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Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 46, Bd. 5, 1886)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Objekt: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 46, Bd. 5, 1886)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1574750503285
Titel:
Personal- und Studierendenverzeichnisse
Erscheinungsort:
Stuttgart
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1574750503285_37
Titel:
Technische Hochschule Stuttgart. Personalverzeichnis für das Wintersemester 1922/23 [und Konzept für das Sommersemester 1923]
Jahrgang/Band:
1923
Erscheinungsjahr:
1923
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
Besuchsübersicht für das Winterhalbjahr 1922/23.
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
II. Staatsangehörigkeit der Studierenden.
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 46, Bd. 5, 1886)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • 46. Jahrgang. No. 1
  • 46. Jahrgang. No. 1
  • 46. Jahrgang. No. 3
  • 46. Jahrgang. No. 4
  • 46. Jahrgang. No. 5
  • 46. Jahrgang. No. 6
  • 46. Jahrgang. No. 7
  • 46. Jahrgang. No. 8
  • 46. Jahrgang. No. 9
  • 46. Jahrgang. No. 10
  • 46. Jahrgang. No. 11
  • 46. Jahrgang. No. 12
  • 46. Jahrgang. No. 13
  • 46. Jahrgang. No. 14
  • 46. Jahrgang. No. 15
  • 46. Jahrgang. No. 16
  • 46. Jahrgang. No. 17
  • 46. Jahrgang. No. 18
  • 46. Jahrgang. No. 19
  • 46. Jahrgang. No. 20
  • 46. Jahrgang. No. 21
  • 46. Jahrgang. No. 22
  • 46. Jahrgang. No. 23
  • 46. Jahrgang. No. 24
  • 46. Jahrgang. No. 25
  • 46. Jahrgang. No. 26
  • 46. Jahrgang. No. 27
  • 46. Jahrgang. No. 28
  • Ueber Zimmeröfen-Konstruktionen.
  • Delegirtentag des Verbandes deutscher Baugewerksmeister zu München.
  • Das Haus.
  • Mittheilungen aus der Praxis.
  • Erfindungen.
  • Bautechnische Notizen.
  • 46. Jahrgang. No. 29
  • 46. Jahrgang. No. 30
  • 46. Jahrgang. No. 31
  • 46. Jahrgang. No. 32
  • 46. Jahrgang. No. 33
  • 46. Jahrgang. No. 34
  • 46. Jahrgang. No. 35
  • 46. Jahrgang. No. 36
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

Führung des Titels „Meister“ sei vom Bestehen dieser Prüfung 
abhängig zu machen. 
2, Bei den Ministerien für öffentliche Arbeiten sei dahin 
zu wirken, daß den Verwaltungsbeamten der verschiedenen Ressorts 
die Ausführung von Arbeiten in Regie untersagt wird. 
3. Es sei eine Petition an den Reichstag zu richten auf 
Einführung von obligatorischen Arbeitsbüchern auch fuͤr über 
21 Jahre alte Arbeiter. 
Evers (Hannover erstattet Bericht über folgende Anträge 
des Baugewerksamtes Hannover: 
a) „Antrag, betr. Erlaß einer Instruktion abseiten der zu— 
ständigen Oberbehörden, welche die betr. Unterbehörden 
zur einheitlichen Anffassung und Ausführung des Willens 
der obersten Behörden zur Durchführuug der Innungs— 
verfassung veranlassen soll.“ 
„Antrag, betreffend Beschlußfassung über Vorschläge für 
eine veränderte Fassung des 8 152 der Reichs-Gewerbe— 
ordnung.“ 
Zur Begründung des ersten Antrages wird die Lässigkeit 
der Unterbehörden in Ausführung des Innungsgesetzes angeführt 
und dieser wie der nächste Antrag einstimmig unter der Bedingung 
angenommen, daß Haunover die Ausarbeitung übernehme, nach— 
dem ein Mitglied des Vorstandes vor Ueberhäufung mit Arbeiten 
zewarnt. Zu dem zweiten Antrag bemerkt der Referent: Vor dem 
Inslebentreten der Koalitionsfreiheit des 8 152 waren die Ver— 
hältnisse höchst günstig. Es sei 1862 in Hannover ein Strike 
ansgebrochen, der auf die einfachste Weise beendet sei. Die Polizei 
habe sich an die meisten gewandt, ihnen mitgetheilt, daß Striken 
verboten sei und bei ihnen angefragt, in welchen Raten sie die 
Missethäter einstecken könne. Alsdann habe sie immer je fünf ein— 
gesteckt, die anderen hätten weiter arbeiten müssen. (Großes Ge— 
lächter in der Versammlung.) Das ginge nun freilich heute nicht 
mehr, wenn er auch anuerkennen müsse, daß die Polizei beim letzten 
Streike in Hannover sich den Meistern sehr günstig bewiesen habe. 
