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Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 45, Bd. 4, 1885)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 45, Bd. 4, 1885)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1602495396786
Titel:
Jahreshefte des Vereins für Vaterländische Naturkunde in Württemberg : zugl. Jahrbuch d. Staatlichen Museums für Naturkunde in Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsverlauf:
18XX
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Gesellschaft für Naturkunde in Württemberg e.V.
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1602495396786_1_2_1845_1846
DOI:
Titel:
Jahreshefte des Vereins für Vaterländische Naturkunde in Württemberg : zugl. Jahrbuch d. Staatlichen Museums für Naturkunde in Stuttgart
Autor:
Mohl, Hugo von
Plieninger, Wilhelm Heinrich Theodor
Fehling, Hermann Christian von
Menzel, Wolfgang
Krauß, Ferdinand von
Jahrgang/Band:
Bd. 1-2, 1845-1846
Erscheinungsjahr:
1845
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX965/8
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Gesellschaft für Naturkunde in Württemberg e.V.

Ausgabe

Titel:
Bd. 1, 1845, [Heft 1]
Strukturtyp:
Ausgabe

Teil

Titel:
I. Angelegenheiten des Vereins
Strukturtyp:
Teil

Artikel

DOI:
Titel:
Organische Bestimmungen des Vereins für vaterländische Naturkunde in Württemberg
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 45, Bd. 4, 1885)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • 45. Jahrgang. No. 1
  • 45. Jahrgang. No. 2
  • 45. Jahrgang. No. 3
  • 45. Jahrgang. No. 4
  • 45. Jahrgang. No. 5
  • 45. Jahrgang. No. 6
  • 45. Jahrgang. No. 7
  • 45. Jahrgang. No. 8
  • 45. Jahrgang. No. 9
  • 45. Jahrgang. No. 10
  • 45. Jahrgang. No. 11
  • 45. Jahrgang. No. 12
  • 45. Jahrgang. No. 13
  • 45. Jahrgang. No. 14
  • 45. Jahrgang. No. 15
  • 45. Jahrgang. No. 16
  • 45. Jahrgang. No. 17
  • 45. Jahrgang. No. 18
  • 45. Jahrgang. No. 19
  • 45. Jahrgang. No. 20
  • 45. Jahrgang. No. 21
  • 45. Jahrgang. No. 22
  • 45. Jahrgang. No. 23
  • 45. Jahrgang. No. 24
  • 45. Jahrgang. No. 25
  • 45. Jahrgang. No. 26
  • 45. Jahrgang. No. 27
  • 45. Jahrgang. No. 28
  • 45. Jahrgang. No. 29
  • 45. Jahrgang. No. 30
  • 45. Jahrgang. No. 31
  • 45. Jahrgang. No. 32
  • 45. Jahrgang. No. 33
  • Werkstattgebäude für Herrn W. Geub in der Neustadt Köln.
  • Der Simpler-Motor, eine Dampfmaschine für das Kleingewerbe.
  • Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten, betreffend das Verdingungswesen.
  • Mittheilungen aus der Praxis.
  • Berichte aus verschiedenen Städten.
  • Bautechnische Notizen.
  • 45. Jahrgang. No. 34
  • 45. Jahrgang. No. 35
  • 45. Jahrgang. No. 36
  • 45. Jahrgang. No. 37
  • 45. Jahrgang. No. 38
  • 45. Jahrgang. No. 39
  • 45. Jahrgang. No. 40
  • 45. Jahrgang. No. 41
  • 45. Jahrgang. No. 42
  • 45. Jahrgang. No. 43
  • 45. Jahrgang. No. 44
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

