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Jahreshefte des Vereins für Vaterländische Naturkunde in Württemberg : zugl. Jahrbuch d. Staatlichen Museums für Naturkunde in Stuttgart (Bd. 41, 1885)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Jahreshefte des Vereins für Vaterländische Naturkunde in Württemberg : zugl. Jahrbuch d. Staatlichen Museums für Naturkunde in Stuttgart (Bd. 41, 1885)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1571051867188
Titel:
ARCH+: Zeitschrift für Architektur und Urbanismus
Erscheinungsort:
Aachen
Erscheinungsverlauf:
1.1968-
Signatur:
Archiv IGMA
Universität Stuttgart, Institut für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/

Band

Persistenter Identifier:
1571051867188_1975
Titel:
ARCH+ : Studienhefte für Planungspraxis und Planungstheorie (ab H. 28: ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen)
Jahrgang/Band:
1975, Jg. 7, H. 25-28
Erscheinungsjahr:
1975
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universität Stuttgart, Institut für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen
Signatur:
verschiedene Signaturen
Lizenz:
http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 28: Trivialarchitektur / Politik, Kunst, Kommerz
Strukturtyp:
Ausgabe

Teil

Titel:
Schwerpunkt: Trivialarchitektur - Politik, Kunst, Kommerz
Strukturtyp:
Teil

