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ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1984, Jg. 17, H. 73-78)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Dieses Objekt ist durch das Urheberrecht und/oder verwandte Schutzrechte geschützt. Sie sind berechtigt, das Objekt in jeder Form zu nutzen, die das Urheberrechtsgesetz und/oder einschlägige verwandte Schutzrechte gestatten. Für weitere Nutzungsarten benötigen Sie die Zustimmung der/des Rechteinhaber/s.

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Bibliografische Daten

fullscreen: ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1984, Jg. 17, H. 73-78)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1571051867188
Titel:
ARCH+: Zeitschrift für Architektur und Urbanismus
Erscheinungsort:
Aachen
Erscheinungsverlauf:
1.1968-
Signatur:
Archiv IGMA
Universität Stuttgart, Institut für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/

Band

Persistenter Identifier:
1571051867188_1984
Titel:
ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen
Jahrgang/Band:
1984, Jg. 17, H. 73-78
Erscheinungsjahr:
1984
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universität Stuttgart, Institut für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen
Lizenz:
http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 74: Schafft zwei, drei, viele kleine Genossenschaften!
Strukturtyp:
Ausgabe

Teil

Titel:
Gemeinsam & Selber
Strukturtyp:
Teil

Artikel

Titel:
Wohnungsgenossenschaft Selbsthilfe Linden e. G., Hannover
Autor:
Meinhof, Gerd
Pagels, Dietrich
Rohde, Gerhard
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • ARCH+: Zeitschrift für Architektur und Urbanismus
  • ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen (1984, Jg. 17, H. 73-78)
  • Heft 73: Christopher Alexander: Pattern Language
  • Heft 74: Schafft zwei, drei, viele kleine Genossenschaften!
  • Inhalt / Editorial
  • Arch+-Zeitung
  • Genossenschaften in der Diskussion
  • Gemeinsam & Selber
  • Neue Genossenschaften. Zum Stand der Diskussion
  • Genossenschaft Brunsviga, Braunschweig
  • Die Zukunft gemeinsam zum Leben erwecken
  • Neuer Lebensraum in alten Kasernen. Cherisy-Kaserne, Konstanz
  • Umbruch Gostenhof e. V., Nürnberg
  • Wohnungsgenossenschaft Selbsthilfe Linden e. G., Hannover
  • Selbstbau e. G., Berlin
  • Bauherrenwettbewerbe
  • Wolfgang-Borchert-Siedlung e. G., Hamburg
  • Ökologie und Genossenschaften
  • Die Genossenschaftssiedlung Cite Floreal in Brüssel
  • Kooperativer Städtebau
  • Berichte und Rezensionen
  • Jahrgangsverzeichnis 1983
  • Heft 75/76: Die (in)formierte Stadt
  • Heft 77: Computer-Aided-Design
  • Heft 78: Hugo Kükelhaus. Prolegomena zu einer organgemäßen Architektur