21 
Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten, betreffend das Verdingungswesen. 
522 
die Einzelröhren h und i an hrem unteren Ende, behufs Zirku— 
ation, unter sich durch kleine Kanäle verbunden sind. 
Diesen oberen, also aus den Rohrbündeln h und i und dem 
gemeinschaftlichen Kanalstücke k zusammengesetzten Theil kann man 
ils Verdampfer bezeichnen. Oben auf dem Ringe Kist das 
Sicherheitsventil angebracht, welches, wie bei Lokomobilen, ein 
hoppeltes ist. Der Verdampfer ist mit der Rauchhaube m um— 
Die eigentliche Dampfmaschine ist, wie aus den Fig. 1 u.2 
ersichtlich, eine liegende; sie ist auf dem Fufze à montirt und von 
infachster Konstruktion, mit gewöhnlicher Schieberstenerung ohne 
kxpansion; dieselbe besteht aus einem Rahmenstuͤck mit ange⸗ 
jossenem vorderen Lager, frei angeordnetem Zylinder mit ange⸗ 
Jossenem Schieberkasten, hinterem Lager, Welle mit Kurbelscheibe, 
—Schwungrad und Riemenscheibe, Hand- und Maschinenspeisepumpe. 
Die Anordnung ist so getroffen, daß der Rahmen mit Lager, 
der Zylinder mit Schieberkasten, Kurbelscheibe, Pleuel- und 
Schieberstange mit Exzenter auf der einen Seite, die Pumpen 
nit Gestänge, das zweite Lager, das Schwungrad und die Riemen— 
cheibe auf der anderen Seite des Dampferzeugers liegen. Auf 
dem Schieberkasten ist ein Tangye-Regulator montirt, welcher mit 
dem Sicherheitsventil durch das Dampfzuleitungsrohr verbunden ist. 
Der Motor ist noch mit einem Vorwärmer ausgerüstet, 
welcher aus einem gußeisernen Gehäuseng besteht, dessen Inneres 
nit Kupferröhren durchzogen ist. Das Speisewasser passirt diese 
dupferröhren, während der Abdampf dieselben umgiebt und so das 
Speisewasser erwärmt. Der Vorwärmer ist unten einmal mit 
den Pumpen und dem Abdampfrohr verbunden, während oben die 
Verbindung desselben mit dem Kanalstück f durch ein Rückschlag— 
jpentil hergestellt ist. 
Sämmtliche Verbindungen des Dampferzeugers, der Dampf— 
naschine und des Vorwärmers sind Schraubenverbindungen, alle 
Theile sind leicht zu demontiren und wieder zusammenzustellen, die 
zu bedienenden Theile der Maschine sind leicht zugänglich. 
Der Dampferzeuger besteht, mit Ausnahme der Siederöhren, 
uus Gußeisenröhren von weniger als 10 em lichter Weite und 
'ann auch über 4 Athmosphären in allen Größen unter bewohnten 
Räumen aufgestellt und betrieben werden. 
Die Armatur des Miotors entspricht den polizeilichen Be— 
timmungen über die Anlegung von Dampfkesseln; es befinden sich 
iußer den Pumpen und dem Sicherheitsventil ein Wasserstands— 
Jlas und 2 Probirhähne am Dampferzeuger. 
(Schluß folgt) 
Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten, 
betreffend das Verdingungswesen. 
ir ungasblatt 1885, Nr. 18. 
Schluß.) 
814. Zahlungen. 
Die Schlußzahlung erfolgt auf die vom Unternehmer ein— 
ureichende Kostenrechnung alsbald nach vollendeter Prüfung und 
Feststellung derselben. 
Abschlagszahlungen werden dem Unternehmer in ange— 
nessenen Fristen auf Antrag, nach Maßgabe des jeweilig Ge— 
eisteten, bis zu der von dem bauleitenden Beamten mit Sicherheit 
nertretbaren Höhe gewährt. 
Bleiben bei der Schluß⸗-Abrechnung Meinungsverschieden⸗ 
Jeiten zwischen dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden 
Behörde und dem Unternehmer bestehen, so soll das dem Letzteren 
inbestritten zustehende Guthaben demselben gleichwohl nicht vor⸗ 
inthalten werden. 
Verzicht auf spätere Geltendmachung aller nicht aus— 
drücklich vorbehaltenen Ansprüche. 
Vor Empfangnahme des von dem bauleitenden Beamten oder 
der bauleitenden Behörde als Restguthaben zur Auszahlung ange— 
botenen Betrages muß der Unteruchmer alle Ansprüche, welche er 
uus dem Vertragsverhältniß über die behördlicherseits anerkannten 
hinaus etwa noch zu haben vermeint, bestimmt bezeichnen und sich 
orbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung dieser Ansprüche 
päter ausgeschlossen ist. 
Zahlende Kasse. 
Alle Zahlungen erfolgen, sofern nicht in den besonderen Be⸗ 
dingungen eiwas anderes festgesetzt ist, auf der Kasse der baulei— 
enden Behörde. 
chlossen. Letztere umfaßt den Feuerzug und die abgehenden Gase 
werden von dem Rauchrohr n aufgenommen. In die Böden der 
einzelnen Zellen der Verdampfertheile huund i sind schmiedeeiserne 
Siederöhren eingehängt, und zwar unterscheiden wir ein äußeres 
ängeres 1 und ein inneres kürzeres Rohrbündel I.. Die Siede— 
röhren bestehen aus besten, geschweißten, schmiedeeisernen Röhren, 
. 
8 15. Gewährleistung. 
Die in den besonderen Bedingungen des Vertrages vorge⸗ 
ehene, in Ermangelung solcher nach den allgemeinen gesetzlichen 
Zzorschriften sich bestimmende, Frist für die dem Unternehmer ob— 
jegende Gewährleistung für die Güte der Arbeit oder der Ma— 
exualien beginnt mit dem Zeitpunkte der Abnahme der Arbeit oder 
Lieferung. 
Der Einwand nicht rechtzeitiger Anzeige von, Mängeln ge— 
lieferter Waaren (Art. 347 des Handelsgesetzbüches) ist nicht statthaft. 
8 16. Sicherheitsstellung. Bürgen. 
Bürgen haben als Selbstschuldner in den Vertrag mit ein— 
utreten. 
zben sind dieselben offen und mit einem Konus versehen, mit 
welchem die Röhren in die entsprechend eingefreisten konischen 
Löcher in die Böden der Verdampfertheile b und i eingehängt und 
durch Anker nach oben festgezogen sind; — durch das Lösen der 
Anker können die Rohre von unten herausgenommen werden. —
	        

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