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Professor Dr. G. Jägers Monatsblatt : Zeitschrift für Gesundheitspflege u. Lebenslehre (Jg. 1884, Bd. 3, H. 1/12)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Professor Dr. G. Jägers Monatsblatt : Zeitschrift für Gesundheitspflege u. Lebenslehre (Jg. 1884, Bd. 3, H. 1/12)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1580125921904
Titel:
Professor Dr. G. Jägers Monatsblatt : Zeitschrift für Gesundheitspflege u. Lebenslehre
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsverlauf:
18XX
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1580125921904_1884
Titel:
Professor Dr. G. Jägers Monatsblatt : Zeitschrift für Gesundheitspflege u. Lebenslehre
Autor:
Jaeger, Gustav
Jahrgang/Band:
Jg. 1884, Bd. 3, H. 1/12
Verleger/Verlag:
W. Kohlhammer
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1884
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/218.4-2,1884
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 9
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Mein Humanisierungspatent
Autor:
Jäger, Gustav
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Professor Dr. G. Jägers Monatsblatt : Zeitschrift für Gesundheitspflege u. Lebenslehre
  • Professor Dr. G. Jägers Monatsblatt : Zeitschrift für Gesundheitspflege u. Lebenslehre (Jg. 1884, Bd. 3, H. 1/12)
  • Einband
  • Titelseite
  • Chronologische Übersicht
  • Register
  • Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • Heft 9
  • Die Wurster-Affaire
  • Die Preise der Normalartikel
  • Mein Humanisierungspatent
  • Bericht eines Wollenen
  • Kalte Waschungen
  • Kleinere Mittheilungen
  • Die Cholera
  • Werbung
  • Heft 10
  • Heft 11
  • Heft 12
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

249 = 
Patentirung in Deutschland und Oesterreich zurückgewiesen worden ist. Die 
Ablehnung des deutschen Patentes stüßt sich darauf, mein Verfahren fei 
nicht neu; dagegen habe ich nur die eine Bemerkung: wenn mein Ver- 
fahren nicht neu ist, woher stammt dann der ungeheure Lärm in den Zeit- 
ungen, welche mein Verfahren als etwas ganz Unerhörtes darstellen ? 
Die Motivirung, mit welcher da3 österreichische Patentamt die Paten- 
tirung ablehnt, lautet folgendermaßen : 
„Im Hinbli>e auf 8 5 Priv.-Gesez muß geltend gemacht werden, daß 
es sich hier um ein wissenschaftliches Prinzip handelt, als welches ohne Zweifel 
der Umstand anzusehen ist, daß der Privilegiums-Werber „Haarduft“ gewinnen, 
und durch dessen Anwendung auf Geruch» und Nahrungsmittel gewisse nerven- 
belebende und geschma&erhöhende Wirkungen hervorbringen will. 
Doch auch aus Sanitätsrücksichten erscheint der beschriebene Gegenstand 
als nicht privilegirbar, denn es erscheint ganz und gar unzulässig, animalische, 
möglicherweise von Kranken herstammende Stoffe, denen gewisse Zersezungs- 
produkte und niedere Organismen anhaften können, den Nahrungsmitteln beizu- 
geben, auf deren Bereitung überdieß laut 8 2 Privilegiengeses ein Privilegium 
nicht ertheilt werden darf. .- 
| Ferner ist es durch Ihre Publikationen bekannt, daß Sie Ihrem „Haar- 
duft“ oder „Anthropin“ ganz bestimmte Heilwirkungen zuschreiben, und denselben 
daher bei allerlei Krankheiten empfehlen, obwohl Sie hiervon bei vorliegendem 
Anlasse nur in vorsichtiger Weise mit der blosen Andeutung sprechen, daß Sie 
den Haarduft als nervenbelebend bezeichnen, welche Eigenschaft jedoch als eine 
einen bestimmten Heilerfolg bezwe>ende anzusehen ist. 
Aus diesem Grunde kann auch auf „die Anwendung dieser Haarduftmasse 
als Zusaß zu Parfüms“ im Sinne des citirten 8 2 ein Privilegium nicht er- 
theilt werden.“ 
Veber den Widerspruch, der darin liegt, daß in dem ersten Alinea meine 
Sache als ein wissenschaftliches Prinzip, in dem dritten als ein geseblich 
von der Patentirung ausgeschlossener Arzneistoff behandelt wird, will ich 
kein Wort weiter verlieren, sondern nur über das zweite Alinea bemerken? 
1. Es it notorische Thatsache, daß schon ein verhältnißmäßig shwacher 
Weingeit a..2 niederen Organismen unerbittlich tödtet, um wieviel mehr 
der starfe alcohol purissimus, mit dem die homöopathischen Potenzirungen 
gemacht werden! und wie kann bei einem Fachmann die Vermuthung auf- 
dämmern, als könnte e3 einem niederen Organi8smus gelingen, durch die 
Prozedur 10--20facher Potenzirung mit Weingeist sein Leben zu retten! 
2. Von den Haarpillen vepräsentirt der Haarduft nur den "/100000008%666600000 
d. h. den trillionsten Theil der Masse. Wie kann man da an die Möglich- 
feit einer Uebertragung von Krankheitsstoffen denken! Krankheitsstoffe sind 
entweder niedere Organi5men oder konzentrirte Stoffe d. h. Gifte. Daß 
der Mensch Giftstoffe produzirt, hat Niemand lauter und deutlicher aus- 
gesprochen als ich; und auch anderwärts ist bestätigt worden, daß z. B. der 
Speichel ein Gift enthält. Deshalb aber ist dom noc<h nie das Küssen 
polizeilich verboten worden, troßdem das Speichelgift in einer mehr als 
billionenmal stärkeren Konzentration im Speichel enthalten ist, als ver Haar- 
duft in den Pillen. Weiter besche man sich doh in den Pharmakopöen 
die Dosen, in welchen die Staatöbehörden dem Arzt die Anwendung selbst 
der stärksten Gifte gestatten; sie sind alle wieder billionenmal größer als 
die Haarduftdosen in meinen Pillen. Also weder von dem schlichten 
Menjc<enverstand noch vor dem Fachwissen kann obige Motivirung stichhalten.
	        

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