Volltext

Ein Beispiel soll diese Problematik verdeut- ner späteren Auszahlung wird dieses Kapital Diese Konzeption hätte folgende Vorteile: 
lichen: der Lohnsteuerpflicht unterliegen. " ' 
Modernisierungskosten insgesamt Der Vorteil bei dieser Lösung besteht ® De BEER der Mm 
1.000.000,- DM darin, daß die in der Miete enthaltene Ver- ° -  Sybsthalf OLSEN ES wegfallen 
Eigenleistung 15% der Modernisk. zinsung und Tilgung der Eigenleistung dem die Selbsthilfe würde statt zu 80% zu 100% 
150.000,- DM Selbsthelfer (dem Privatdarlehen) in Form VL ESICHDATET Unternehmenleistungenan- 
von Tilgungsbeträgen zugeführt werden : ; ; 6 
Ein Handwerker, der Arbeitsleistungen von kann. Der Selbsthelfer stellt der Genossen- 2 iS SEE N 
150.000,- DM erbringt, würde diese Lei- schaft ein langfristiges zinsloses Darlehen zur von Genossenschaftsanteilen wäre kein 
stungen voll vergütet bekommen. Ein Selbst- Verfügung. Dieses Darlehen wird jedoch ge- Problem mehr. Durch den Kapi ö 
K N KEY ; S S Ü pitalfluß würde 
helfer, der die gleiche Arbeitsleistung er- tilgt und zwar in der Höhe, der in der Miete darüber hinaus die Bausparförderung und die 
bringt, bekommt diese seitens der Bezirksre- enthaltenen Verzinsungs- und Tilgungsbe- vermögenswirks Dn ST 
) m N ; ı N genswirksamen Leistungen aktiviert. 
gierung nur zu 80% anerkannt, also lediglich träge der Eigenleistungen (insgesamt 5,5% es können weitere Fördervorteile erschlos- 
einen Wert von 120.000,- DM. Um die not- von 15% der Baukosten). Bei Auszahlung die- sen werden. die sonst nur der Privatei 
en a a + 5 gen- 
wendigen 15% der Modernisierungskostenzu ser Tilgungsbeträge unterliegen diese natür- tumslösung vorbehalten bleiben. Bei der 
erreichen, muß der Selbsthelfer für weitere lich der Steuerpflicht, bei einer Begrenzung Konstruktion eines. Tochterunternehmens 
30.000,- DM Arbeitsleistungen erwirtschaf- der Summe können sie in der Regel jedoch können (bei entsprechender vertraglicher 
ten. Somit müssen insgesamt Selbsthilfelei- steuerfrei bleiben. (Grenze ca. 800,- DM / Regelungen ET EmISChEn Mutter“ und roch: 
stungen im Werte von 180.000,- DM erbracht Pers.) t 5 di 5 Abschreibung W 
werden, wobei der erhöhte Aufwand im Rah- x NE SCHIEFDNNESVENUSIS der Oh 
men der Finanzierung unberücksichtigt Der von der Genossenschaft ausgezahlte Che N EEE N 
bleibt. Tilgungsbetrag wird von den Selbsthelfern eitsleistung entsprechend höher sind) mit 
(Bewohnern) der Genossenschaft wieder zur A 
ABS he Stellen: N ECT Daft va an derungsvorteile einer Privateigentumslösung 
@® Selbsthilfeleistungen, die durch die Mit- fristig das Privatdarlehen umgewandelt in !'eicht. (Nutzung steuerlicher Vorteile) 
glieder der Genossenschaft erbracht wer- Genossenschaftsanteile, ohne daß dafür ® Über die Finanzierungsvortsile hinaus 
den, müssen grundsätzlich unentgeltliche Ar- steuerliche Verluste eintreten würde die Bildung genossenschaftseigener 
beitsleistungen bleiben. Damit erhält der ein- _ i Betriebe die Möglichkeit eröffnen neben dem 
zelne Selbsthelfer keinen juristischen An- Berechnungsbeispiel: Wohnbereich auch den Arbeitsbereich selbst- 
spruch auf den Wert seiner geleisteten Arbeit. Privatdarlehen = 150.000,- DM bestimmt und selbstverwaltet zu organisieren 
® Selbsthilfeleistungen, die nur zu 80% ver- Tilgung zu 5,5% = 8.250,- DMUmwandlung in 8 1/4 und zwar nicht nur für das eigene Projekt, 
gleichbarer Unternehmerleistungen aner- neue Genossenschafts- sondern darüber hinaus. 
N er 1 ro Jahr au- 
kannt werden, erfordern einen erhöhten Ar- HA von 14 bis Neben den zwei Grundmodellen „Selbsthilfe 
beitsaufwand, der nicht als Eigenleistung im ca. 20% jährlich als Privatdarlehen“ und „Selbsthilfe als be- 
Rahmen der Finanzierung verrechnet werden Gesamtumwandlungsdauer max. 18 Jahre zahlte Arbeitsleistung“ werden z.Zt. eine 
kann. Mit diesem Prinzip der Refinanzierungerhält ganze Reihe von Varianten ud Mischkon- 
