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ARCH+ : Studienhefte für architekturbezogene Umweltforschung und -planung (1970, Jg. 3, H. 9-11)

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Bibliographic data

fullscreen: ARCH+ : Studienhefte für architekturbezogene Umweltforschung und -planung (1970, Jg. 3, H. 9-11)

Collection Object

Persistent identifier:
1571051867188
Title:
ARCH+: Zeitschrift für Architektur und Urbanismus
Place of publication:
Stuttgart
Regularity of issue:
1.1968-
Physical location:
Universität Stuttgart, Institut für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen
Shelfmark:
Archiv IGMA
Structure type:
Periodical
Collection:
Periodicals
License:
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/content/lizenzen/rv-fz/

Collection Object

Persistent identifier:
1571051867188_1970
Title:
ARCH+ : Studienhefte für architekturbezogene Umweltforschung und -planung
Volume:
1970, Jg. 3, H. 9-11
Year of publication:
1970
Language:
german
Structure type:
Volume
Physical location:
Universität Stuttgart, Institut für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen
License:
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/content/lizenzen/rv-fz/
Collection:
Periodicals

Collection Object

Title:
Heft 10: Wissenschaftliche Intelligenz und proletarisches Klassenbewusstsein
Structure type:
Issue

Collection Object

Title:
Diskussion: Alternative experimentelle Diplomprüfungsordnung für die Studienrichtung Architektur an der Universität Stuttgart (Entwurf)
Structure type:
Article

Contents

Table of contents

  • ARCH+: Zeitschrift für Architektur und Urbanismus
  • ARCH+ : Studienhefte für architekturbezogene Umweltforschung und -planung (1970, Jg. 3, H. 9-11)
  • Heft 9: Advocacy Planning, Citizen Participation - zur Funktion des Architekten
  • Heft 10: Wissenschaftliche Intelligenz und proletarisches Klassenbewusstsein
  • Planung in der bürgerlichen Wirtschaftstheorie / Krisenmanagement / Ökonomische Aspekte der Infrastruktur (Diplomseminar an der Architekturfakultät der TU Berlin)
  • Verkehrsanalyse und Verkehrsprognose als Grundlage der Verkehrsplanung (Diplomseminar an der Architekturfakultät der TU Berlin)
  • Sanierung Schöneberg
  • Thesen zum allgemeinen Verhältnis von wissenschaftlicher Intelligenz und proletarischem Klassenbewußtsein
  • Provocacy Planning
  • Zukunftsorientierte Raumordnung
  • Systemtheoretische Erweiterung des Zeichenbegriffs
  • Für eine politische Zeichentheorie
  • Bericht
  • Diskussion: Alternative experimentelle Diplomprüfungsordnung für die Studienrichtung Architektur an der Universität Stuttgart (Entwurf)
  • Autorenverzeichnis
  • Kreditmarktverschuldung, Bauinvestitionen, Darlehensgewährung und Grunderwerb 1953-1966 in Bund, Ländern und Gemeinden
  • Heft 11: Stadtplanung und Reformgeister