Sie habe sofort Plakate anschlagen lassen, in denen die Striker 
auf alle Verbote aufmerksam gemacht seien. Wer nur die geringste 
Uebertretung (ich zitire wörtlich) sich zu Schulden habe kommen 
lassen, sei sofort eingesteckt worden. Die Agitatoren seien sofort 
aus den Versammlungen verwiesen, sobaid irgend einer ungesetz— 
liche Bestrebungen verfolgt, habe er den Mund nicht mehr auf— 
thun dürfen. Diese ausgezeichnete Praxis gebe es aber nur i 
Preußen. Auch anderwärts müsse man dahin zu gelangen suchen, 
und durch Petitionen, vor allem auch für Abänderung des 8 153 
der G.O. sorgen. Dieser Paragraph lasse den Gesellen viel zu 
zroßen Spielraum. Die Versammlung schloß sich den Anträgen 
einstimmig an. 
Zum Schluß referirt Nolte (Münster) über den Antrag des 
cheinisch-westfälischen Baugewerks-Vereins: „Der Verband 
Deutscher Baugewerksmeister hat dahin zu wirken, daß bei Bau— 
ausführungen eine Priorität gegenüber den Hypothekengläubigern 
eingeräumt wird. Der Referent findet, es sei „innerlich unbillig, 
daß das Gesetz den Bauhandwerker wie jeden Privatmann be— 
handele, denn das Bauhandwerk sei zur Kreditgewährung ge— 
zwungen. Das bestehende Gesetz übersehe auch ganz, daß die 
neuere Gesetzgebung die Tendenz habe, den besonders Gefährdeten 
besonders zu schützen. Die Versammlung nimmt auch diesen An— 
trag, zu dem noch Neuß (Köln) das Wort ergreift, einstimmig an. 
Die Ausführung wird dem Vorstand überlassen, ebenso die Wahl 
des nächstjährigen Versammlnngsortes, wobei Stuttgart, Hamburg 
und Berlin konkurriren. 
Nachmittag 3 Uhr schließt der Präsident mit dem üblichen 
Dank die Versammlung. („Deutsch. Bauunternehmer.“) 
14 
Das Haus. 
In alten Häusern und Wohnungen entwickeln sich unheilvolle 
Einwirkungen auf die Gesundheit der Bewohner — theils durch die 
allgemeine Baufälligkeit jedes lange bewohnten Hauses, theils durch 
die Beschädigungen an einzelnen Stellen. Dies ist keineswegs nur 
der Fall in den Wohnungen der Armen, sondern auch in den mit 
Luxus ausgestatteten Privathäusern der Wohlhabenden. In England 
hat man, wie man dem „Centralblatt für städtische Verwaltung“ 
schreibt, auf Anregung der Londoner „Sanitary protektion 
association“ 1882 eine Untersuchung der Wohnräume in einer 
größeren Anzahl voun Häusern begonnen und fand bei 362 zum 
ersten Male besichtigten Häusern 21 (f 60/40), deren Küchen— 
ausgußrohre vollständig verstopft waren, so daß sie in die unter— 
irdischen Abführungskanäle nicht ausfließen ließen, sondern die 
Schmutzwässer in den Untergrund des Hauses leiteten, wo sie den 
Erd boden infizirten und die Form krankmachender Bodenluft durch 
Das Haus. 
—149 
die Kellersohle wiederum ihren Einzug in das Haus, aber auch 
in die Nachbarhäuser hielt, während auch gleichzeitig noch vor— 
handene Brunnen mit Krankheitserregern durch sie bersehhen wuürden. 
Bei 320/0 der untersuchten Häuser ließen die Röhren ihr Schmutz— 
wasser in das Haus zurückfliefzen und in 263 Päusern (S 72045) 
waren die Röhren die der Badezimmer und der Gußsteine in un— 
mittelbarer Verbindung mit der Haupt-Ausgußröhre der Spül— 
wässer, so daß die Gase und die Bakterien nebst deren Sporen 
aus den Kanälen in das Innere der Wohnräume eindrangen. 
