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ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1984, Jg. 17, H. 73-78)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

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Bibliografische Daten

fullscreen: ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1984, Jg. 17, H. 73-78)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1571051867188
Titel:
ARCH+: Zeitschrift für Architektur und Urbanismus
Erscheinungsort:
Aachen
Erscheinungsverlauf:
1.1968-
Signatur:
Archiv IGMA
Universität Stuttgart, Institut für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/

Band

Persistenter Identifier:
1571051867188_1984
Titel:
ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen
Jahrgang/Band:
1984, Jg. 17, H. 73-78
Erscheinungsjahr:
1984
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universität Stuttgart, Institut für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen
Lizenz:
http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 74: Schafft zwei, drei, viele kleine Genossenschaften!
Strukturtyp:
Ausgabe

Teil

Titel:
Gemeinsam & Selber
Strukturtyp:
Teil

Artikel

Titel:
Neue Genossenschaften. Zum Stand der Diskussion
Autor:
Karthaus, Frank
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • ARCH+: Zeitschrift für Architektur und Urbanismus
  • ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1984, Jg. 17, H. 73-78)
  • Heft 73: Christopher Alexander: Pattern Language
  • Heft 74: Schafft zwei, drei, viele kleine Genossenschaften!
  • Inhalt / Editorial
  • Arch+-Zeitung
  • Genossenschaften in der Diskussion
  • Gemeinsam & Selber
  • Neue Genossenschaften. Zum Stand der Diskussion
  • Genossenschaft Brunsviga, Braunschweig
  • Die Zukunft gemeinsam zum Leben erwecken
  • Neuer Lebensraum in alten Kasernen. Cherisy-Kaserne, Konstanz
  • Umbruch Gostenhof e. V., Nürnberg
  • Wohnungsgenossenschaft Selbsthilfe Linden e. G., Hannover
  • Selbstbau e. G., Berlin
  • Bauherrenwettbewerbe
  • Wolfgang-Borchert-Siedlung e. G., Hamburg
  • Ökologie und Genossenschaften
  • Die Genossenschaftssiedlung Cite Floreal in Brüssel
  • Kooperativer Städtebau
  • Berichte und Rezensionen
  • Jahrgangsverzeichnis 1983
  • Heft 75/76: Die (in)formierte Stadt
  • Heft 77: Computer-Aided-Design
  • Heft 78: Hugo Kükelhaus. Prolegomena zu einer organgemäßen Architektur