Full text

Abwicklung der Diplomprüfung und stellt die Erfüllung 
der Voraussetzungen fest. Ihre Sitzungen sind öffent- 
lich, weil sie den Studenten zusätzliche Information 
über die Handhabung der Prüfungsordnung vermitteln. 
Zu 2.1 
Der Ausdruck Leistungsbeschreibung wurde gewählt, 
um deutlich zu machen, daß es nicht darum geht, die 
Erfüllung oder Nichterfüllung von Leistungsnormen 
festzustellen, daß vielmehr im Sinne einer Studienbe- 
ratung den Studenten eine differenzierte Beschreibung 
ihres Arbeitsergebnisses und damit ihrer Lernerfolge 
vermittelt wird. Die Leistungsbeschreibung soll ent- 
sprechend ‘dem Studenten auch auf spezielle Schwä- 
chen und Stärken seiner Arbeit aufmerksam machen, 
um ihm Handhaben für eine Überprüfung seines 
Studienprogrammes zu liefern. 
Da es sich meist um Gruppenarbeiten handeln wird, 
die jedoch in der Regel arbeitsteilig vollzogen wer- 
den, ist in der Beschreibung sowohl auf die Gesamt- 
leistung einzugehen, wie auch auf die Teilleistungen 
der einzelnen Gruppenmitglieder. Deshalb sollen 
Leistungsbeschreibungen stets unmittelbar zum Abschluß 
der Arbeit nach einer ausführlichen kritischen Ergeb- 
nisdiskussion, unter Teilnahme aller an der Arbeit 
beteiligten Studenten, Tutoren und Betreuer erfolgen. 
Gegenteilige Beurteilungen des Ergebnisses müssen 
in die Beschreibung aufgenommen werden. Neben der 
fachlichen Kritik sind auch Aussagen über Verfahren, 
Zusammenarbeit und Lernerfolge zu machen. 
Die Formulierung erfolgt durch den oder einen der 
Hochschullehrer, der (die) das Projekt betreut (be- 
treuen), d.h. die Gruppe oder den Einzelarbeiter bei 
der Durchführung des Projektes regelmäßig beraten 
haben. Er muß also über die fachlichen Ziele der 
Arbeit und über ihre didaktische Konzeption von Be- 
ginn an unterrichtet sein. 
Diese Betreuerfunktion ist nicht zu verwechseln mit 
der des Tutoren, der als Mitglied der Gruppe arbei- 
tet (siehe unter 4.). 
Für Projekte, die mit wesentlichen Teilaspekten in 
den Kompetenzbereich anderer Disziplinen übergrei- 
fen, zieht der Student entsprechende Berater hinzu. 
Falls ein Projekt seinen fachlichen Schwerpunkt aus 
dem Kompetenzbereich der drei Fachbereiche heraus 
verlagert, sorgen die Betreuer für eine sinnvolle Über- 
leitung in die Betreuung durch den kompetenten Fach- 
bereich. 
Das muß jedoch nicht bedeuten, daß die betreffenden 
Studenten damit ihr weiteres Studium nach den Ord- 
nungen dieses Fachbereiches vollziehen. Vielmehr wer- 
den sie, falls der Schwerpunkt ihres Studienprogramms 
weiterhin im Bereich der Studienrichtung Architektur 
liegt, ihr Studienprogramm weiter verfolgen und danach 
abschließen können. Es soll also ein echtes interdis- 
ziplinäres Studium ohne besondere Formalitäten möglich 
sein. 
Zu 2:2 
Allgemein bereits vorstehend behandelt. Ergänzend 
dazu: 
Zu 2.21 
Im didaktischen Konzept dieser Prüfungsordnung spielt 
die Reflexion über die Lernziele (kognitive und affek- 
tive Lernziele) eine bedeutende Rolle, da sie uner- 
"7 
lässliche Voraussetzung für einen sinnvollen Studien- 
aufbau darstellt. Deshalb sollten wichtige Resultate der 
neueren Curriculumforschung allgemein bei Hochschul- 
lehrern und Studenten bekannt sein. 
Zu 2.22 Da jeder Arbeit eine Zieldefinition voraus- 
gehen sollte, die fachliche und didaktische Ziele um- 
reisst, ist es folgerichtig, während der Arbeit auf 
diese Ziele zu rekurrieren, sie gegebenenfalls zu modi- 
fizieren und beim Abschluß als Kriterien der Beurtei- 
lung zu verwenden. 
Ergibt eine solche Bilanz wesentliche Lücken und Män- 
gel, so werden in der Abschlußdiskussion Möglichkei- 
ten zu deren Behebung beraten. Ergebnis der Beratung 
kann jedoch auch sein, daß das Projekt partiell oder 
generell als gescheitert anzusehen ist. Das bedeutet 
nicht, daß die Arbeit damit als Studienleistung aus- 
fällt. Vielmehr gehört die Möglichkeit des Scheitern 
essentiell zu den Kriterien des forschenden Lernens und 
ist als Teil des Lernprozesses zu werten. Es gehört 
zu den Aufgaben der Studienberatung, die Bedeutung 
eines solchen Ergebnisses für den Gesamtlernprozess 
gemäß Studienprogramm herauszuarbeiten. 
Zu 2.23 
Charakterisieren bedeutet: 
Knappe Beschreibung der Vorgehensweise der behandel- 
ten Inhalte und des erreichten Ergebnisses im Hinblick 
auf die gesteckten Ziele. 
Diese Kurzbeschreibung dient als Material für das 
Prüfungsverfahren und wird der Diplom-Urkunde als 
Anlage beigefügt. Sie ist damit die Kurzinformation 
über die inhaltliche Art der Qualifikation. 
Zu’ 2.31 und 2.32 
Prinzipiell gilt das gleiche wie unter 2.2 aufgeführt. 
Die Arbeit muß jedoch als Abschlußarbeit unter Be- 
nennung der Referenten gemeldet sein und der Be- 
sprechungstermin öffentlich bekannt gemacht werden, 
Die Referenten bedürfen der Bestätigung durch die 
Prüfungskommission . 
Bei dieser öffentlichen Diskussion der Arbeit muß ein 
Mitglied der Prüfungskommsission anwesend sein (s. 
auch 1.4). 
Zu 2.33 
Da die Abschlußarbeit einen erklärten Schwerpunkt im 
Studienverlauf des Studenten darstellt, ist es erforder- 
lich, daß ihr Ergebnis im Hinblick auf die fachlichen 
und didaktischen Arbeitsziele die Zustimmung der 
Referenten findet. Kommt es hierüber nicht zu einer 
Einigung zwischen den Referenten und den betroffenen 
Studenten, so ist ein Protokoll anzufertigen, das die 
unterschiedliche Beurteilung mit Begründung wieder- 
gibt. Unter Vorlage dieses Protokolls kann daraufhin 
die Prüfungskommission angerufen werden, die über 
die weitere Behandlung entscheidet (z.B. Gegengut- 
achten weiterer Referenten o.ä.). 
Der Student kann auch die Arbeit als Abschlußarbeit 
zurückziehen und im Einverständnis mit der Berater- 
gruppe eine andere Arbeit als Abschlußarbeit nach dem 
gldichen Verfahren vorlegen, da es nicht im Sinne 
der Studienordnung ist, der Beurteilung von Arbeiten 
selektiven Charakter zu verleihen. Ein solches Ersatz- 
verfahren muß allerdings im Einklang mit den Zielen 
und Inhalten des Studienprogramms vorgenommen werden 
ARCH+3 (1970) H. 10
	        

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