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Professor Dr. G. Jägers Monatsblatt : Zeitschrift für Gesundheitspflege u. Lebenslehre (Jg. 1892, Bd. 11, H. 1/12)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Professor Dr. G. Jägers Monatsblatt : Zeitschrift für Gesundheitspflege u. Lebenslehre (Jg. 1892, Bd. 11, H. 1/12)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1580125921904
Titel:
Professor Dr. G. Jägers Monatsblatt : Zeitschrift für Gesundheitspflege u. Lebenslehre
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsverlauf:
18XX
Signatur:
XIX/218.4
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1580125921904_1892
Titel:
Professor Dr. G. Jägers Monatsblatt : Zeitschrift für Gesundheitspflege u. Lebenslehre
Autor:
Jaeger, Gustav
Jahrgang/Band:
Jg. 1892, Bd. 11, H. 1/12
Verleger/Verlag:
W. Kohlhammer
Erscheinungsjahr:
1892
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/218.4-11,1892
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 8 (1892, 8)
Strukturtyp:
Ausgabe

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Professor Dr. G. Jägers Monatsblatt : Zeitschrift für Gesundheitspflege u. Lebenslehre
  • Professor Dr. G. Jägers Monatsblatt : Zeitschrift für Gesundheitspflege u. Lebenslehre (Jg. 1892, Bd. 11, H. 1/12)
  • Einband
  • Vorsatz
  • Deckblatt
  • Titelseite
  • Register
  • Register
  • Heft 1 (1892, 1)
  • Heft 2 (1892, 2)
  • Heft 3 (1892, 3)
  • Heft 4 (1892, 4)
  • Heft 5 (1892, 5)
  • Heft 6 (1892, 6)
  • Heft 7 (1892, 7)
  • Heft 8 (1892, 8)
  • Heft 9 (1892, 9)
  • Heft 10 (1892, 10)
  • Heft 11 (1892, 11)
  • Heft 12 (1892, 12)
  • Leerseite
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

479 - 
bekannt. Daß das aber auch von Fleischwaren gilt, beweist folgender Fall: 
Die „Post“ vom 13. Mai 1891 schreibt: 
Im vorigen Jahre wurde in Köln der Teilhaber einer Amsterdamer 
Firma wegen Einschmuggelns von amerikanischem Spe (es handelt 
sich um 500 Zentner) verhaftet. Die Sache wurde vor einigen Tagen in 
Köln verhandelt, und dabei stellte die Verteidigung die Behauptung auf, 
es sei nicht nachgewiesen, daß es amerikanischer Spek sei ; denn man könne 
amerikanischen Speck von deutschem nicht unterscheiden. Cs wurde darüber 
ein Gutachten von Sachverständigen eingeholt, über dessen Ergebnis die 
Frkf.. Ztg. berichtet : 
„Vier Sachverständige, Tierärzte und Chemiker, gaben ihr Gutachten 
dahin ab, der Spe> sei amerikanischen Ursprungs: er vieche wie dieser, 
besonders beim Kochen, übel; jein Geschma> sei ranzig und ein wenig 
bitter, die Schwarte dünn, Auch seien etwa fünf Prozent des Specs trichinös, 
während sich bei deutschem und holländischem kaum ein Prozent als trichinen- 
haltig erweise. Unter solchen Umständen glaubte die Straffammer von der, 
von der Verteidigung beantragten Vorladung eines anderen Sachverstän- 
digen, Prof. Dickerhoff in Berun, absehen zu sollen, und bestätigte die 
Beschlagnahme.“ 
Anthropin. Die Zeitschrift „Der Vegetarier“ enthält in ihrer Nr. 5 
von 15. Februar 1892 folgende merkwürdige Aeußerung von Johannes 
nttzeit: 
„J3< darf es wohl als dem Leser bekannt vorausseßen, daß einzelnen 
Menschen ein besonderer Geruch anhaftet. Wix können es erproben, wenn 
wir die Haarlocke eines entfernten oder verstorbenen lieben Menschen be- 
riechen. Und dieser Geruch kann nicht etwas Zufälliges , Unwesentliches 
sein, sondern er muß den Charakter von der Eigenart der betreffenden Per- 
jon an sich tragen und ähnlich, wie deren persönliche Nähe, auf uns wirken. 
Läge nicht etwas Großartiges darin, wenn wir von bedeutenden Menschen 
Reliquien behielten, welche uns ermöglichten, zu jeder beliebigen Zeit auf 
eine so unmittelbare Weise deren Eigenart zu kosten ? (Denn der Geruch 
dürste unmittelbarer als die andern Sinne auf unsere Seele einwirken.) 
Wit ersparten uns den Umweg durch Begriffe und Vorstellungen, den wir 
machen müssen, wenn wir zu gleichem Zwecke ein litterarisches Erzeugnis 
des betreffenden Verstorbenen lefen. Nur dürfte die Gewinnung nicht eine 
Pietätsverlezung in sich schließen. Nun giebt uns aber ein hochachtbarer 
Gesundheitslehrer Shwabens ein Präparat zu vers<hlu>en, worin sich 
Teile des Körpers anderer, uns unbekannter Menschen befinden. Da will 
uns denn doch einiges Grauen überschleichen und infolgedessen ein Zweifel 
an der Naturgemäßheit, d. h. an ver Rechtmäßigkeit und an der Möglich- 
keit wahrhaften Vorteil5 einer solchen Menschenseelenverspeisung. Und das 
um so mehr, als diese bedenkliche Speise nicht aus Freundschaft, sondern 
gegen Bezahlung verabfolgt wird. Wenn der „Seelenentde>er“ durch seine 
bewundern5würdig feine Nase endlich belehrt würde, daß Leichnam stinlt, 
was doch jeder O<5 und Csel weiß, und daß folglich der Leichnam , nach 
der schönen Regel: „erst riechen, dann essen“, nicht von uns als Speise zu 
wählen ist, so würde er seine Seelenlehre vielleicht no< mehr vertiefen, 
aber dabei vor einer das edlere Gefühl verleßenden und eben darum schwer- 
lich ersprießlichen Richtung bewahren. Diese Richtung liegt auch ausge- 
sprochen in dem gläubigen Hinweise auf die Anwendung von Spaßenblut
	        

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