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Beschreibung des Oberamts Tettnang (14)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Beschreibung des Oberamts Tettnang (14)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
1589266706646
Titel:
Beschreibung des Königreichs Württemberg
Personen:
Württemberg / Statistisch-Topographisches Bureau
Herausgeber:
Württemberg / Statistisch-Topographisches Bureau
Verleger/Verlag:
Cotta
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
18XX
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Mehrbändiges Werk
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1589266706646_14
Titel:
Beschreibung des Oberamts Tettnang
Weitere Titel:
Zweite Bearbeitung
Herausgeber:
K. Statistisches Landesamt
Jahrgang/Band:
14
Verleger/Verlag:
W. Kohlhammer
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1915
Umfang:
IX, 929 S., [24] Bl.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1G 2245
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Monografien

Kapitel

Titel:
Allgemeiner Teil
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
V. Kunstgeschichtliche Überlieferung
Autor:
Schöninger, Artur
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Beschreibung des Königreichs Württemberg
  • Beschreibung des Oberamts Tettnang (14)
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhalt
  • Allgemeiner Teil
  • Einleitung
  • I. Natürliche Verhältnisse
  • II. Altertümer (Vor- und frühgeschichtliche)
  • III. Geschichte
  • IV. Volkstümliche Überlieferungen und Mundart
  • V. Kunstgeschichtliche Überlieferung
  • VI. Wirtschaftliche Verhältnisse
  • VII. Öffentliche Verhältnisse
  • VIII. Geographische Übersicht
  • Anhang
  • Ortsbeschreibung
  • Anhang
  • Register
  • Graukeil
  • Karten des Oberamts Tettnang

Volltext

V. Kunftgefchichtlicher Nberblic, 
Bon Artur SHöninger. 
Bei einem Kunftgefchichtlihen Überblit über das Oberamt 
wird von römifchen und germanifchen Altertümern, die {hHon oben 
aufgezählt find, abgefehen und nur die fogenannten hiftorifchen 
Stilarten beritffichtigt. Cbhenfo kann e8 fich dabei nicht um eine 
ganz genaue und eingehende Inventarifation handeln, denn diefe ift 
Sache einer anderen Befdhreibung in den Kımft- und Altertum 
denkmälern. Die Berückfichtigung der Kunftdenkmäler in der 
Öberamtsbefchreibung gefchieht deshalb, weil diefelben zum hifto- 
rifhen Lebensinhalt des Bolts und des Bezirks gehören und mit 
der gefamten Kulturgefchichte aufs innigjte verbunden find. 
‚Die Kunft geht immer von gewiffen Mittelpunkten aus, 
Diefe Mittelpunkte waren im früheften Mittelalter ohne Zweifel 
die KMofterniederlaffungen. Für unfer Gebiet unterliegt € eben: 
falls feinem Zweifel, daß St. Gallen einen Mittelpunkt in rein 
Diftorifchem, wie Kunfthiftorifchem Sinn bedeutet. Für die SGefhichte 
liegen eine Menge gefchriebener Urkunden vor, für die Kunft- 
gefdjichte find die Zeugniffe ganz felten. Wir Können nur fließen, 
daß bei dem großen Einfluß, den das KMofter St. Gallen im 
ganzen Bobenfeegebiet bei der EChriftianifierung wie Kultivierung 
gehabt Hat, aucd die Kunfttätigkeit des Klofters bei Kirchen und 
Kapellen fich geltend machte. Einen fteinernen Zeugen aber haben 
wir nicht dafür, Es müßte nur fein, daß man die alten Stein: 
Trenze, die da und dort (ich finden, auf St, gallifde und früh- 
vomanifche Zeit zurückführte. Bon den erhaltenen Bauten wird 
man iroß des ehrwürdigen Ausfehens mander und trog einer 
getviffen urtümlihen Formlofigfeit keine mit Beftinmtheit über das 
11. Yahrhundert Hinauffegen Können, . 
_ Für die Überficht gliedern wir die Einteilung nach Stil: 
perioden: Romanifch, Gotifch, RKenaiffance und Spätftile. Dem 
Beitraum nad dürfen wir die romanifdhe Periode etwa vom Jahre 
1000—1250, die gotifche von 1250—1530, Renaiffance und 
Spätftile von da bis zum Anfang des 19. Fahrhundert8 berechnen. 
Die Kunftdenkmäler felbft Iaffen fich in vier Abteilungen einveihen : 
Arehiteftur, Malerei, Shulptur und Keinkunft. Nach diefen 
Dee ktSpuntien jet diefe Kunfthiftorijhe UÜberfiht des Bezirke 
en.
	        

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