Wenn so hohe Zahlen sich in England finden, wo man im 
Allgemeinen weit mehr in der Bevölkerung geneigt ist, die Ge— 
undheitsberhältnisse zu beachten und vor nachtheiligen Einwir— 
cungen sich zu schützen, so darf man mit Recht erwarten, daß in 
auderen Ländern die Verhältnisse noch viel ungünstiger sind. Der 
Franzose Vallin macht daher auf den Uebelstand aufmerksam, daß 
man beim Neuban der Häuser nicht sorgfältig ausgeführte Pläne 
über die Einzeleinrichtungen anlegt, Hausplaͤne, in welchen man 
„die genaue Lage und Richtung der Hausabwasser- und Regen— 
Rohre, (und zwar nicht nur in ihrem unterirdischen, sondern anch 
in ihrem im Hause befindlichen Theile), ferner die Art und Weise 
ihrer Mündung in die Kanäle leicht ersehen kann: weiter muß 
Lage und Größenverhältnisse der Kehricht- und Abort-Grnuben, 
oder der Apparate, welche sie zweckmäßig ersetzen, nicht minder 
Lage und Verlauf der Ventilationskanäle, die anßen oder innen 
oder in den Mauern der Häuser verlaufen, ersehen werden können, 
jo wie außer Gebrauch gesetzte Hauskanäle, Anlage der Essen, 
Führung und Mündung der Ventilationsschächte.“ — Von diesen 
Hausplaͤnen müßte ein Exemplar in der Hand des Besitzers, eines 
»eim Miether und eines bei der überwachenden Behörde sich be— 
inden, und sind im Laufe der Zeit vorgenommene bauliche Aen— 
derungen auf den Plänen nachzutragen. Fast jede große Stadt 
besitzt sorgfäliig ausgeführte Ortspläne, auf denen man die Lage 
der Häuser zu einander, so wie deren Größe, Einfahrten, Form 
und Umfang der Höfe u. s. w. ersehen kann. Diese Pläne haben 
höchstens einen Werth bei Schadenfeuern. Aber ist denn ein mit 
Krankheitserregern durchsetzter Boden, welcher Hausepidemien zu 
erzeugen vermag, welcher dem Nachbar die Nachtheile zuträgt 
die der Leichtsinn eines Hausbesitzers oder Hausmiethers hervor— 
gerufen, nicht in viel höherem Grade gefahrdrohend, als die ver— 
zehrende Flamme, welche Jedermaun sieht und deren Bekämpfung 
»eshalb leichter ist, und welche ihr Zerstörungswerk nur in größeren 
3wischenräumen ausführt, während die Nachtheile der Boden— 
vergiftung ununterbrochen sich geltend machen? Ohne derartige 
Hauspläne kennt man die Eigenthümlichkeiten des betreffenden 
Wohnhauses nicht, über welche nur der Architekt Auskunft geben 
kann, der das Haus erbaute. Ist dieser verreist, ist er gestorben, 
—— 
hesitzen, aber niemals bestimmte Auskunft erhalten. Der Maunrer 
oder Klempner, welcher bei Hausverkäufen als Sachverständiger zu 
Rathe gezogen wird, vermag ebensowenig die Einzelheiten auf— 
zufinden und zu erkennen, um welche es sich hier handelt. 
Es entwickelt sich z. B. in einem Zimmer ein widerlicher 
Abort-Geruch und nimmt stetig zu. Wie lange dauert es und wie 
biele mühsame Messungen und Vergleiche find nöthig, bis man 
herausgefunden hat, daß das Fallrohr des benachbarten Hauses 
chadhaft geworden ist und durch die Mauer der Wand Gase und 
Flüssigkeiten abgiebt! — Im Kinderzimmer eines Hauses wird 
fauliger Geruch bemerkbar. Man sucht und sucht nach der Ursache 
und findet sie endlich, nachdem die Dielen aufgerissen, in einer 
Deffnung eines Rohrcs, welches aus dem darüber gelegenen Zimmer 
das unreine Badewasser nach unten leiten soll. Auch das Kinder— 
zimmer war früher Badezimmer gewesen und stand mit jenem 
Rohre in Verbindung, dessen Oeffnung man entweder versäumt 
hatte, zu schließen, oder so schlecht verschlossen hatte, daß im Laufe 
der Zeit die Oeffnung sich wiederherstellte. — Oft sind die Rohre 
welche das Wirthschastswasser ableiten, unten vollständig verstopft, 
weil das gerinnende Fett der Aufwaschwässer mit sammt Bastfasern 
und kleinen Küchenabfällen sich allmählich zu einem festen Pfropfen 
derbunden hatte, der kein Wasser mehr durchgehen läßt. Dann 
gelangen in die Küchen und in die Gemächer üble Dünste, und es 
gewährt auch hier lange Zeit, bis man die Stelle des Schadens 
entdeckt hat. 
Man prüft die Dichtigkeit der Küchenausgußröhren und anderer 
Rohre durch ein einfaches Mittel, indem man Wasser mit Pfeffer— 
nünzöl oder mit dem billigeren Lavendelöl an der obersten Stelle 
zingießt und nun im Hause umhergeht, um zu erkennen, an welcher 
A 
ich dann auch die Nachbarn über den ihr Haus durchziehenden 
Beruch, zum Beweise, daß auch dorthin die Dünste jener Rohre 
gelangen. In sehr origineller Weise benutzte eine Dame den Spür— 
inn einer Katze, um die Stelle aufzufinden, an welcher ein schon
	        

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