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ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1979, Jg. 11, H. 43-47, [48])

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Bibliografische Daten

fullscreen: ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1979, Jg. 11, H. 43-47, [48])

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1571051867188
Titel:
ARCH+: Zeitschrift für Architektur und Urbanismus
Erscheinungsort:
Aachen
Erscheinungsverlauf:
1.1968-
Signatur:
Archiv IGMA
Universität Stuttgart, Institut für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/

Band

Persistenter Identifier:
1571051867188_1979
Titel:
ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen
Jahrgang/Band:
1979, Jg. 11, H. 43-47, [48]
Erscheinungsjahr:
1979
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universität Stuttgart, Institut für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen
Lizenz:
http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 47: Verkehrsberuhigung - verkehrte Beruhigung?
Strukturtyp:
Ausgabe

Teil

Titel:
Scherpunkt: Verkehrsberuhigung - verkehrte Beruhigung?
Strukturtyp:
Teil

Artikel

Titel:
Verkehrsberuhigung als räumliche Alphabetisierungskampagne
Autor:
Bannwart, Edouard
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • ARCH+: Zeitschrift für Architektur und Urbanismus
  • ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1979, Jg. 11, H. 43-47, [48])
  • Heft 43/44: Alternativen der Wohnumfeldverbesserung
  • Heft 45: Vergessene Reformstrategien zur Wohnungsfrage
  • Heft 46: Technologie und Massenästhetik
  • Heft 47: Verkehrsberuhigung - verkehrte Beruhigung?
  • Inhaltsverzeichnis
  • Scherpunkt: Verkehrsberuhigung - verkehrte Beruhigung?
  • Editorial
  • Verkehrsberuhigung als Teil eines städtischen Freiraumkonzeptes
  • Verkehrsberuhigung durch Stadtschnellstraßen?
  • Stadtentwicklung und Verkehrsberuhigung
  • Verkehrsberuhigung als räumliche Alphabetisierungskampagne
  • Dossier
  • Rezensionen, Berichte

