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Stadtbaukunst alter und neuer Zeit und Friedhof und Denkmal (Jhg. 6, 1925)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Stadtbaukunst alter und neuer Zeit und Friedhof und Denkmal (Jhg. 6, 1925)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1571051867188
Titel:
ARCH+: Zeitschrift für Architektur und Urbanismus
Erscheinungsort:
Aachen
Erscheinungsverlauf:
1.1968-
Signatur:
Archiv IGMA
Universität Stuttgart, Institut für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/

Band

Persistenter Identifier:
1571051867188_1984
Titel:
ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen
Jahrgang/Band:
1984, Jg. 17, H. 73-78
Erscheinungsjahr:
1984
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universität Stuttgart, Institut für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen
Lizenz:
http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 75/76: Die (in)formierte Stadt
Strukturtyp:
Ausgabe

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Stadtbaukunst
  • Stadtbaukunst alter und neuer Zeit und Friedhof und Denkmal (Jhg. 6, 1925)
  • Einband
  • Titelseite
  • [Inhaltsverzeichnis]
  • Heft 1, 1925
  • Heft 2, 1925
  • Heft 3, 1925
  • Heft 4, 1925
  • Heft 5, 1925
  • Heft 6, 1925
  • Heft 7, 1925
  • Heft 8, 1925
  • Heft 9, 1925
  • Heft 10, 1926
  • Heft 11, 1926
  • Heft 12, 1926
  • Beilage zu Heft 1 (1925)
  • Beilage zu Heft II (1925)
  • Beilage zu Heft III
  • Beilage zu Heft 4
  • Beilage zu Heft 5
  • Beilage zum Heft 6
  • Mitteilungen Nr. 1, 1. Oktober 1925
  • Mitteilungen Nr. 2, 1. November 1925
  • Mitteilungen Nr. 3, 1. Dezember 1925
  • Mitteilungen Nr. 4, 1. Januar 1926
  • Mitteilungen Nr. 5, 1. Februar 1926
  • Mitteilungen Nr. 6, 1. März 1926
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

SI9ERGEF SEO 
A 
ran St 
As 
"er Loter-Noster -Aufzuge 
Erdgeschoß. Ansicht und Grundriß der andern Geschosse in der Beilage. 
Ein- und Ausfahrt aus den Garagen, welche 
‚ede andere Fahrfrichtung ausfchließf, bewirkt. 
Es ergaben fich dadurch die gefonderfen 
Auf- und Abfahrfsrampen, an deren Ein- und 
Ausfahrten die Tankifellen angeordnef find. 
Jede Garage erhälf genügend Plaß vor 
bzw. hinfer der Garage zum Wajcden der 
Wagen. Der hierzu erforderliche Wajferanjchluß 
dient gleichzeitig für Feuerlöjchzwecdke. Ein 
zleiner Aushilfs-Reparaturraum ift jedem 
3aragenraum angegliederf, 
Zum Schluß fei noch erwähnf, daß jedem 
Sfockk werk eine kleine Hilfsgarage, die zur 
Verwaltung gehörf, eingebauf iff. Dieje 
Zarag: nimmf den kleinen Hilfsfchlepper auf, 
ım defekte Aufos weiter zu fransporfieren. 
Im 4%, 4, 7, 10, 13. und 17. Stockwerk 
ind Verbindungsbrücken hergelftellf, um vom 
3aragenbaufeil zum Verwalfungsbauteil be- 
muem gelangen zu können, um jegliche Zeif- 
7erluffe zu vermeiden. 
Der ganze, Bau wird majliv feuerfejff in 
Zilenbefon ausgeführf. Die Garagen felbft in 
Zemenftmauerwerk. 
DIE NEUE BERLINER BAUPOLIZEIORDNUNG 
UND DER BAUZONENPLAN 
In der Si6ßung der Märkijchen Arbeifs- 
gemeinjchaff der Freien Deuffchhen Aka- 
demie des Städftebaues erläuferte der 
Städtebaudirektor der Sfadt Berlin, Herr 
Elkarf, den neuen Bauzonenplan und die 
neue Baupolizeiordnung, die binnen kurzem 
in Kraft freten follen, an der Hand maßgeben- 
der Pläne, eines Grünflächen-, eines Nußungs- 
und eines Bauzonenplanes. Der Haupfge- 
dankengang feines Vorfrages war folgender: 
An der neuen Bauordnung arbeifefe eine 
jitädfijdhe Kommifjfion feit 1919. Ihr liegen be- 
'timmfe minifterielle Richflinien zu,Grunde, von 
denen”"die weflenflichen find: 
5-gefcdhoffige Bauweife muß außerhalb der 
Ringmauer ausgejcloffen bleiben, 
4-gefchoffige Bauweije ift nur in den Ge- 
bieten zuzulaflen, wo fie jdhon bejtehf: 
Alle noch nicht aufgefjchlofjenen Gebiete 
vären daher niedriger zu bebauen. 
Richfige Trabanfenffädte find innerhalb Groß- 
3erlins nicht mehr möglich, weil die Beziehungen 
nif der Sfadt Jdchon zu eng geworden find; 
nan muß daher das Ganze als eine Einheif 
7ehandeln. 
Der Vorfragende legfe jodann die Einfeilung 
ler Bauklafjen dar, die im Großen und;Ganzen 
{as”Beitreben zeigf, die: Bebauung” im, Innern
	        

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