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Beschreibung des Oberamts Tettnang (14)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Beschreibung des Oberamts Tettnang (14)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
1589266706646
Titel:
Beschreibung des Königreichs Württemberg
Personen:
Württemberg / Statistisch-Topographisches Bureau
Herausgeber:
Württemberg / Statistisch-Topographisches Bureau
Verleger/Verlag:
Cotta
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
18XX
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Mehrbändiges Werk
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1589266706646_14
Titel:
Beschreibung des Oberamts Tettnang
Weitere Titel:
Zweite Bearbeitung
Herausgeber:
K. Statistisches Landesamt
Jahrgang/Band:
14
Verleger/Verlag:
W. Kohlhammer
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1915
Umfang:
IX, 929 S., [24] Bl.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1G 2245
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Monografien

Kapitel

Titel:
Allgemeiner Teil
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
III. Geschichte
Autor:
Ernst, Viktor
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Beschreibung des Königreichs Württemberg
  • Beschreibung des Oberamts Tettnang (14)
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhalt
  • Allgemeiner Teil
  • Einleitung
  • I. Natürliche Verhältnisse
  • II. Altertümer (Vor- und frühgeschichtliche)
  • III. Geschichte
  • IV. Volkstümliche Überlieferungen und Mundart
  • V. Kunstgeschichtliche Überlieferung
  • VI. Wirtschaftliche Verhältnisse
  • VII. Öffentliche Verhältnisse
  • VIII. Geographische Übersicht
  • Anhang
  • Ortsbeschreibung
  • Anhang
  • Register
  • Graukeil
  • Karten des Oberamts Tettnang

Volltext

212 
HL. Setdhichte, 
ftritten das Öeleite in ganz Oberfchwaben, von der ler bis zur 
Oftrach, vom Bodenfee bis zum dritten och der Donaubrüce zu 
Sögglingen oberhalb Ulm’), Sie beanfpruchte ferner für das 
Vandgericht auf der Leutlircher Heide, das mit ihr in Verbindung 
itand, richterliche Befugniffe auch in den benachbarten Neichsftädten 
und griff vereinzelt auch in die anderen Territorien über ?). 
Wie gefährlich diefe alten Überbleibfel Für die Nachbarn werden 
fonnten, das zeigte fich erft, al8 die Landvoagtei, wie die Kaiferkrone, 
v,. Reigenftiein, Die Reichslandvogteien . .., Schwaben und Neuburg 
12, 54 {f.; Niefe, Die Verwaltung des Reichsgute8 im 13. HYahrhundert 
1905), S. 267ff. — Cine ausführlide Bejchreibung der Landvoatei 
lieferte im Yahır 1589 der Kandfchreiber Michel Lautheriu8 (St., Bormals 
öfterreichif[he Landesteile II, Landvogtei 12), chlecht gedrudt bei Wegelin 2, 
Nr. 118. Val. aud Schneider, Das Kl. Weingarten und die Landvogtei; 
Württ. Vierteljahr8h. 1900, S, 421. , 
1) 1531 im Vertrag mit Buchhorn, ebenjo 1550 im Vertrag mit 
den Grafen von Kirchberg, behielt fichH die Vandvogtei ihr Geleitsredht 
vor. St, Hofen 11; Finanzarchiv, Kameralamt Weingarten Nr. 20. — 
Eine Aufzeidnung vom Anfang des 16. Yahrhunderts gibt al® GeleitS- 
grenzen der Sandvogtei: Donau his zur Öftrach, diefe hinauf, durd) die 
Brafihaft GHeiligenberg bis an die Grafichaft Nellenburg, an den Bodenfee 
unter Überlingen, den See hinauf bi3 an die Leiblach, und zu Meer8- 
burg über den See gen Konftanz unter das Dachtrauf anı inneren Tor 
am Turm, bie Leiblad) hinauf über die RNuggiteig gen Trauchburg und 
hinüber gen Kempten in die Iler, die Yller hinab in die Donau. St. 
Qudivigsbhurg, Landvoagtei Schwaben, Bejdhreibungen, X. 84, F. 2. — 
Die Donaudbrüde bei Gögalingen bei Nautheriu8; er fügt bei, daß 
NavenSburg und Biberady Eintrag tun wollen. Bol. zur Ilergrenze 
$. Meyer von Knonau, in Württ. Vierteljahr3h. 1883, 22, 
2) Über bie Maljtätten des Landgerichts T. Gut, Landgericht auf 
der Leutkirher Heide 29. — 1366 fibt Konrad Rifer, Bürger zu Buchs 
Born, zu Geridt in der Stadt Bucdhhorn „mit vollem Gewalt des Amps. 
der mir enpfolden waz von minez Herren Srauf UlrigH von Helfenitein, 
dozemal Santfogt, Haißenz und Gebotez megen “ und entfcheidet über 
Aniprücde des Kl, Weikenau an einen Bürger von Buchhorn wegen 
verfallener Binje au8 einer Behaufung Ddafelbjt, die dem Klofter zuge 
Iprochen wird. St, Weikenau 229. — 1439 tagt ba3 Landgericht ir 
Tettnang auf der offenen freien Landitraße. Wegelin 2, 219f. — 
1491 ift Streit zmifhen Montfort und Wangen darüber, daß Wangener 
Bürger Leute in des Örafen Hohen und niederen Gerichten mit dent 
Sandgeridht vornehmen. Wangen behauptet, e8 fei die8 alte8 Herkonmen. 
E38 wird jedod) entjdieden, daß die von Wangen die montfortijdhen 
Untertanen mit Recht da erfuchen follen, wo fie figen. St. Montfort 25. —— 
1752 wird in Buchhorn von der Kaiferlichen Kommiffion gerügt, daß die 
Bürger ihre Klagen gegeneinander unter Umgehung ihrer Obrigkeit fü= 
leid) an8 Landgericht bringen, fich in den nindeften Privathändeln dahin 
vorlaben und jogar Kaufs und Heiratskontrakte dort fonfirmieren lieben. 
St. Bucdhborn 5.
	        

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