Volltext

Edouard Bannwart 
Verkehrsberuhigung als räumliche Alpha- 
betisierungskampagne 
Die Verkehrsberuhigung ist ein wider- 
sprüchliches Konzept, daß sich auch 
negativ auf die Betroffenen auswirken 
kann, solange diese nicht-auch ihre 
eigenen Vorstellungen einbringen kön- 
nen. Eine stadtraumliche Alphabetisie- 
rungskampagne mit anschaulichen Stadt 
raumsimulationen soll dazu beitragen, 
die Braucher zu einer kompetenten 
Selbsthilfe anzuregen, um die weitver- 
breitete Isolation zwischen den Haus- 
halten abzubauen. Wohnumfeldver- 
besserung soll dann als Ergebnis von 
verbesserten Beziehungsqualitäten zwi- 
schen den Haushalten entstehen. 
DER UNAUFHALTSAME AUFSTIEG 
EINER BÜRGERIDEE ZUR PLA- 
NUNGSWISSENSCHAFT 
Angefangen hat das Verkehrsberuhigen 
ehemals ganz harmlos in einer typisch 
holländischen Reihenhaussiedlung. Dort, 
wo sich jeder kennt, haben einige Anlie- 
ger mit ein paar Sitzbänken, Blumentöp- 
fen und herumliegenden Bauschutt eine 
Idee geboren, die von vielen Stadtpla- 
nern als die Hoffnung auf eine humanere 
Verkehrsplanung aufgegriffen wurde. 
Was anfänglich nur ein. kleine Aktion 
der Anlieger war, die ihre Straße mit viel 
Experimentier- und Improvisationslust et- 
was wirtschaftlicher einrichten wollten, 
gedieh in der Bundesrepublik zur „‚drit- 
ten Säule der Wohnungs- und Städtebau- 
politik” neben der Modernisierung und 
Wohnungsbauförderung.! Das Thema 
Verkehrsberuhigung mauserte sich hier- 
zulände so langsam zur Planungswissen- 
schaft, seitdem sich Stadtplaner, Ver- 
kehrsplaner, Forschungsinstitute und 
Hochschulen, Automobilclubs, Parteien 
und Verwaltungen aller Art damit be- 
schäftigen. 
Mit großer Akribie wird da beispiels- 
weise auf der Grundlage von Unfallra- 
ten (Ur je Mio Fhz) und Unfalldichten 
(Ud pro kmh) die optimale Verkehrs- 
sicherheit von Straßentypen erforscht. 
Auf entlegenen Teststrecken werden 
die Weitsprungfähigkeiten von Autos 
über Fahrbahnschwellen erprobt. Selbst 
mit Großversuchen am Publikum wer- 
den wissenschaftlich abgesicherte Da- 
ten über Beruhigungstypen ermittelt, 
um möglichst bald verbindliche Richt- 
linien und Verordnungen erlassen zu 
können. 2 
Da mochten auch die Planer nicht zu- 
rückbleiben und entwickelten ihrerseits 
ein phantasievolles Schnick-Schnack- 
Repertoire von verkehrsberuhigenden 
Slalomstrecken, Pflasterorgien und 
Vogelzwitscheraccesoires. Entspre- 
chend dem internationalen Architek- 
turstil sind die Planer nun auch in der 
Lage, die manchmal noch vorhandenen 
ortstypischen Unterschiede von Stras- 
sentypen durch das Auffüllen mit welt- 
weit ähnlichem Straßenmobiliar auszu- 
gleichen.3 
Kurzum, die Planungswissenschaft 
der Verkehrsberuhigung ist mittlerwei- 
len so weit ausgereift, daß jene Delfter 
Vorstadtbürger sicherlich selbst er- 
staunt wären darüber, welche schwieri- 
gen. planerischen Probleme und wissen- 
schaftlichen Kontroversen sie mit ih- 
rem spontanen Handeln ausgelöst ha- 
ben. Ihr ehemals ganz pragmatischer 
und praktischer Versuch, sich die Wohn- 
umgebung wirklich anzueignen und 
selbst zu gestalten, kehrt jetzt in Form 
von Richtlinien und Verordnungen wie- 
der zu anderen Bürgern zurück. Und 
genau so werden aus selbständigen Bür- 
gern Betroffene eines Planungskonzep- 
tes. 
WENN NUR DIE BÜRGER SO GUT 
HANTIERSAR WÄREN WIE DEREN 
IDEEN 
Nachdem die Planer aus der Delfter 
Lokalaktion hierzulande ein umfassen- 
des Verkehrsberuhigungskonzept ent- 
wickelt hatten, blieb nur die Beteili- 
gungsrolle der Betroffenen noch völlig 
ungeklärt. Einerseits wissen mittlerwei- 
le die meisten Planer, daß solche Kon- 
zepte nicht mehr so einfach gegen die 
Betroffenen durchsetzbar sind wie frü- 
her, andererseits sind die Bürgerbeteili- 
gungen sehr zeitaufwendig und uneffi- 
zient. Und eigentlich gibt es überhaupt 
keine zwingende Notwendigkeit sich 
mit dieser lästigen Problematik ausein- 
anderzusetzen, weil es sowieso keine 
Rechtsgrundlage dafür gibt. Denn die 
Rechtsgrundlage für eine Bürgerbetei- 
ligung ist bekanntlich der & 2a BBauG 
in Verbindung mit der Auslegung ei- 
nes Bebauungsplanes. Für Verkehrsbe- 
ruhigungsmaßnahmen werden in der 
Regel jedoch keine Bebauungspläne 
erstellt und damit entfällt auch die ver- 
bindliche Rechtsgrundlage. 
Ohne Rechtsgrundlage kann es auch 
keine Entscheidungskompetenz geben. 
Ohne Entscheidungskompetenzen kön- 
nen aber allenfalls unrepräsentative 
Meinungsbilder entstehen, die jeweils 
entsprechend dem politischen Kalkül 
aufgenommen oder überhört werden 
können. Alle Befragungen, abendliche 
Anhörungen und Quartiersfeste dienen 
auch dazu, dieses politische Kalkül auf 
die Wiederwahlschancen abzustimmen. 
Dennoch bleibt diese ausserparla- 
mentarische Grauzone der Bürgerinitia- 
tiven ein schwer einschätzbares Risi- 
ko für Planer und Politiker, um ihr 
Konzept der Verkehrsberuhigung aller- 
orts durchsetzen zu können. Deshalb 
überlegen so manche Bürgerkraten, wie 
sich eine Zusammenarbeit mit solchen 
Bürgerinitiativen verbindlicher formali- 
sieren ließe. 
Zur Debatte stehen Vorschläge zur 
Abgrenzung der Kompetenzbereiche 
nach Territorien und Entscheidungsbe- 
fugnissen. Abstimmungsquorum oder 
Vetorecht werden diskutiert, als ob 
nicht fast jede Bürgerinitiative sozusa- 
gen als Veto gegen die herrschende Pla- 
nungspolitik zu verstehen wäre. Quar- 
tiersräte werden vorgeschlagen, ohne 
deren Größenordnung und Lokalisierung 
definieren zu können. Übereinstimmend 
wird aber der lokale Charakter solcher 
Initiativen hervorgehoben und die Not- 
wendigkeit der Feststellung von Rand- 
bedingungen betont. In dem Netz sol- 
cher übergeordneten Randbedinungen 
sollen die legalisierten Lokalinitiativen 
dann jene Felder bearbeiten, die für 
eine wirtschaftsorientierte Verkehrs- 
planung unbedeutend sind. Dadurch 
können sie auch noch verantwortlich 
gemacht werden für die lokalen Folgen 
der staatlich gesetzten Randbedingun- 
gen. Die Diskussion dieser Bürgerkra- 
ten über das Abgrenzungsprobliem 
und der damit verbundenen Randbe- 
dingungen, aber auch über die Quar- 
tiersverfassung und das Abstimmungs- 
quorum sind deshalb etwas genauer 
betrachtet auch Fragen nach der 
besseren Hantierbarkeit solcher Bür- 
gerinitiativen durch Politiker und 
Verwaltunagen.4 
SELBSTHILFE HEISST AUCH 
SELBSTSCHUTZ 
Bürgerinitiativen sind aber nicht nur 
die Organisationsform einer zuneh- 
menden Selbsthilfebereitschaft, son- 
dern auch die lokale Ablehnungsform 
der vorherrschenden Planungspraxis. 
Insbesondere bei Verkehrsproblemen 
haben sich Bürgerinitiativen mit ganz 
unterschiedlichen Stoßrichtungen her- 
ausgebildet, die nicht nur lokale Ziele 
verfolgen. Das Aktionsspektrum dieser 
Initiativen reicht vom Kinderspielplatz 
auf der Straße bis hin zur Ablehnung 
des Autobahnbaus. Dennoch lassen 
sich diese Aktivitäten alle unter der 
gemeinsamen Zielstellung subsummie- 
ren, den individuellen Autoverkehr 
einzuschränken. 
Auch den rein lokalen Initiativen zur 
Verkehrsberuhigung einer Wohnstraße 
wird der übergeordnete Charakter ih- 
rer Aktivität spätestens dann bewußt, 
wenn auch die Nachbarinitiativen den 
Schleichwegverkehr durch eigene Ver- 
kehrsberuhigungsmaßnahmen abdrän- 
gen. So manche Bürgerinitiative ent- 
IQ
	        

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