Artikel

Titel:
Bürgeriniativen - ein neues Phänomen politischer Beteiligung
Autor:
Rodenstein, Marianne
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke
  • Vertrauliche Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke (1910, Jg. 9)
  • Einband
  • Titelseite
  • Register
  • Mitteilung Nr. 100. Heft 1, Jg. 9
  • Mitteilung Nr. 101. Heft 1, Jg. 9
  • Mitteilung Nr. 102. Heft 1, Jg. 9
  • Mitteilung Nr. 103. Heft 1, Jg. 9
  • Mitteilung Nr. 104. Heft 1, Jg. 9
  • Mitteilung Nr. 105. Heft 1, Jg. 9
  • Mitteilung Nr. 106. Heft 1, Jg. 9
  • Mitteilung Nr. 107. Heft 1, Jg. 9
  • Mitteilung Nr. 108. Heft 1, Jg. 9
  • Mitteilung Nr. 109. Heft 1, Jg. 9
  • Mitteilung Nr. 110. Heft 1, Jg. 9
  • Mitteilung Nr. 111. Heft 1, Jg. 9
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke., Heft 7. 
8 10b, Absatz g ist zu streichen. In Absatz 7 
aunmehr ß ist einzufügen hinter dem Worte „dau- 
ernd“ „in der Leitung oder“. 
3 11 genehmigt. 
S 12, Absatz 1 ist im dritten Satze hinter 
„Kommissionen“ einzufügen „sowie den Rechnungs- 
prüfern“. 
8 12, Absatz 2. Dem Ausschuß wird über- 
lassen, die künftigen Reisekosten nach Maßgabe der 
in anderen, ähnlichen Vereinen üblichen Reisekosten 
festzusetzen. 
8 13 genehmigt. 
8 14/1 der Wortlaut „und zwei Beisitzer“ ist 
zu streichen. 
$8 15 und 16 angenommen. 
8 17, Absatz 2. Die beiden ersten Sätze sind 
streichen. 
$ 18 angenommen. 
$ 19, Absatz 2 ist zu streichen. 
$8 20 und 21 angenommen. 
$ 22, Absatz 3 ist zu streichen. 
88 23 und 24 angenommen. 
$ 25, Absatz 3b ist zu streichen. 
88 26, 27, 28, 29 und 30 angenommen. 
8 31, Absatz 5 ist das Wort „Anträge“ durch 
„Gegenstände“ zu ersetzen, und die Worte „mit drei- 
viertel Mehrheit“ sind zu streichen. 
$ 32 ist die Einführung von zwei Stimmen- 
zählern zuzufügen. Ferner ist der erste Satz, Ab- 
satz 2 von „und Hinzunahme“ bis „$S 31/5“ zu 
streichen. Absatz 3 muß lauten: Auf Antrag, der 
von mindestens 25 Stimmberechtigten unterstützt 
und vor der ersten Abstimmung eingebracht sein 
muß, muß eine zweite Lesung stattfinden. 
8 33 ist unter m „über den Ort der Haupt- 
versammlung“ anzufügen. Ferner muß es heißen 
unter £ „Protokollführer und Stimmenzähler“. 
Unter 2a ist anzufügen: Die Berufung an den 
Ausschuß ist zulässig. 
des der Vereinigung angehört haben und 
weder im Dienst einer Fabrikations- oder 
installationsfirma, noch im Dienst eines 
der Vereinigung nicht angehörenden Elek- 
trizitätswerkes stehen. 
8 31, Satz 5. Wortlaut soll dem Vorstand über- 
assen bleiben. Es wird folgender Absatz 6 hinzu- 
zefügt: Gegenstände, die bereits durch Beschluß 
zrledigt sind, können unter vorheriger Festsetzung 
les Verhandlungstermines auf die Tagesordnung 
derselben Hauptversammlung nur mit einer Mehr- 
heit von %4 gesetzt werden. 
8 32, 2 ist anzufügen: „Beschlüsse über Gegen- 
stände außerhalb der Tagesordnung bedürfen einer 
/s-Mehrheit.“ 
Mit diesen Änderungen wird der Satzungs- 
antwurf einstimmig genehmigt, und werden diese 
zomit entstandenen neuen Satzungen sofort in Kraft 
gesetzt. 
Zu 11m: Systemprüfungsbedingungen 
jür Zähler. Der Antrag der Kommission I, die 
im Entwurfe vorliegenden Leitsätze für die Beding- 
ıngen, denen Elektrizitätszähler bei der System- 
jrüflung genügen müssen, wird mit Mehrheit ge- 
1ehmigt. 
Zu 11n: Gumminormalien. Auf Antrag 
des Herrn Döpke wird folgende Resolution an- 
genommen: 
Die Vereinigung der Elektrizitätswerke hält 
es für wünschenswert, wenn die Durchführung 
der im vorigen Jahre beschlossenen, neuen Be- 
dingungen über die Gumminormalien des gegen- 
wärtigen hohen Gummipreises wegen einst- 
weilen hinausgeschoben wird. 
‘rn 
Zu 9: Bestimmung des Ortes für die 
nächste Generalversammlung. Es wird be- 
schlossen, die nächste Hauptversammlung in Magde- 
jurg abzuhalten. 
Zu 8: Aufstellung des Haushaltplanes. 
Unter Erhöhung des Mitgliedsbeitrages auf 120 Mark 
‚ährlich wird der vorstehend abgedruckte Haushalt- 
lan genehmigt. Durch Annahme der Satzungen 
wird das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr zu- 
zammengelegt, und umfaßt das gegenwärtige Ge- 
schäftsjähr nur die Zeit vom 1. April bis mit 31. De- 
zember 1910. 
Zu 10: Eintragung in das Vereins- 
register. Es wird beschlossen, die Vereinigung 
.n das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden 
aintragen zu lassen. Auf Anregung des Herrn 
Stadtrat Rauscher-Kiel wird weiter beschlossen, den 
Vorstand zu ermächtigen, den Anforderungen des 
Amtsoerichtes hinsichtlich der Fassung der Satzungen. 
I. Sitzungstag., 
Kristiania, den 15. Juni 1910. 
2. Lesung der Satzungen. 
$ 2, Absatz 2 wird in zwei Absätze 2 und 3 
zerlegt. Aus den Absätzen 3 und 4 werden daher 
die Absätze 4 und 5. 
8 5, Absatz 2 ist zu fassen: 
Außerordentliche Mitglieder können werden: 
a) Reichs-, Staats- und Kommunalbehörden 
und öffentliche Anstalten, soweit sie nicht 
ordentliche Mitglieder werden können, 
aber eigene Elektrizitätswerke verwalten. 
Auf Vorschlag des Vorstandes Personen, 
die als gewesene Vertreter eines Mitglie-
	        

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