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Diplomprüfungsordnung für Architekten (1921)

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CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Diplomprüfungsordnung für Architekten (1921)

Monografie

Persistenter Identifier:
1646837127308
Titel:
Bildersaal deutscher Geschichte
Untertitel:
zwei Jahrtausende deutschen Lebens in Bild und Wort
Autor:
Quensel, Paul
Herausgeber:
Bär, Adolf
Verleger/Verlag:
Union Deutsche Verlagsgesellschaft
Erscheinungsort:
Berlin
Erscheinungsjahr:
1902
Umfang:
XII, 400 Seiten, 48 Tafeln
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Standort:
Bibliothek des Historischen Instituts, Universität Stuttgart
Signatur:
Ae 95 sekr
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Kapitel

Titel:
Die Entwicklung Preußens
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Die Kurfürsten von Brandenburg
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Diplomprüfungsordnung für Architekten (1921)
  • Titelseite
  • Allgemeine Bestimmungen
  • Teilprüfungen
  • Besondere Bestimmungen für die Vorprüfung
  • Besondere Bestimmungen für die Hauptprüfung
  • Gesamturteil und Diplom
  • Übergangsbestimmungen
  • Anhang zur Diplomprüfungs-Ordnung für Architekten
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

S 
Anhang zur Diplomprüfungs-Ordnung für 
Architekten. 
Die praktische Tätigkeit. 
Bei der Meldung zum Abschluß der Vorprüfung muß eine 
neunmonatige praktische Tätigkeit nachgewiesen werden, wovon 
sechs Monate in der Regel vor Beginn des Studiums zu er 
Iédigen sind. 
Die restlichen drei Monate kónnen auch auf Studienreisen 
verbracht werden, wenn dieselben zu werkplanmássigen Aufnahmen 
verwendet werden. Skizzenbücher, die diesen Nachweis erbringen, 
sind bei der Meldung zum Abschlufi der Vorprüfung einzureichen. 
Diese praktische Tätigkeit soll nicht auf einem Architektur: 
büro, sondern auf dem Bauplatz und in Werkstätten ausgeübt 
werden. Dadurch soll der Lernende die Baustoffe une ihre 
Verarbeitung kennen lernen, und die Schwierigkeiten und 
Möglichkeiten, welche die verschiedenen Baustoffe bieten. Vor 
allem soll er durch eigenes Zugreifen und Mitarbeit Hand: 
fertigkeit erwerben, die Voraussetzung alles handwerklichen 
Verständnisses ist. Diese erreicht er durch Betätigung beim 
Rohbau und Ausbau, im Steinmetzbetrieb, durch Mauern, durch 
Zurichten, Aufreiflen und Abbinden des Holzes auf dem Zimmer: 
und Bauplatz, in der Schreinerei durch Arbeit mit der Hand und 
an der Maschine, auf dem Bau durch Helfen beim Anschlagen 
und Einsetzen der Türen und Fenster; in der Schlosserei durch 
Zusehen und Zugreifen beim Schmieden und Schweißen. Um in 
der kurzen Zeit einen möglichst guten Überblick über den ganzen 
Bauvorgang zu bekommen, empfiehlt es sich, die 6monatige Aus- 
bildungszeit auf einem Bau kleineren Umfanges zu verbringen. 
Aus den Zeugnissen über die praktische Ausbildung muß her- 
vorgehen, wieviel Zeit auf einzelne Arbeiten verwendet wurde. 
Die in der Regel achtzehnmonatige Büro« und Bauführungs 
tátigkeit soll dem Studierenden Gelegenheit geben, die Kenntnisse 
des Vorstudiums in der Praxis zu erproben. Diese Tätigkeit, bei 
der er wertvolle praktische Arbeit liefern kann, wird ihm ermög- 
lichen, seine Neigungen und Fähigkeiten so zu prüfen und kennen 
zu lernen, daß er imstande ist, danach sein weiteres Studium 
ersprießlich und sinngemäß aufzubauen.
	        

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