Volltext

ungebundenem, frei verfügbarem Einzel- kulturellen Selbstverständnis entsprechenden bundesweit getragene Solidarfinanzierungs- 
eigentum. Prüfungsverband wählen, sondern müssen oder Stiftungsfonds zu erleichtern (s. Projekt 
Die Chance, nach 1945 an die Wohnungs-, sich dem regionalen Monopolverband an- „Gemeinsam Leben e.G. i.Gr.“). Der Wohn- 
Architektur- und Siedlungsreformerfahrun- schließen. Die Entwicklung eines kulturellen Bund wird sich mit dieser Frage auf einer 
gen der Baugenossenschaftsbewegung, insbe- und politischen Genossenschaftspluralismus Fachtagung im Herbst dieses Jahres ausführ- 
sondere der 20er Jahre, wieder anzuknüpfen, wird dadurch gehemmt. Kulturelle Eigen- lich beschäftigen. 
wurde vertan. ständigkeit und Vielfalt sind aber Voraus- Die Suche nach möglichen genossenschaft- 
setzung (und Folge) einer Genossenschafts- lichen Solidarfinanzierungsformen darf nicht 
blüte. dazu führen, den Staat und die Kommunen 
Die Wohnungsbaupolitik der 20er Jahre ® Da seit nationalsozialistischer Zeit in den aus der sozial- und wohnungspolitischen 
förderte genossenschaftliche Initiative meisten regionalen Prüfungsverbänden Verantwortung zu entlassen. Projekte, die 
die gemeinnützigen Kapitalgesellschaften fi- preiswerten Wohnraum schaffen und darüber 
Voraussetzung der staatlichen und kommu- nanziell und stimmenmäßig die Mehrheit hinaus soziale und kulturelle (z. T. öffentliche) 
nalen Förderung genossenschaftlicher Selbst- stellen, gibt es bis heute keine spezifische Aufgaben übernehmen, dürfen zu Recht 
hilfe in den 20er Jahren war die von den Baugenossenschaftslobby mehr. öffentliche Förderung erwarten. 
meisten Genossenschaften freiwillig über- ® Gemeinnützige Wohnungsbaugenossen- Bei der Überwindung von Anlaufschwie- 
nommene dauerhafte soziale Bindung des schaften werden, obwohl sie den sozialen rigkeiten kommt den Kommunen eine ganz 
(genossenschaftlichen) Eigentums (vgl. Arti- Bindungen des Gemeinnützigkeitsgesetzes entscheidende Rolle zu. Gerade sie können 
kel von Klaus Novy zur Wohnungsgemein- unterliegen, nicht bevorzugt gefördert. Die durch die Anwendung des Planungsrechts 
nützigkeitsdebatte in diesem Heft). Die auch privaten Bauträgern zur Verfügung und insbesondere des Vorkaufsrechts den 
vorbildlichen reformerischen Leistungen der gestellten öffentlichen Mittel sind hingegen Ankauf von geeigneten Gebäuden durch 
Baugenossenschaften bei der Wohnungs- nur an eine befristete soziale Bindung der Kleingenossenschaften erleichtern. Die Ver- 
ausstattung, der architektonischen und städ- errichteten Wohnungen gekoppelt. gabe von Erbbaurechten durch die Kommu- 
tebaulichen Gestaltung der Siedlungen sowie ® Das Gemeinnützigkeitsrecht blieb redu- ne würde vielen den Start ermöglichen oder 
die Übernahme eigentlich öffentlicher Auf- ziert auf die gesetzliche Festschreibung wenigstens erleichtern. Das Land Nord- 
gaben durch den Bau von Kindergärten, des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes "hein-Westfalen arbeitet z.Zt. an einer 
Spielplätzen, Erholungs- und Bildungsein- (WGG) aus dem Jahre 1940. Die Wieder- Verordnung, die den Kommunen die Vergabe 
richtungen oder auch die Einrichtung von entstehung genossenschaftlicher Solidarität von Erbbaurechten zu Wohnzwecken er- 
Sozialfonds waren darüber hinaus Anlaß für über die reine Wohnungsversorgung hinaus leichtern soll. Kommunale Bürgschaften, 
staatliche und kommunale Unterstützung der in Form von sozialen und kulturellen beispielsweise für Darlehen der städtischen 
Genossenschaften. Wohnungspolitik wurde Einrichtungen wird damit erschwert oder gar Sparkasse, würden ebenfalls dazu beitragen, 
zumindest in den fortschrittlichen Kommu- unmöglich gemacht. Finanzierungsprobleme zu lösen. 
nen immer als Sozialpolitik verstanden. Die Rechtsform Genossenschaft ist gegen- 
Die Förderung durch die Kommunen wärtig gegenüber dem ausländischen Genos- 
bestand in der Überlassung preiswerten N s senschaftsrecht und anderen Gesellschafts- 
Baulandes, der Einräumung günstiger Erb- Die neuen Genossenschaftsprojekte brauchen „ocArsformen für kleine Genossenschaftspro- 
baurechtskonditionen, verlorener Bauzu- Unterstützung und finanzielle Förderung jekte sehr aufwendig zu handhaben. Dies ist 