Mit diesem Ergebnis stellt sich die Frage, ob Sich die Genossenschaft auf Dauer ihre Hand- struktionen untersucht und bezogen auf Fi- 
die Wohnungsgenossenschaft Selbsthilfe Lin- lungsfähigkeit, ohne daß dabei steuerliche nanzierungsvorteile und Handhabbarkeit be- 
den eG überhaupt noch eine Selbsthilfegenos- Nachteile auftreten. Allerdings muß der wertet. (Die Darstellung der Varianten und 
senschaft werden kann, wenn sie diese Selbsthelfer sich bereit erklären, auch tat- der Berechnungen würde den vorliegenden 
Restriktionen unterlaufen will. sächlich für diesen Zeitraum auf die Verfü- Rahmen sprengen. Wir verweisen in diesem 
gung seines Privatdarlehens zu verzichten. Zusammenhang auf die u.a. Kontakt- 
Dieses Konzept sollte darüber hinaus durch adressen) 
die Einholung einer Lohnsteueranrufungs- 
Lösungsmöglichkeiten auskunft bei der Oberfinanzdirektion abge- 
sichert werden. Zusammenfassend bleibt festzuhalten: 
Zur Zeit wird innerhalb der Genossenschaft Bei dieser Lösung wird zwar zunächst an 
über mehrere mögliche Lösungsmodelle dem Prinzip der Selbsthilfeleistung festge- Nach dem bisherigen Stand der Untersu- 
nachgedacht, wobei die Diskussionen hier- halten, nachteilig bleibt jedoch, daß auch wei- chungen erscheint eine Lösung der Selbsthil- 
über noch nicht abgeschlossen sind und terhin die Arbeitsleistungen nur zu 80% ver- feproblematik möglich, wobei allerdings die 
insofern die einzelnen alternativen Denk- gleichbarer Unternehmerleistungen aner- „Selbsthilfe“ als bezahlte Arbeitsleistung der 
modelle hier nur kurz dargestellt werden kannt werden. Damit bleibt nachwievor ein Bewohner eine andere Form erhält. 
können. 0 an Arbeitsaufwand er- Es sind Konzeptionen denkbar, die die Be- 
orderlich. nachteiligung gemeinschaftsorientierter Ver- 
SEES Gl Pier ch fügungsmodelle durch die herrschende Woh- 
elbsthilfe als Privatdarlehen nungsbauförderung aufheben. 
Selbsthilfe als bezahlte Arbeitsleistung:  PSutlich wird dabei jedoch auch, daß die 
Die Umwandlung von Selbsthilfeleistungen Quadratur des Förderungskreises aufwendige 
in Privatdarlehen bedingt ebenfalls eine Ka- Die Grundidee besteht darin, die Selbsthilfe- Hilfskonstruktionen voraussetzt. Die Not- 
pitalisierung der Selbsthilfeleistung und kann tätigkeit nicht als unentgeltliche Arbeitslei- wendigkeit, die Genossenschaft auf solide Fi- 
damit nicht mehr als unentgeltliche Arbeits- stung sondern als bezahlte Arbeitsleistungab- nanzbeine zu stellen erfordert eine Kompli- 
leistung anerkannt werden. Allerdings be- zurechnen. In diesem Sinne kann dann nicht zierung der Organisationsform und damit 
steht die Möglichkeit die Besteuerung derum- mehr von Selbsthilfe gesprochen werden, son- verbunden eine zunehmende Spezialisierung 
gewandelten Selbsthilfeleistungen in Kapital- dern von Eigenleistungen, die der Eigentümer und Professionalisierung. Es wird zu disku- 
beträge zu vermeiden, wenn die Eigenlei- (Genossenschaft) mit seinen Arbeitnehmern tieren sein, ob die sich hieraus ergebenden 
stungen nicht ausgezahlt werden, sondernden erbringt. D.h. der „Selbsthelfer“ würde zum Probleme mit dem Anspruch auf Basisdemo- 
Selbsthelfern gutgeschrieben werden. Vor- Angestellten eines Regiebetriebes der Genos- kratie vereinbar sind. 
aussetzung dabei ist, daß die Kapitalgutha- senschaft bzw. eines angegliederten Unter- Informationen erhalten Sie bei: AGSTA 
ben für längere Zeit bei der Genossenschaft nehmens (z.B. Tochterunternehmen). Die Elisenstr. 38, 3 Hannover 91, Tel. 458 10 91 
stehen bleiben, und der einzelne Kapitalge- Wohnungsgenossenschaft würde damit ihre Lindener Baukontor Nedderfeldstr. 20,3 
ber in diesem Zeitraum keine Dipositionsbe- Tätigkeit auf den Produktionssektor auswei- Hannover 91, 443119, Stadt + Haus Beetho- 
fugnis über sein Guthaben erhält. Erst beiei- ten venstr. 2, 3 Hannover 91, 44 5068
	        

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