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Professor Dr. G. Jägers Monatsblatt : Zeitschrift für Gesundheitspflege u. Lebenslehre (Jg. 1883, Bd. 2, H. 1/15)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Professor Dr. G. Jägers Monatsblatt : Zeitschrift für Gesundheitspflege u. Lebenslehre (Jg. 1883, Bd. 2, H. 1/15)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1580125921904
Titel:
Professor Dr. G. Jägers Monatsblatt : Zeitschrift für Gesundheitspflege u. Lebenslehre
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsverlauf:
18XX
Signatur:
XIX/218.4
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1580125921904_1882_83
Titel:
Professor Dr. G. Jägers Monatsblatt : Zeitschrift für Gesundheitspflege u. Lebenslehre
Autor:
Jaeger, Gustav
Jahrgang/Band:
Jg. 1883, Bd. 2, H. 1/15
Verleger/Verlag:
W. Kohlhammer
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1883
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/218.4-2,1883
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 9
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Die Hygieneausstellung in Berlin.
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Professor Dr. G. Jägers Monatsblatt : Zeitschrift für Gesundheitspflege u. Lebenslehre
  • Professor Dr. G. Jägers Monatsblatt : Zeitschrift für Gesundheitspflege u. Lebenslehre (Jg. 1883, Bd. 2, H. 1/15)
  • Einband
  • Vorsatz
  • Titelseite
  • Chronologische Übersicht
  • Alphabetisches Sachregister
  • Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • Heft 9
  • Die Hygieneausstellung in Berlin.
  • Zur Abwehr.
  • Der Kniebistag.
  • Nachrichten und Mitteilungen
  • Werbung
  • Heft 10
  • Heft 11
  • Heft 12
  • Heft 13
  • Heft 14
  • Heft 15
  • postscript
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

-- 41 -- 
nur unter der obigen Bedingung mache. Da die Anmeldung 
acceptirt wurde, so sezte ich voraus, daß auch die Be- 
dingung angenommen worden ist. 
Durch den Brand wurde die vorjährige Ausstellung vereitelt, 
aber die diesjährige Ausstellung konnte allem nach nicht als ein ganz 
neues Unternehmen, sondern als eine Fortsezung des alten angesehen 
werden, und so hielt ich es nicht mehr für nothwendig, der auf Anfrage des 
Ausstellungsausschusses erfolgten Bereiterklärung zur erneuten Bethei- 
ligung jene Bedingung wieder ausführlich beizufügen. Erst 
später sah ich ein, daß es nothwendig sei, die Erklärung zu wiederholen, 
als ich erfuhr, daß einige Geschäftsleute, ohne mich zu fragen, sich mit 
der Jury in Verbindung geseßt hatten. J< ließ deShalb sofort zwei 
Täfelchen mit der Legende „außer Konkurs“ anfertigen und sandte 
dieselben mit der Bitte um Anheftung an den Kasten unter Hinweis 
auf meine Erklärung vom vorigen Jahr dem Ausschuß der Hygiene- 
ausstellung ein. Hierauf erhielt ich mit Datum vom 41. Juni nach- 
stehendes Schreiben: 
„Herrn Professor Dr. G. Jäger in Stuttgart. 
Auf Ihr werthes Schreiben vom 6. d. M. theilen wir Ihnen mit, daß 
die beiden Täfelchen in unseren Besitz gelangt sind. Wir haben dieselben jedoch 
nicht angeheftet, da prinzipiell derartige Anschläge in unserer Ausstellung nicht 
gelitten werden, indem von Seiten des Ausschusses eine Prämiirung überhaupt 
nicht in Frage gekommen ist, 
Die Prämiirung, welche Ihre Majestät die Kaiserin vorgenommen hat, ist 
lediglich eine Privatsache Ihrer Majestät. Wir haben umsomehr die Tafel nicht 
angeheftet, da dieselbe erst nachträglich hier einging und bereits gestern die Jury 
ihre Sikungen beendet hat. 
Ihr Schreiben jedoch , worin Sie uns mittheilen , daß Sie auf eine Me- 
daille nicht reflettiren, haben wir dem Vorsitzenden der Jury übermittelt. 
Hohachtung5voll 
Allgem. Deufsche Ausftellung für Hygiene und Reffungswesen, 
Der Ausschuß: 
H. Rietsc<el, I]. Vorsikender.“ 
Selbstverständlich ist es mir nicht mehr eingefallen, gegen diesen 
abweisenden Bescheid unter Hinweis auf meine uranfänglich ge- 
stellte Bedingung zu rekurriren, aber ich war gezwungen, den 
Sachverhalt hier zu veröffentlichen, damit man mir nicht die Nawität 
zutraut, ich habe ausgestellt in der Hoffnung und Erwartung, bei 
dieser Gelegenheit eine offizielle Parteinahme für das Wollregime zu 
erhalten, und um im Voraus die Schlußfolgerungen abzuschneiden, 
die an eine Nichtprämiirung gegnerischer Seits geknüpft werden. 
Meiner Ueberzeugung nac< kann und darf eine offizielle Jury 
bei der heutigen Sachlage keine Approbation ertheilen, und läge es 
auch weder in unserem Jnteresse, noch in dem der Sache, wenn eine 
solche ertheilt würde. Und zwar darum: die Durchführung des 
Wollregimes ist nur auf ges<häftlichem Wege zu machen, und 
wenn die Normalgeschäfte noh mehr, als dies jebt schon der Fall,
	        

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