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ARCH+ : Studienhefte für architekturbezogene Umweltforschung und -planung (1970, Jg. 3, H. 9-11)

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Rechte vorbehalten - freier Zugang
Das Werk ist durch das Urheberrecht und / oder verwandte Schutzrechte geschützt, aber kostenfrei zugänglich. Die Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, ist im Rahmen der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts oder aufgrund einer Einwilligung des Rechteinhabers erlaubt.

Bibliografische Daten

fullscreen: ARCH+ : Studienhefte für architekturbezogene Umweltforschung und -planung (1970, Jg. 3, H. 9-11)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1571051867188
Titel:
ARCH+: Zeitschrift für Architektur und Urbanismus
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsverlauf:
1.1968-
Standort:
Universität Stuttgart, Institut für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen
Signatur:
Archiv IGMA
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/content/lizenzen/rv-fz/

Band

Persistenter Identifier:
1571051867188_1970
Titel:
ARCH+ : Studienhefte für architekturbezogene Umweltforschung und -planung
Jahrgang/Band:
1970, Jg. 3, H. 9-11
Erscheinungsjahr:
1970
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universität Stuttgart, Institut für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen
Lizenz:
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/content/lizenzen/rv-fz/
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 10: Wissenschaftliche Intelligenz und proletarisches Klassenbewusstsein
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Sanierung Schöneberg
Autor:
Arbeitsgruppe Sanierung Schöneberg
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • ARCH+: Zeitschrift für Architektur und Urbanismus
  • ARCH+ : Studienhefte für architekturbezogene Umweltforschung und -planung (1970, Jg. 3, H. 9-11)
  • Heft 9: Advocacy Planning, Citizen Participation - zur Funktion des Architekten
  • Heft 10: Wissenschaftliche Intelligenz und proletarisches Klassenbewusstsein
  • Planung in der bürgerlichen Wirtschaftstheorie / Krisenmanagement / Ökonomische Aspekte der Infrastruktur (Diplomseminar an der Architekturfakultät der TU Berlin)
  • Verkehrsanalyse und Verkehrsprognose als Grundlage der Verkehrsplanung (Diplomseminar an der Architekturfakultät der TU Berlin)
  • Sanierung Schöneberg
  • Thesen zum allgemeinen Verhältnis von wissenschaftlicher Intelligenz und proletarischem Klassenbewußtsein
  • Provocacy Planning
  • Zukunftsorientierte Raumordnung
  • Systemtheoretische Erweiterung des Zeichenbegriffs
  • Für eine politische Zeichentheorie
  • Bericht
  • Diskussion: Alternative experimentelle Diplomprüfungsordnung für die Studienrichtung Architektur an der Universität Stuttgart (Entwurf)
  • Autorenverzeichnis
  • Kreditmarktverschuldung, Bauinvestitionen, Darlehensgewährung und Grunderwerb 1953-1966 in Bund, Ländern und Gemeinden
  • Heft 11: Stadtplanung und Reformgeister

