lich nicht in gleichmäßigen Schritten lösen. Vielmehr 
plagen uns Einflüsse und Randbedingungen, die wir 
zwar nicht beherrschen, aber mindestens kennen müs- 
sen. Solche Variable, hier nur summarisch erwähnt, 
sind: Zahl und Art der künftigen Einwohner eines be- 
stimmten Gebietes; Zahl und Produktivität künftiger 
Arbeitsplätze; die allgemeine volkswirtschaftliche 
Entwicklung, die politischen und gesellschaftlichen 
Änderungen unseres Staates. Das einzelne technische 
Objekt, und sei es noch so schön oder teuer, hat damit 
seinen singulären Charakter verloren; für den ORL- 
Planer wird es lediglich als Teil eines Ganzen bedeut- 
sam. 
| £
	        

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