schüsse oder zinsgünstiger Darlehen, der a z Sb auch ein entscheidender Grund dafür, daß in 
Übernahme von Bürgschaften, der Befreiung Soll genossenschaft liche Selbsthilfe für die Berlin mehr als 70 genossenschaftliche Selbst- 
von Bau- und Notariatsgebühren und be- Wohnungsversorgung und für neue Formen pilfegruppen, die zumeist nur ein Haus selbst- 
stimmten Steuern oder dem Erlaß von Er- des Zusammenlebens größere Bedeutung verwalten, die Rechtsform des eingetragenen 
schließungsgebühren. erlangen, dann ist es notwendig, daß Vereins gewählt haben, um das langwierige 
® Gründungshilfe geleistet wird, Anerkennungs- und Prüfungsverfahren beim 
® eine den sozialen Intentionen der neuen Cenossenschaftsverband, die für kleine Pro- 
Die heutige Wohnungsbaupolitik benach- Genossenschaftsprojekte gerecht werden- jekte übersteigerten Bilanzierungsvorschrif- 
teiligt genossenschaftliche Selbsthilfe de Interessenvertreiung aufgebaut wird, ten des GenG und die jährlichen Prüfungs- 
® spezielle Solidar-Finanzierungsfonds auf- kosten des Verbandes zu umgehen. Das 
Die Wohnungsbaupolitik nach 1945 setzt gebaut werden, Genossenschaftsrecht muß hier dringend 
hingegen andere Zielsetzungen und Förde- ® Förderprogramme entwickelt werden, die vereinfacht werden. =. 
rungsvoraussetzungen fest: genossenschaftliche, sozial gebundene Gegenwärtig wäre es für viele Genossen- 
Ey ES ; Eigentumsformen nicht benachteiligen, Schaftsinitiativen sehr hilfreich, wenn die am 
® Wohnungspolitik wird primär als Teil der sondern ihrer sozialen Bedeutung ent- Ort bestehenden traditionellen Genossen- 
Wirtschafts- und Konjunkturpolitik und sprechend fördern, schaften für rechtliche, bautechnische und 
nur nachrangig als Sozialpolitik verstanden. g die Kommunen alles tun, Genossenschaf- betriebswirtschaftliche (insbesondere steuer- 
® Kinzeleigentumsförderung wird von allen ten zu unterstützen, und bilanztechnische) Aufgaben Beratungs- 
etablierten Parteien (von der CDU bis zur ® rechtliche Hürden und Benachteiligungen und Serviceleistungen : anbieten könnten. 
SPD) forciert und gesetzlich verankert: Im I. abgebaut werden und Erste ermutigende Schritte in diese Richtung 
und II. Wohnungsbaugesetz, im Wohnungs- Serviceleistungen für Kleingenossenschaf- gibt ‚es schon. Die Allgemeine Deutsche 
eigentumsgesetz von 1951, in der Steuer- ten angeboten werden Schiffszimmerer-Genossenschaft in Ham- 
gesetzgebung - insbesondere durch die Ab- | burg betreut z.T. die Bau- und Wohngenos- 
schreibungsmöglichkeiten des Einkommen- Der im Juni 1983 neugegründete Wohn- senschaft Wolfgang-Borchert-Siedlung e.G. 
steuergesetzes und im Wohnungsbau-Prä- Bund kann hier wichtige Funktionen über- Die Genossenschaftsinitiative Wohnen im 
miengesetz, um die wichtigsten zu nennen. nehmen als Interessenvertretung bzw. Lobby XKamphof in Bielefeld hat Satzungs- und 
® Wohnungs- und Städtebaureformvorstel- der neuen Genossenschaftsprojekte, durch Finanzierungsberatung durch die Baugenos- 
lungen werden auf z.T. zweifelhafte tech- Informationsaustausch zwischen den Projek- senschaft „Freie Scholle“ erhalten. 
nische Standards und Normen reduziert. ten und Erarbeitung von Problemlösungen Trotz der vielen Probleme zeigen die in 
® Die Kommunen ziehen sich aus einer ak- im Bereich der Finanzierung und des diesem Heft vorgestellten Genossenschafts- 
tiven und engagierten Wohnungs- und Organisationsrechts. projekte, daß die Rechtsform Genossen- 
Städtebaupolitik zurück. Ein gravierendes Problem für alle neuen schaft aufgrund ihrer demokratischen und 
® Das unter den Nationalsozialisten 1934 Projekte ist die Anfangsfinanzierung. Hier ist personalistischen Struktur die adäquate 
eingeführte Einheitsverbandsprinzip wur- zu überlegen, welche Möglichkeiten bestehen, Organisationsform für neue Wohn- und 
de. beibehalten. Genossenschaften können insbesondere die schwierige Phase des Grund- Lebensformen ist. Deshalb gilt es, diese 
damit nicht, wie bis 1933 (und im Ausland und Gebäudeerwerbs bzw. der Bauerstellung Rechtsform sich wieder anzueignen und die 
auch heute noch) üblich, einen ihrem durch gemeinnützige, überregional oder Hemmnisse und Hindernisse abzubauen.
	        

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