Volltext

Arbeitsgruppe Peter Biek, Hagen Fischer, Peter Jirak, 
Georg Kohlmaier, Barna v. Sartory, Claus Schultz, 
Ulli Zschaebitz; 
Mitarbeiter Ditha Brickwell, Gorch Dennert, Karl v. 
Hülsen, Gunther Schmidt 
SANIERUNG SCHÖNEBERG 
A Gutachten April 1970, 
1. Zur Selbstbestimmung als Planer 
Der Planer als intellektueller Lohnarbeiter erfährt 
überall, daß ein sinnvoller Einsatz seines Wissens zur 
Lösung dringender Probleme der Gesellschaft ständig 
an der herrschenden Planungspraxis scheitert. Wie der 
Fabrikarbeiter hat auch er die Produktionsmittel nicht 
in seinen Händen, 
Der Fabrikarbeiter kann die Wohnungsfrage nicht 
selbständig lösen, weil sie nichts als die Kehrseite 
seiner Lohnarbeit ist. Unter Sanierung leidet der 
Arbeiter als Wohnender, der Planer, weil Sanierung 
nicht Planung ist. Beide sind von Sanierung Betroffene. 
Sie können nur gemeinsam und organisiert gegen die 
herrschende Sanierungspraxis vorgehen. 
Wie können sie gemeinsam vorgehen? 
Der ökonomische Zweck :der Sanierung zeigt sich 
überall an erhöhten Mieten. Deshalb muß Sanierung 
über Mietstreiks bekämpft werden. Der Mietstreik ist 
nur sinnvoll, wenn er in Verbindung mit einem ge- 
zielten Arbeitsstreik durchgeführt wird. Die Vorbe- 
reitung eines solchen gekoppelten Streiks bedarf genauer 
Kenntnisse der Lage der Arbeitenden und der Absich- 
ten der "Sanierungsträger" und ihrer Auftraggeber. 
Wie kann der Planer, der sich gegenwärtig nur als 
Kritiker selbst bestimmen kann, zur Organisationsform 
und Vorbereitung des Streiks beitragen? Indem er 
nicht plant, sondern die Unmöglichkeit von Planung 
an den gegebenen Bedingungen darstellt. Ein Gutach- 
ten, wie es hier vorliegt, ist dazu so lange ein ge- 
eignetes Mittel, als die Sanierungsträger des Gutach- 
tens bedürfen, um ein scheindemokratisches Argument 
zu liefern. Die Beteiligung an einem Gutachten über 
Sanierung rechtfertigt sich allein durch die Kritik, 
die nur wirksam werden kann, wenn die Betroffenen 
über ihre wirkliche Lage aufgeklärt werden. Durch 
die Ausstellung der Ergebnisse im Sanierungsgebiet 
muß die Aufklärung der Bevölkerung eingeleitet wer- 
den. Wir planen für Mitte Mai eine derartige Aus- 
stellung. 
Bekämpfen wir als Planer gemeinsam die herrschende 
ARCH+3 (1970) H. 10 
Sanierungspraxis, organisieren wir uns durch gemein- 
same aufklärende Arbeit! 
2. Konzept einer alternativen Stadterneuerung, darge- 
stellt an der Teilregion um das Sanierungsgebiet 
Schöneberg 
2.1 Allgemeine Feststellungen: 
Der in der Ausschreibung des Gutachtens geforderte 
"Vorschlag zu einem Bebauungsplan für P7" kann von 
uns in dieser Form nicht geleistet werden. Die Neu- 
planung der Planungseinheit P7 ist isoliert nicht 
durchführbar. Um unserer Untersuchung die unserer 
Ansicht nach notwendigste Grundlage zu geben, haben 
wir sie auf den regionalen Zusammenhang einer Teil- 
region ausgeweitet. Unser daraus entwickeltes Konzept 
eines Strukturplanes kann erst konkret werden, wenn 
der Planungsvorgang ausgedehnt wird. 
2.2. Träger der Planung: 
Die Bevölkerung selbst, nicht Bauten, ist Gegenstand 
der Planung. Soll die Planung durchführbar werden, so 
muß die Bevölkerung darin selbst handelndes Subjekt 
sein können. 
2.21 Die Planung wird an sie über folgende Stufen 
delegiert: Konstituierung einer unabhängigen Gutach- 
tergruppe, die aus Fachkräften aller auf Planung be- 
zogenen Wissenschaften besteht, und die nach umfang- 
reichen. Untersuchungen im regionalen Kontext die 
Priorität für die Neuplanung eines besonderen Gebietes 
definiert. 
2.22 Ein aus der betroffenen Bevölkerung gewählter 
Delegiertenrat stellt die Planungs- und Durchführungs- 
kontrolle sicher. Die Gutachtergruppe muß sich dieser 
Kontrolle unterstellen. 
2.23 Aktive Zusammenarbeit beider Gruppen zur Er- 
arbeitung der Planungskriterien für Stadterneuerung, 
bezogen auf das ausgewählte Gebiet. Die Tätigkeit 
dieser Gruppe umfaßt folgende Punkte: 
1. Erarbeiten von Richtwerten für minimale Standards, 
Statistisch muß beschrieben werden: Ausbildung, 
Altersstruktur, Stellung im Arbeitsprozess, ökonomische 
Tage, Familienstruktur etc. 
2. !Aufstellung eines Mangelkataloges, aus dem sich 
die Prioritäten zur Planung ergeben. 
a) Initiativplan: Er wird erstellt, um die akuten 
37
	        

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