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Ausführung und Berechnung der Grundformen (Teil 1)

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

Metadata: Ausführung und Berechnung der Grundformen (Teil 1)

Collection Object

Persistent identifier:
1574750503285
Title:
Personal- und Studierendenverzeichnisse
Place of publication:
Stuttgart
Structure type:
Periodical
Collection:
Central Sources for the History of the University
License:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Collection Object

Persistent identifier:
1574750503285_37
Title:
Technische Hochschule Stuttgart. Personalverzeichnis für das Wintersemester 1922/23 [und Konzept für das Sommersemester 1923]
Volume:
1923
Year of publication:
1923
Language:
german
Structure type:
Volume
Physical location:
Universitätsarchiv Stuttgart
Shelfmark:
verschiedene Signaturen
License:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Collection:
Central Sources for the History of the University

Collection Object

Title:
I. Lehrkörper und Beamte.
Structure type:
Chapter

Collection Object

Title:
Professoren, Dozenten und Privatdozenten:
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Der Eisenbetonbau
  • Ausführung und Berechnung der Grundformen (Teil 1)
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Vorwort zur 8. Auflage.
  • Inhalt.
  • Erklärungen der in dem Leitfaden enthaltenen abgekürzten Titel für amtliche Bestimmungen und Zeitschriften.
  • I. Allgemeines.
  • II. Vorteilhafte Eigenschaften des Eisenbetons.
  • III. Die Baustoffe.
  • IV. Die Bauausführung.
  • V. Die Bauabnahme.
  • VI. Die Grundformen des Eisenbetonbaues.
  • VII. Die Bestimmung der äußeren Kräfte und Biegungsmomente.
  • VIII. Festigkeiten und zulässige Beanspruchungen der Baustoffe.
  • IX. Die Berechnung der einfach bewehrten Betonplatten.
  • X. Die Berechnung der doppelt bewehrten Betonplatten.
  • XI. Die Berechnung der einfach bewehrten Plattenbalken.
  • XII. Die Berechnung der doppelt bewehrten Plattenbalken.
  • XIII. Die Schub- und Haftspannungen.
  • XIV. Die Berücksichtigung der Zugspannungen des Betons.
  • XV. Die Berechnung und Ausführung von einfach bewehrten Ziegelsteindecken.
  • XVI. Die Berechnung der zentrisch belasteten Stützen.
  • XVII. Die Berechnung der exzentrisch belasteten Stützen.
  • XVIII. Die Berechnung und Ausführung von Säulen aus eisenumschnürtem Beton.
  • Anhang.
  • Verlag von Wilhelm Ernst & Sohn, Berlin W 66 / Wilhelmstraße 66
  • Colour checker
  • Cover

Full text

UN Die Baustoffe 
Die Zeugnisse über die Beschaffenheit müssen Angaben 
über Raumbeständigkeit, Bindezeit, Mahlfeinheit, sowie 
über Zug- und Druckfestigkeit enthalten. Von der 
Raumbeständigkeit und Bindezeit hat sich der Ausführende 
durch eigene Proben zu überzeugen.“ (Preuß. Best.) 
Die in dieser Bestimmung erwähnten Normen geben 
genauen Aufschluß über Art und Weise der geforderten 
Prüfungen.!) Da nun in den seltensten Fällen der Käufer 
imstande ist, die Ware beim Einkauf richtig zu beurteilen, 
möchten folgende Winke für den Einkauf von Portlandzement 
am Platze sein. 
Zunächst muß man sich darüber vergewissern, ob man 
den Zement vom Hersteller oder Händler erhält, da es eine 
ganze Reihe von Erzeugnissen gibt, welche zwar äußerlich dem 
Portlandzement ähnlich sehen und auch annähernd die Eigen: 
schaften des Portlandzements besitzen, ohne deshalb Port- 
landzement zu sein. Zu dieser Klasse gehören die sogenannten 
Eisenportlandzemente *) und die Schlackenzemente,?) welche 
unter den verschiedensten Namen in den Handel gebracht 
werden. Da alle diese Zemente mehr oder weniger im 
äußeren Aussehen dem Portlandzement gleichen, aber nicht 
dem echten Portlandzement ebenbürtig sind, so ist äußerste 
Vorsicht geboten, umsomehr, als die Verpackung dieser Zemente 
zumeist der des Portlandzements gleicht. Es gibt beispiel- 
weise Romanzemente, welche, nach den Normen geprüft, die 
geforderten Festigkeiten wohl erreichen, sonst aber durchaus 
nicht dem Portlandzement ebenbürtig sind. Man kaufe nur 
solche Ware, bei der man sicher ist, daß ein Zusatz von 
ıy Im übrigen sei auf die entsprechenden Bestimmungen der ver 
‚schiedenen Behörden und Länder verwiesen. 
Erwähnt sei hier nur, daß nach den D. Normen eine Prüfung auf Zug- 
festigkeit nicht erforderlich ist, daß als eigentlich maßgehende Normenfestig- 
keitaprüfung die Heck an Würfeln gilt, die 1 Tag an der Luft, 6 Tage 
unter Wasser und 21 An an der Luft orhärten. Ks Vorprobe gilt die 
Prüfung von Würfeln nach 1 Tag Luft- und 5 Tagen Wasseriagerung. Die 
Prüfung des reinen Zements ist nach den D. Normen nicht mehr erforderlich 
z) Vergl. 8. 39. 
A SH sind Erzeugnisse, die durch granulierte Hachoefen- 
schlacke und — in der Regel wenigstens — durch Beigabe von Portiand- 
zement oder Kalkhydrat erzeugt werden. Derartige Zemente können den 
Normen zuweilen genügen, vVerangen oft aber völlig bei der praktischen Ver 
arhbeitung mit anderen Zusatzateffen,
	        

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