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Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke (1904, Jg. 3)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke (1904, Jg. 3)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1602495396786
Titel:
Jahreshefte des Vereins für Vaterländische Naturkunde in Württemberg : zugl. Jahrbuch d. Staatlichen Museums für Naturkunde in Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsverlauf:
18XX
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Gesellschaft für Naturkunde in Württemberg e.V.
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1602495396786_62_1906
DOI:
Titel:
Jahreshefte des Vereins für Vaterländische Naturkunde in Württemberg : zugl. Jahrbuch d. Staatlichen Museums für Naturkunde in Stuttgart
Herausgeber:
Fraas, Eberhard
Hell, Carl
Kirchner, Oskar von
Lampert, Kurt
Schmidt, August
Eichler, Julius
Jahrgang/Band:
Bd. 62, 1906
Erscheinungsjahr:
1906
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/965.8
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Gesellschaft für Naturkunde in Württemberg e.V.

Inhaltsverzeichnis

Titel:
Inhalt
Strukturtyp:
Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke
  • Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke (1904, Jg. 3)
  • Einband
  • Titelseite
  • Register
  • Heft 1/12, Jg. 3
  • Heft 2/12, Jg. 3
  • Heft 3/12, Jg. 3
  • Heft 4/12, Jg. 3
  • Heft 5/12, Jg. 3
  • Heft 6/12, Jg. 3
  • Heft 7/12, Jg. 3
  • Heft 8/12, Jg. 3
  • Heft 9/12, Jg. 3
  • Heft 10/12, Jg. 3
  • Heft 11/12, Jg. 3
  • Heft 12/12, Jg. 3
  • Zu verkaufen [...]
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

Heft 10. Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke. 179 
daß es möglich sein würde, der Tendenz auf Ein- 
führung der Zwangseichung dadurch zu begegnen, 
daß die Elektrizitätswerke selbst dazu die Hand 
Nieten würden, einen erträglichen Zustand des Elek: 
trizitätszählerwesens herbeizuführen. Daß in kleineren 
Werken der Zustand der Zähler vielfach ein un- 
erträglicher ist, brauche ich nicht weiter zu be- 
zründen. Es läßt sich das an der Hand der Sta- 
istik und aus den Prüfungsergebnissen nachweisen. 
Die Kommission I hat die Vorschläge eingehend be- 
raten und empfiehlt Ihnen dieselben zur Annahme. 
Schließlich möchte ich bekanntgeben, daß Herr 
Geheimer Regierungsrat Prof. Dr. Hagen, Direktor 
bei der Physikalisch - Technischen Reichsanstalt in 
Charlottenburg die große Liebenswürdigkeit hatte, 
einer Einladung des Vorstandes Folge leistend, 
unseren diesjährigen Beratungen anzuwohnen, wofür 
ich ihm namens der Vereinigung den besonderen 
Dank zum Ausdruck bringe. 
Vorsitzender Direktor Dr. Passavant- Berlin: 
Die Materie, über welche Herr Stadtbaurat Uppen- 
born soeben vorgetragen hat, ist zweifellos für sämt- 
liche Elektrizitätswerke von der größten Wichtigkeit, 
und es wird zweckmäßig sein, über die sämtlichen 
Vorschläge zunächst die Generaldiskussion zu 
aröffnen. Ich würde es für zweckmäßig halten, 
wenn Herr Geheimrat Dr. Hagen als Vertreter der 
Physikalisch-Technischen Reichsanstalt die Güte 
haben wollte, in dieser Angelegenheit zunächst das 
Wort zu ergreifen. 
Geheimer Regierungsrat Hagen-Charlotten- 
burg: Ich bitte, es mir zunächst zu gestatten, daß 
ich Ihrem Herrn Vorsitzenden dafür danke, daß er 
uns, Herrn Prof. Feußner und mich, als Vertreter 
der Physikalisch - Technischen Reichsanstalt einge- 
iaden hat, Ihren in jeder Hinsicht anregenden und 
richtigen Beratungen beizuwohnen. Des weiteren 
bitte ich Herrn Stadtbaurat Uppenborn den Dank 
antgegenzunehmen für die wertvolle und tatkräftige 
Interstützung, welche er der Reichsanstalt in allen 
bisherigen Stadien der Organisation des elektrischen 
Meß- und Eichwesens gewährt hat. 
Zweifellos handelt es sich bei dieser um Fragen 
‚on einschneidender Bedeutung; denn Handel und 
Wandel sind in erster Linie abhängig von der 
Richtigkeit und Zuverlässigkeit derjenigen Maße 
und Meßgeräte, mit denen gemessen und zugemessen 
wird. Man könnte vielleicht bezweifeln, ob das 
auch für die Elektrotechnik zutrifft, und ob auch 
hier ein Bedürfnis nach einer staatlichen Regelung 
des Maßwesens vorläge, da jedes gut eingerichtete 
Elektrizitätswerk sich sowieso ein Laboratorium 
einrichten müsse, um seine Elektrizitätszähler zu 
prüfen und einzuregulieren. Man könnte weiter 
über die Art und Weise der Prüfung mit der Physi- 
kalisch-Technischen Reichsanstalt in Charlottenburg 
Vereinbarungen zu treffen. Die Kommission I em- 
pfiehlt Ihnen, ihr diese Angelegenheit zur Behand 
lung zuzuweisen. Ich glaubte dieses vorausschicken 
zu müssen, damit nicht an das Wort »zuverlässig« 
allzu große Befürchtungen geknüpft werden. Die 
Kommission I hat ferner beschlossen, zu Punkt 3 
folgende Ergänzung anzufügen: »Ergibt sich bei der 
unter 2b erwähnten Kontrolle, daß das Prüfungs- 
verfahren nicht zuverlässig ist, oder daß die dabei 
verwendeten Meßgeräte nicht genügend oft nach- 
geprüft werden, so sind die Zähler als nicht geeicht 
zu betrachten, und es ist dann zu verfahren, wie 
im vorstehenden Absatze angegeben.« Die Not 
wendigkeit dieser Bestimmung ergibt sich von selbst. 
Sie ist nur eine logische Folge der Bestimmung in 
2a des Punktes 3. 
Die beiden letzten Punkte lauten: 
Punkt 4: »Die Prüfungsgebühren der elek 
rischen Prüfämter werden bei Einführung obiger 
Bestimmungen auf etwa die Hälfte herabgesetzt, 
um die Benutzung der amtlichen Prüfungen zu 
fördern. « 
Punkt 5: »Mit der amtlichen Prüfung eines 
Zählers, der einem beglaubigungsfähigen System 
angehört, wird eine Schutzfrist von drei Jahren 
verbunden.« (Schutz gegen die im 8 12 des Ge- 
zetzes vom 1. Juni 1898 angedrohte Strafe.) 
Die Punkte 4 und 5 werden sich wahrschein- 
lich allgemeiner Zustimmung erfreuen, denn die 
bisherige Höhe der Gebühren war auch mit die 
Ursache der geringen Benutzung der Prüfämter. 
Was die Schutzfrist anbelangt, so beziehe ich mich 
auf die Verhandlungen der Generalversammlung 
in Dortmund, woselbst ich darauf hingewiesen habe, 
daß das Gesetz in dieser Richtung noch eine Lücke 
zeigt. Schließlich möchte ich noch ausdrücklich 
konstatieren, daß ich mich seinerzeit in Wien nicht 
etwa auf den Standpunkt gestellt habe, daß ich die 
zwangsweise Prüfung befürworte, wie die bezüg 
lichen gedruckten Verhandlungen nachweisen, Son: 
dern ich wollte nur über diesen Punkt auf Wunsch 
der Reichsanstalt eine Meinungsäußerung der da 
maligen Generalversammlung herbeiführen. Der 
Wiener Beschluß war mir auch maßgebend für die 
weiteren Vorschläge; denn Sie können sich denken, 
daß die Reichsanstalt und die Prüfämter schließlich 
doch die zwangsweise Eichung anstreben. Es wäre 
auch merkwürdig, wenn gerade die Elektrizitäts 
zähler von einer Eichung ausgeschlossen sein sollten, 
nachdem doch alle anderen Meßvorrichtungen, w19 
Wagen, Gasmesser etc., längst dem KEichzwange 
ünterworfen sind. Ich habe anfänglich geglaubt.
	        

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